Donnerstag, Oktober 16, 2014

Boulder Steel: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Hohe Verluste für Anleger! Achtung: Es droht Verjährung zum Jahresende 2014! Geschädigte können sich dem BSZ e.V. anschließen!


Das Unternehmen Boulder Steel ist im Bereich Stahl-/Metallindustrie in Australien tätig. Die Aktie hat Anlegern bisher wenig Freude gebracht. Notierte diese im Jahr 2011 noch bei ca. 1,7 EUR, so notiert sie gegenwärtig unter 0,1 EUR, zahlreiche Anleger haben mit der Aktie erhebliche Verluste erlitten.

So werden bereits in einem Fall von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten für einen Anleger gerichtlich Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend gemacht, die in dem Fall dem Anleger die Boulder Steel-Aktien empfohlen hat. Der Bankberater empfahl dem dortigen Anleger die Aktie als solides Investment, obwohl von vorneherein klar sein musst, dass es sich um ein zumindestens hochspekulatives Investment handeln musste. Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte liegt in dem Fall somit eine eindeutige Falschberatung vor.

Doch Achtung, Geschädigte sollten schnell handeln, da unter Umständen bereits zum Jahresende 2014, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, Verjährung einzutreten droht.

Die aktuellen Vorkommnisse haben den BSZ e.V. dazu veranlasst, eine Interessengemeinschaft ,,Boulder Steel" ins Leben zu rufen, der sich Geschädigte anschließen können. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Boulder Steel beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Mittwoch, Oktober 15, 2014

Marketing Terminal - Schneeballsystem aufgeflogen

Der hinter der Firma stehende 45-jährige Meik F. wurde offensichtlich verhaftet. Vorgeworfen wird ihm das Betreiben eines Schneeballsystems, wodurch tausenden Investoren ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages entstanden sein soll.


Durch den im Oberallgäu wohnhaften 45-jährigen Tatverdächtigen war 2013 eine augenscheinlich auf ,,Affiliate-Marketing" spezialisierte Firma mit angeblichem Sitz in München gegründet worden. Angeblich sollten über Internetwerbung in kürzester Zeit hohe Gewinne erzielt werden. Tatsächlich stammten die Gewinne nicht aus Werbeumsätzen sondern aus Investitionen neuer Anleger, wie die Polizei Bayern mitteilt.

Der 45-Jährige Tatverdächtige, der sich bereits zeitweise ins Ausland abgesetzt hatte, wurde am 07.10. aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehls festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittlungen der Kripo Kempten richten sich zudem gegen einen 44-jährigen Mann und eine 23-jährige Frau, die an den Taten beteiligt gewesen sein sollen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden sechs Gewerbe- bzw. Privatobjekte durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die auf den Firmen- bzw. Privatkonto des Mannes vorhandenen Summen wurden von der Polizei eingefroren.
(Quelle: https://www.polizei.bayern.de/schwaben_sw/news/presse/aktuell/index.html/208748 )

Die Polizei bittet aufgrund des Umfangs des Verfahrens von einer eigeninitiativen Anzeige bei der jeweils örtlichen Polizei/Anfragen bei der Kripo Kempten abzusehen.

,,Nach erster Einschätzung wird an einer Insolvenz der Marketing Terminal kein Weg vorbeiführen"; mein Rechtsanwalt  und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler.

,,In wie weit Schadensersatzforderungen der Investoren erfüllt werden können und ob der Insolvenzverwalter gegebenenfalls Scheingewinne zurückfordern kann, muss einzelfallbezogen geprüft werden", so Geißler weiter.

Ohne Insolvenzverfahren wird es für den Einzelnen noch schwieriger an sein Geld zu kommen, da hier das Prioritätsprinzip gilt, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zu erst. Betroffene sollten sich daher unbedingt fachkundigen Rat holen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Marketing Terminal ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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New Capital Invest: Offenbar Insolvenzanträge für NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 gestellt.

Für die Fonds von New Capital Invest NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 ist offenbar Insolvenzantrag gestellt worden. Das berichtet das Handelsblatt am 13. Oktober. Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.


Im Firmenimperium von Malte Hartwieg droht nun eine Insolvenz der nächsten zu folgen. Beim Emissionshaus Selfmade Capital sollen neben der Holding auch zwei Treuhandgesellschaften Insolvenz angemeldet haben, berichtet das Handelsblatt weiter. Bis zu 70 Millionen Euro Anlegergelder sollen nach Aussagen der vorläufigen Insolvenzverwalters Rolf Pohlmann betroffen sein.

Nicht nur Selfmade Capital, sondern auch das Emissionshaus New Capital Invest (NCI) ist nun offenbar von Insolvenzen betroffen. ,,Anleger sollten umgehend handeln und jetzt retten, was noch zu retten ist", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er empfiehlt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. ,,Die Palette reicht von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung oder Prospektfehlern bis hin zu deliktischen Regressansprüchen gegen die Verantwortlichen falls sich der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bestätigen sollte", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schlechte Nachrichten gab es für Anleger, die in Fonds von Malte Hartwieg investiert haben, in den vergangenen Wochen und Monaten genug. Von den verschwundenen Anlegergeldern bei den Emissionshäusern Selfmade Capital und New Capital Invest über den drohenden Totalverlust beim Fonds Panthera Global Trading A bis hin zu den jüngsten Insolvenzanträgen. ,,Natürlich geht es auch in den Insolvenzverfahren darum, die Interessen der Anleger zu wahren und beispielsweise die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden", erklärt der Anwalt. Allerdings sei nach derzeitigem Stand noch völlig offen, mit welchen Beträgen die betroffenen Anleger rechnen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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cp

Dienstag, Oktober 14, 2014

EEH Elbe Emissionshaus MS Jana: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über den Schiffsfonds EEH MS Jana, den das Elbe Emissionshaus 2008 aufgelegt hat, wurde nach Angaben des ,,fondstelegramm" am Amtsgericht Stade das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 73 IN 81/14). Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.


Verwöhnt wurden die Anleger des Schiffsfonds EEH MS Jana ohnehin nicht. Denn die Krise der Schifffahrt ging auch an ihm nicht vorbei und so musste bereits 2012 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden. Nur zwei Jahre später folgte nun der Insolvenzantrag. ,,Nun kommen möglicherweise auch noch Rückforderungen der bereits erhaltenen Ausschüttungen auf die Anleger zu", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Daher empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Oft ergeben sich dafür Anhaltspunkte aus einer fehlerhaften Anlageberatung. Zu einer ordnungsgemäßen Beratung gehört, dass den Anlegern eine Kapitalanlage vermittelt wird, die zu ihrem Risikoprofil passt. Heißt: Sicherheitsorientierten Anlegern darf keine hoch spekulative, risikoreiche Kapitalanlage vermittelt werden. ,,Doch genau das sind Schiffsfonds wie schon die etlichen Insolvenzen in den vergangenen Jahren zeigen. Allerdings wurden die Risiken im Beratungsgespräch auch gerne mal unter den Teppich gekehrt. Obwohl das Risiko des Totalverlusts besteht. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Häufig wurden nicht nur die Risiken verschwiegen, sondern die Anleger auch nicht über die Rückvergütungen der vermittelnden Bank aufgeklärt. Die Rechtsprechung des BGH sieht allerdings vor, dass die Anleger über diese so genannten Kick-Backs informiert werden müssen, damit sie das Provisionsinteresse der Bank erkennen können. Auch in diesen Fällen kann Schadensersatz verlangt werden. Darüber hinaus kann auch noch geprüft werden, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß waren oder ob den Anlegern mit irreführenden Angaben das Angebot schmackhaft gemacht werden sollte.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ EEH Elbe Emissionshaus MS Jana". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Geschädigt durch Anwaltsfehler? Viele Mandanten beschweren sich über ihren Rechtsanwalt, wehren sich aber nicht!

Der BSZ e.V. hat die Besucher seiner Webseite www.rechtsboerse.de gefragt: "Glauben Sie, dass Sie als geschädigter Kapitalanleger vor Gericht zu Ihrem Recht kommen?" Von 400 abgegebenen Stimmen gab es nachstehendes Ergebnis.

Ja                            49 Stimmen     12,28 %
Nein                      332 Stimmen     82,96 %
Keine Ahnung         19 Stimmen        4,76 %

Dieses Ergebnis bestätigt die Erfahrungen welche der BSZ e.V. in seiner 16 jährigen Tätigkeit im Anlegerschutzbereich gewonnen hat. Demnach nehmen viele Kapitalanleger Ihre Verluste hin, ohne überhaupt in Erwägung zu ziehen, ihren Anspruch vor Gericht einzuklagen obwohl sie in vielen Fällen gute Chancen hätten, Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. 

Viele Deutsche hegen eine Antipathie gegen Juristen und meinen damit vorrangig Rechtsanwälte. Tatsächlich liegt bei den deutschen Anwälten, häufig als Gebührenschneider geschmäht, vieles im Argen. Nur Prädikatsjuristen werden in den Staatsdienst übernommen, die schlechteren Absolventen drängen in die Anwaltschaft.

Und da viele Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko.  Auch das Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.

Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. skizziert ein paar alltägliche Beispiele.
Besuchen Sie einmal als Zuhörer ein Zivilgerichtsverfahren. Da erklären Anwälte sogar offen, eben erst vom Kollegen die Akten erhalten zu haben und daher könnten sie zur Sache eigentlich nichts sagen. Teilweise werden dann nur Passagen aus den Schriftsätzen nochmals vorgelesen. Damit ist eine Partei eigentlich nicht vertreten, aber die Richter haben immer Verständnis für die 'überlasteten' Anwälte. Der Mandant merkt es ja schließlich nicht und bleibt trotzdem honorarpflichtig.

Der fachliche 'Murks' vieler Anwaltsschriftsätze hat seinen Grund allerdings auch in dem Bemühen nicht weniger Anwälte, beide Parteien später zu einem Vergleich zu 'nötigen'. Der 'clevere' Anwalt macht in dem Fall zwar dem Mandanten die Erfolgsaussicht seiner Klage deutlich genug, um von ihm das Mandat zur Klage zu erhalten, danach aber will er ihn durch oft schwammigen oder unvollständigen Prozessvortrag schließlich dazu bewegen, einen Vergleich abzuschließen.

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen - gerade gegen den eigenen Anwalt - kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften  und schlussendlich gegen den eigenen Anwalt anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass  betrogene Kapitalanleger oder vom eigenen Anwalt geschädigte Mandanten  nicht mehr auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des BSZ e.V. übernimmt für die Betroffenen das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich und im Berufsrecht für Anwälte wissen diese Spezialisten wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können..

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko

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Montag, Oktober 13, 2014

MS Deutschland-Anleihe: Anleger müssen hohe Verluste befürchten!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Zeichner der ,,Traumschiff"-Anleihe


Anlegern der MS Deutschland-Anleihe drohen voraussichtlich hohe Verluste. Auf einer Gläubigerversammlung am letzten Mittwoch sagte der Geschäftsführer des Mehrheitsgesellschafters, Callista Private Equity, die im Januar die Mehrheit an der MS Deutschland Holding übernommen hatte, Olaf Meier, dass eine Insolvenz zum18. Dezember nach aktuellem Stand zumindestens nicht ausgeschlossen sei.

Um dies zu vermeiden, sollen die Anleger ihre Zinsansprüche von Mitte Dezember an stunden und vorübergehend auf ihre Kündigungsrechte verzichten.

Da die Gläubigerversammlung am letzten Mittwoch aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig war, wird nun eine zweite Gläubigerversammlung am 12. November stattfinden.

Die Anleihe zum Laufzeitende 2017 zurück zu zahlen, sei jedenfalls nicht möglich, wird Meier in der Wirtschaftswoche online vom 08.10.2014 zitiert. Vor einigen Tagen notierte der Kurs der Anleihe daher nur noch mit 38,21 %.

Damit wird klar, dass den Anlegern hohe Verluste drohen, zwar ist die Anleihe mit dem Schiff besichert, jedoch gebe es für das Traumschiff gegenwärtig keinen Markt, so dass nach den Kosten einer eventuellen Verschrottung eventuell nur noch 4,5 Mio. EUR übrig bleiben würden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,,Es zeigt sich, dass die Absicherung der Anleger über das Schiff deutlich weniger wert ist als zunächst angenommen, Anlegern könnten daher hohe Verluste drohen.

Anleger sollten daher auf jeden Fall eventuelle Schadensersatzansprüche, z.B. aus Prospekthaftung im engeren Sinne, prüfen lassen, um ihre Ansprüche zu sichern. Mögliche Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne sind noch nicht verjährt, da die Anleihe erst 2012 emittiert wurde."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihe/MS Deutschland". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Samstag, Oktober 11, 2014

Raus aus teuren Kreditverträgen: Widerrufsbelehrung Prüfung innerhalb 48 Stunden

Innerhalb von 48 Stunden wissen BSZ e.V. Mitglieder ob und inwieweit die Widerrufsbelehrung  ihres Kreditvertrages angreifbar ist oder nicht.


Der Bundesgerichtshof sieht im Falle einer unvollständigen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Verbraucherkrediten sowie bei Lebensversicherungen ein unverfristbares Widerrufsrecht seitens des Verbrauchers.

Dieses Urteil hat eine Flut von Anfragen auch bei den einschlägig bekannten Verbraucherschützern hervorgerufen. Damit verbunden sind für den Verbraucher dann oft lange Wartezeiten. Wenn dann das Gutachten vorliegt, kann es durchaus sein, dass trotzdem ein Anwalt konsultiert werden muss, weil die Bank mauert.

Der BSZ e.V. bietet über die Mitgliedschaft in der BSZ Interessengemeinschaft "Widerrufsbelehrung" über BSZ Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarkrecht eine schnelle Prüfung der Verträge. Nach Einreichung der entsprechender Darlehensverträge mit Widerrufsbelehrungen bei dem BSZ e.V. Fachanwalt, wird dieser innerhalb von 48 Stunden ein Votum abgeben, ob und inwieweit die Widerrufsbelehrung angreifbar ist oder nicht. Diese Prüfung löst für Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Widerrufsbelehrungen keine weiteren Kosten aus.

Bei einem für den Verbraucher günstigen Votum kann dieser sich  direkt danach an diese Rechtsanwaltskanzlei wenden zur eventuellen Weiterverfolgung seiner Rechte.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen möchte, sollte anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Denn in der Praxis muss man jeden Darlehensvertrag und jede Widerrufsbelehrung individuell prüfen, ob da tatsächlich Fehler drin stecken. Diese Aufgabe kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten übernehmen.

Für die Prüfung Ihres Kreditvertrages
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen.

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Bildquelle: © Michael Grabscheit / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.  

Prozessfinanzierung: Wir übernehmen Ihr Risiko.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern.


Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Viele geprellte Anleger haben nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- bereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen. Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
In letzter Zeit werden täglich zahlreiche neue Fälle an den BSZ e.V. herangetragen, in denen Anleger um ihr Geld gebracht wurden. Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -zielen des BSZ e.V. und seiner Partner.

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft  nimmt Ihnen das Risiko ab!

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten der Finanzierungsgesellschaft, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Mit der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft ohne Risiko sicher gewinnen.

Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der Gesellschaft eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt unentgeltlich.

Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt.

Für den Fall, dass die vorprozessualen Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sind, ist selbstverständlich kein Erfolgshonorar zu bezahlen.

Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft!

Der Kunde hat nicht das geringste Risiko.

Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie in der Regel 15-25% des beigetriebenen Betrages.

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

"    Kapitalanlageverluste
"    Versicherungsstreitigkeiten
"    Lebensversicherungen
"    Fondsverluste
"    Schadensersatz bei Personenschäden
"    Falschberatung durch Banken
"    Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Bildquelle: © LieC / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding

Das Amtsgericht München hat offenbar am 9. Oktober das vorläufige Insolvenzverfahren über die Selfmade Capital Holding GmbH von Malte Hartwieg eröffnet (Az. 1507 IN 2926/14). Das berichtet Fonds professionell online.


,,Die Befürchtungen der Anleger scheinen wahr zu werden. Zumal es auch für andere Gesellschaften von Malte Hartwieg Insolvenzanträge geben soll", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit Wochen und Monaten gibt es immer wieder Gerüchte und Negativ-Schlagzeilen rund um Malte Hartwieg und sein Firmenimperium. Anleger-Gelder aus Emirates-Fonds von Selfmade Capital und NCI-Fonds von New Capital Invest sollen spurlos verschwunden sein. Beide Emissionshäuser gehören Hartwieg. Anleger des Fonds Panthera Global Trading A müssen den Totalverlust befürchten. Chef des Emissionshauses ist ebenfalls Malte Hartwieg. Vertrieben wurden die Fonds u.a. von der Plattform dima24. Besitzer war bis vor wenigen Wochen noch Malte Hartwieg. ,,Und obendrauf hat auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Dabei ist es auch zu Pfändungen gekommen", ergänzt  der Anwalt.

Und genau diese Pfändungen sollen jetzt der Grund für den Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding GmbH sein. Außerdem fehle dadurch auch das Geld für weitere Nachforschungen, wo die verschwunden Anleger-Gelder geblieben sind. ,,Der Gipfel ist, dass Hartwieg die Anleger noch aufgefordert hatte, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Fonds nicht in weitere Schwierigkeiten zu bringen. Jetzt folgen offenbar die Insolvenzanträge und die Anleger müssen um ihr Geld fürchten. Ich kann den betroffenen Anleger nur empfehlen, nun schnell zu handeln und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

In Betracht kämen beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern. ,,Die Angaben in den Emissionsprospekten sollten in jedem Fall auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Tauchen hier Fehler auf, kann die Anlage komplett rückabgewickelt werden. Auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen können unter Umständen weitere Ansatzpunkte liefern", erklärt der Fachanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Freitag, Oktober 10, 2014

Golden Gate GmbH stellt Insolvenzantrag - Anleihe über 30 Millionen Euro betroffen


Am 11. Oktober wäre die 2011 begebene Mittelstandsanleihe der Golden Gate GmbH zur Rückzahlung zzgl. Zinsen fällig. Insgesamt müssten rund 32 Millionen Euro an die Anleger fließen. Doch nun hat die Golden Gate GmbH Insolvenzantrag gestellt. Derzeit ist noch offen, ob die Anleihe fristgerecht zurückgezahlt werden kann.


Nach eigenen Angaben ist die Golden Gate GmbH insolvenzrechtlich überschuldet und zahlungsunfähig. Daher teilte das Immobilienunternehmen am 2. Oktober mit, dass unverzüglich beim Amtsgericht München Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt werde. Zudem hat der Gründer und alleinige Geschäftsführer der Golden Gate GmbH seine Ämter, auch bei den Tochtergesellschaften, mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Die im April 2011 begebene Mittelstandsanleihe in Höhe von rund 30 Millionen Euro wäre zzgl. Zinsen in Höhe von 1,95 Millionen Euro am 11. Oktober 2014 zur Rückzahlung fällig. Allerdings seien nach Unternehmensangaben bislang alle Versuche gescheitert, die Anleihe zu refinanzieren. Insbesondere erweise sich die Veräußerung der Projekte in Leipzig und Amberg als schwierig. Immerhin soll die Rückzahlung der Anleihe durch eine Grundschuld auf das Klinik-Gebäude in Leipzig besichert.

,,Das kann den Anlegern zumindest Hoffnung auf die Rückzahlung der Anleihe machen. Ob es aber soweit kommt oder ob die Anleger im Rahmen eines Sanierungsplans ihren Beitrag zur Rettung des Unternehmens leisten sollen, ist derzeit noch ungewiss. Letzteres wäre zumindest nicht ungewöhnlich", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wahrscheinlich werde es in Kürze eine Gläubigerversammlung geben, bei der weitere Einzelheiten mitgeteilt werden.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern, vorsorglich anwaltlichen Rat zu suchen: ,,Ihnen könnte ein massiver finanzieller Verlust drohen, wenn die Anleihe nicht fristgerecht zurückgezahlt wird. Daher könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz ein Thema werden. Ansatzpunkte hierfür können etwa eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Golden Gate GmbH beizutreten.

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cp

Mox Telecom AG insolvent: Gläubigerversammlung am 23. Oktober

Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Insolvenzverfahren über die Mox Telecom AG eröffnet. Am 23. Oktober findet in Düsseldorf die Gläubigerversammlung der Anleihe-Gläubiger statt.


Im Juni hatte die Mox Telecom AG Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Als Grund nannte das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen, dass die Banken auslaufende Kreditlinien nicht verlängert hätten. In der Insolvenz in Eigenverwaltung sollte ein Sanierungsplan für das Unternehmen erarbeitet werden. Das ist offenbar nicht gelungen, so dass nun das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Betroffen von der Insolvenz sind auch die Zeichner der Anleihe, die Mox Telecom 2012 mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Zinssatz von 7,25 Prozent begeben hatte. Sie müssen im Insolvenzverfahren mit Verlusten rechnen.

Daher sollten sie die Gläubigerversammlung am 23. Oktober in Düsseldorf unbedingt wahrnehmen oder sich anwaltlich vertreten lassen. ,,Bei der Gläubigerversammlung werden die Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt. Es geht darum, ob ein Sanierungsplan aufgestellt werden soll, welchen Beitrag zur Rettung des Unternehmens die Gläubiger leisten sollen und natürlich auch um die Forderungen zur Insolvenztabelle", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. ,,Für die Anleger geht es um viel Geld. Entsprechend sollten sie solche weitreichenden Entscheidungen nicht ohne kompetente Beratung treffen", der Anwalt weiter.

Der erfahrene Fachanwalt rät den Anlegern zudem nicht nur auf die Karte Insolvenzverfahren zu setzen. Vielmehr könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. ,,Mit Mox Telecom erleben wir nicht die erste und vermutlich auch nicht die letzte Mittelstandsanleihe, die von einer Insolvenz betroffen ist. Fast immer werden die Anleger dabei mit hohen Zinsen gelockt, die anschließend nicht gezahlt werden können. Daher sollte geprüft werden, ob die Anleger im Rahmen der Anlageberatung ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden und ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß waren. Schon irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz begründen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mox Telecom AG beizutreten.

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Donnerstag, Oktober 09, 2014

Finanzierungen mit Fremdwährungskrediten können den Kreditnehmer in den Ruin treiben.

Vor etwa 15 Jahren begannen Banken und Versicherungen vermehrt, alternative Finanzierungsmodelle anzubieten. Den Kunden wurde vorgerechnet, dass sie mit diesen alternativen Finanzierungsmodellen viel besser fahren, als mit den herkömmlichen. Ob das stimmt, hat der BSZ e.V. seine Prozessfinanzierungsgesellschaft gefragt und um eine Einschätzung gebeten. Die Antwort ist ernüchternd:

Die herkömmliche Finanzierung eines Wohnungs-/Hauskaufes war in der Regel so, dass der ,,Häuselbauer" das Haus mit Eigenmittel, Bauspardarlehen und den Rest mit einem normalen Kredit finanzierte.

Hinsichtlich  der Bausparfinanzierung war die Kreditrate fix. Der freifinanzierte Anteil orientierte sich meist am Euribor plus Refinanzierungssatz plus Aufschlag. In der Regel war vorgesehen, dass sämtliche Kredite in einem Zeitraum von 20 und 30 Jahren getilgt wurden.

Je nachdem wie die Finanzierungsanteile gewichtet waren, hatte der ,,Häuselbauer" für einen Kredit von EUR 300.000,00 zwischen EUR 1.800,00 und EUR 2.500,00 monatlich aufzubringen.

Die Banken und Versicherer, vor allem auch dreibuchstabige Wertpapierdienstleistungsunternehmen bedienten sich einer sehr einfachen Methode.

Ein Normalverbraucher vergleicht nicht sein Einkommen während der nächsten 25 Jahre mit den Zahlungen während der nächsten 25 Jahre. Vielmehr hat der ,,Häuselbauer" einen monatlichen Beurteilungshorizont. Der ,,Häuselbauer" weiß, was er pro Monat verdient und möchte natürlich auch wissen, was er pro Monat zu zahlen hat.

Wiederum zurück zum angenommenen Beispiel. Die Finanzierungssumme betrug EUR 300.000,00. Im Zeitpunkt der Umschuldung waren beispielsweise noch EUR 250.000,00 offen, die monatliche Rückzahlungsrate betrug EUR 2.000,00. Die Restlaufzeit hätte 21 Jahre betragen.

Vor allem die ,,Dreibuchstabigen" haben unterstützt von Banken und Versicherungen die Kunden nach unserem Dafürhalten beinhart in die Irre geführt, indem sie folgende Tricks anwendeten:

1. Bei der Umschuldung fielen Nebengebühren von ca. EUR 10.000,00 an. Anstatt EUR 260.000,00 (EUR 250.000,00 + EUR 10.000,00) bei der neuen Bank aufzunehmen, wurden EUR 280.000,00 aufgenommen. Der Kunde erhielt daher EUR 20.000,00 auf die Hand. Subjektiv glaubte er, schon mal ein Geschäft gemacht zu haben.

2. Die ursprüngliche Rückzahlungsrate betrug EUR 2.000,00. In Zukunft hatte der Kunde nur noch die Fremdwährungszinsen von CHF 336.000,00 (EUR 280.000,00) zu zahlen und den Tilgungsträger (eine Lebensversicherung) zu bedienen. Die monatlichen Rückzahlungsraten waren ab der Umschuldung nicht mehr EUR 2.000,00, sondern nur noch EUR 1.600,00. Ein zweites Geschäft für den Kunden, er ersparte sich ja monatlich EUR 400,00.

3. Die Restlaufzeit (ursprünglich 21 Jahre) wurde auf 25 Jahre verlängert. Dies bemerkte der ,,Häuselbauer" jedoch nicht, weil ein ,,Normalmensch" in so langen Zeiträumen gar nicht plant.

Selbstverständlich war nach Intervention der ,,Dreibuchstabigen" der ,,Häuselbauer" begeistert. Er hatte EUR 20.000,00 auf der Hand und ersparte sich monatlich EUR 400,00.

Verschwiegen wurde, dass bei Geldanlagegeschäften ein eiserner, brutaler Grundsatz gilt. Man kann für hingegebenes Geld nie jene Zinsen erhalten, als man für ausgegebenes Geld berappen muss.

Ein weiterer Grundsatz ist, dass jede Geldtransaktion natürlich Kosten und Gebühren verschlingt.

Insbesondere bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind die Kosten und Gebühren enorm. Faustregel ist, dass von EUR 100,00 Prämie letztlich beim Fonds (Underlying) nur 80 % einlangen. Rein dieser einfache Logarithmus legt dar, dass eine fondsgebundene Lebensversicherung praktisch nie einen Gewinn für den Kunden erzielen kann. Zunächst müssen nämlich die 20 %, welche anlässlich der Anzahlung verloren gehen, aufgeholt werden. Dies ist nach unserem Dafürhalten mit einem Fonds der auf Sicherheit setzt, gar nicht möglich.

Wieder zurück zum ,,Häuselbauer". Der ,,Häuselbauer" freut sich zwei, drei, vier, fünf Jahre darüber, dass er sich pro Monat EUR 400,00 erspart. Plötzlich erwischt ihn das Kursrisiko. Dies ist auch logisch. Währungen, bei denen man mit niederen Zinsen Kredite aufnehmen kann, stehen immer unter einem Aufwertungsdruck. Da der Fremdwährunskredit plötzlich so hoch ist, dass die Belehnungsgrenze der Bank überschritten wird, muss der Kunde zwangskonvertieren. Obwohl der Kunde beispielsweise fünf Jahre lang brav bezahlt hat, hat er plötzlich mehr Schulden, als er vorher hatte.

Dies ist aber noch das kleinere Übel.

Beobachtet man die Vergangenheit, ereignen sich Börsencrashs alle 10 - 20 Jahre. Während der Finanzierungszeit erlebt der Kunde daher einen Börsencrash. Ist der Börsencrash da, entsteht für den Kunden eine teuflische Situation. Die Fremdwährung (etwa Schweizer Franken) gewinnt in Krisenzeiten immens an Wert. Der Kunde (siehe oben) hat daher plötzlich wesentlich mehr Schulden. In Folge des Börsencrashs ist der Tilgungsträger (fondesgebundene Lebensversicherung) jedoch plötzlich nur noch die Hälfte wert. Der Kunde verliert daher im Tilgungsträger immens.

Wiederum bezogen auf das obige Beispiel, hat der Kunde am Ende der Laufzeit bei der Bank nicht mehr EUR 280.000,00 Schulden, sondern EUR 350.000,00. Der Tilgungsträger ist nicht, wie versprochen EUR 400.000,00, sondern lediglich EUR 100.000,00 wert. Der Kunde hat daher 25 Jahre bezahlt und nach 25 Jahren Schulden von EUR 200.000,00, welche er, er ist ja mittlerweile bereits in Pension, nicht mehr bedienen kann.

Da die Welt eine große Buchhaltung ist, bedeutet dies nichts anderes, dass das, was der Kunde verloren hat als Pendant in den Bilanzen der Versicherungen und der Banken und ,,Dreibuchstabigen" aufscheint. Das was die Kunden verloren haben, haben die Banken und Versicherungen und ,,dreibuchstabigen" gewonnen. Ein gutes Geschäft.

Wie kann sich der ,,Häuselbauer" nunmehr wehren?

In jüngster Zeit konnte eine Entscheidung erwirkt werden, in welcher das Gericht ausgesprochen hat, dass es sich bei diesen alternativen Finanzierungsinstrumenten um ein Harakiri-Produkt handelt. Obwohl die Kundin sämtliche Risikohinweise und Aufklärungen unterschrieben hat, hat dies der Bank und der dreibuchstabigen Vermögensberatung (die Versicherung wurde nicht geklagt) nichts genutzt. Im Wesentlichen hat das Gericht festgestellt , dass der Kunde die Wirkweise des Produktes gar nicht erkennen konnte.

In den nunmehrigen Prozessen wird von Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern alles eingewendet, was möglich ist. Insbesondere wird auch Verjährung eingewendet. Die Verjährung beginnt jedoch erst dann, wenn der Kunde erkennen kann, wie der Kosten und Gebührenalgorithmus des Produktes funktioniert hat. In der Regel kann der Kunde dies erst dann erkennen, wenn er - etwa von einem Rechtsanwalt oder Sachverständigen - aufgeklärt wurde. Die Kunden haben daher gute Chancen, wenn sie gegen Banken und Versicherer vorgehen. Noch besser sind die Chancen dann, wenn der Kunde dazu überredet wurde, mehr als er für die Anschaffung seines Hauses braucht, aufzunehmen. In solchen Fällen sind die Folgen, wie zahlreiche Beispiele belegen, katastrophal.

Für Betroffene
die  mit Vermögensverlusten und/oder mit einer Ablehnung einer Deckung seitens eines Rechtsschutzversicherers konfrontiert sind, bestehen gute Gründe den Sachverhalt durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fremdwährungskredite beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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AgG

Mittwoch, Oktober 08, 2014

Green Planet AG: Forderungen können noch angemeldet werden - Gläubigerversammlung

Die Gläubiger der insolventen Green Planet AG hätten ihre Forderungen eigentlich bis zum 7. Oktober anmelden müssen. ,,Die Forderungsanmeldung ist aber auch danach noch möglich. Allerdings werden dann Gebühren für die Verspätung fällig", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht .


Es sei wohl auch davon auszugehen, dass noch nach dem 7. Oktober einige Forderungen eingehen werden. Denn nach Medienberichten sei die Dokumentation in dem Unternehmen so unübersichtlich, dass bis zum heutigen Zeitpunkt dem Insolvenzverwalter noch gar nicht alle Anleger bekannt seien. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rät den Nachzüglern daher, ihre Forderungsanmeldung unverzüglich nachzuholen: ,,Irgendwann ist es nicht mehr möglich. Und nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden."

Der nächste wichtige Termin für die Anleger ist der 18. November. Dann findet die Gläubigerversammlung in Frankfurt statt. Dabei werden wichtige Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt. ,,Anleger sollten diesen Termin auf keinen Fall versäumen oder ihre Interessen von einem Fachanwalt vertreten lassen. Es geht um viel Geld", sagt  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Denn die Anleger könnten durch ihre Investition in Baumplantagen bei der Green Planet AG viel Geld verloren haben. Rund 15 Millionen Euro sollen die Anleger insgesamt investiert haben. Doch offenbar ist ihr Geld nie oder nur zu einem kleinen Teil in den Plantagen in Costa Rica angekommen. Längst ist die Rede von einem Schneeballsystem. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen: ,,Das reicht von der Anmeldung der Forderungen bis hin zu Schadensersatzansprüchen." Diese können sich sowohl gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG als auch gegen die Anlagevermittler richten, falls diese die Anleger nicht umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug bestätigen, seien noch weitere rechtliche Schritte denkbar, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet/Tropenhölzer beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Debi Select: Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger -

Anleger erhält nach Vergleich mit Anlageberater mehr als EUR 180.000,00 von Haftpflichtversicherung des Beraters ausbezahlt - BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte reichen für Anleger der Debi Select  weitere Klagen auf Rückabwicklung ein - Ansprüche drohen zum 31.12.2014 zu verjähren.

   
Wie bereits berichtet, haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Banken, Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten.

Zum Teil wurde den von der Kanzlei vertretenen Anlegern auch versichert, dass die Beteiligungen jederzeit veräußert werden können und nach Veräußerung das eingesetzte Kapital zurückgefordert werden kann. Die Beteiligungen wurden auch als Altersvorsorge vermittelt, wie weitere Mandanten berichten.

Nunmehr hat ein  von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretener Anleger Schadenersatz in Höhe von mehr als EUR 180.000,00 durchgesetzt und von der Haftpflichtversicherung des Beraters ausbezahlt bekommen.

,,Nach dem nun vorliegenden Ergebnis, fühlen wir uns weiter bestärkt, Ansprüche unserer Mandanten gegen Anlageberater und Banken zu prüfen, die ihren Kunden den Kauf von Beteiligungen an den Debi Select Fonds empfohlen haben", erläutert BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron.

Die Kanzlei vertritt derzeit über 600 Anleger der diversen Debi Select Fonds.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.

Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.

Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

,,Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen. Die Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater und beratenden Banken drohen am 31.12.2014 zu verjähren.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Debi Select beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat und bereits zahlreiche Geschädigte unterstützt, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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64807 Dieburg
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbcoc

Dienstag, Oktober 07, 2014

Bündnis Anleger gegen Geldvernichtung (AgG): Angriff ist der bessere Anlegerschutz!

Mit Massenhafte Anlegerklagen wird mehr erreicht als sein "Gutes Geld" auf dem Sparbuch immer weniger werden zu lassen.


Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hat mit dem Bündnis Anleger gegen Geldvernichtung (AgG) sich zum Ziel gesetzt, betrogenen Kapitalanlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft. Die Unterstützung von Opfern ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des AgG.

Der BSZ e.V. hat schon mehrmals die Frage gestellt: "Warum können Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren?" Ist der Kapitalanleger tatsächlich ein Lebewesen dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann?

Wenn der Verbraucher in Internet ein Paar Socken kauft, kann er laut Gesetz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen die Socken zurückgeben. Investiert er dagegen ein paar Tausend Euro in eine Kapitalanlage, dann ist nichts mehr mit Rücktritt und gesetzlichem Schutz. Da ist der mündige Bürger für sein Tun und Handeln ganz alleine verantwortlich.

Die Politik scheint beim Anlegerschutz scheinbar nur zu berücksichtigen was die Finanzunternehmen wünschen. Was die Anleger erwarten findet wenig Beachtung! Wie sonst ist zu erklären, dass es keine erkennbaren politischen Bemühungen über die Rückgabe verlorener Gelder  für  geschädigte Anleger gibt. Abzocker und Betrüger können  hier scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen treiben.

Geschädigte Anleger können sich allerdings über fehlende Hilfsangebote nicht beklagen. Noch ehe die Anleger richtig gemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage ein Problem besteht,  werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt. Oft geht es aber nur darum, möglichst viele geschädigte Anleger einzusammeln, einen Vorschuss zu kassieren und dann dem Anleger mitzuteilen, dass weitere Honorare und Kosten in beträchtlicher Höhe anfallen werden. Wer zahlt macht dann oft die Erfahrung, dass er "Gutes Geld, Schlechtem Geld hinterher geworfen hat".

Die Zweite Möglichkeit, "Hilfe" in Anspruch zu nehmen, ist dort zu finden, wo man sich anhören muss, was man alles verkehrt gemacht hat. Da gibt es dann so wertvolle Ratschläge wie z.B. bei hohen Renditen gibt es auch immer ein hohes Risiko. Der Anleger glaubt schlussendlich selbst daran, der gierige Depp zu sein, der an seinem Unglück selbst schuld ist.

Warum glauben Banken eigentlich, dass Sie Ihre Kunden ungestraft über den Tisch ziehen und ausrauben können? Schuld an dieser Situation ist auch der klassische Anlegerschutz. Hier wird immer noch gepredigt: "werfen Sie kein Gutes Geld dem Schlechten Geld hinterher".  Das ist nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Ansatz.

In letzter Zeit werden täglich zahlreiche neue Fälle an den BSZ e.V. herangetragen, in denen Anleger um ihr Geld gebracht wurden. Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -zielen des AgG und seiner Partner.

Mit Massenhafte Anlegerklagen wird mehr erreicht als sein "Gutes Geld" auf dem Sparbuch minimieren zu lassen. Das AgG arbeitet mit Partnern zusammen zu deren Spezialgebiet die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht gehört. Das AgG und seine Partner haben sich zum Ziel gesetzt, Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Das AgG und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Das AgG sorgt dafür, dass  betrogene Kapitalanleger nicht mehr auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des AgG übernimmt für die Anleger das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des AgG, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Das AgG sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.

Prinzipiell gilt:
Gelingt dem AgG die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Anleger hat nicht das geringste Risiko

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, Oktober 06, 2014

CMI - Clerical Medical Insurance

CMI (Clerical Medical Insurance) hat bei Versicherungsabschlüssen, welche vor ca. 10 Jahren erfolgten, eine  wesentlich höhere Rendite, als erzielbar, versprochen.

Auf gut Deutsch: tausende von Versicherungsnehmern wurden hereingelegt.

In Österreich existiert noch keine Entscheidung zum Produkt Clerical Medical Insurance. Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat nunmehr Grundsatzurteile gefällt.

Der Anleger hat zwischen 2 Varianten ein Wahlrecht:

"    Entweder er ist so zu stellen, wie wenn er nicht getäuscht worden wäre;
oder
"    er kann darauf bestehen, dass die CMI das Versprechen erfüllt.

In Österreich ist die Rechtslage weitgehend gleich.  Anleger, welche von der CMI hinters Licht geführt wurden, haben daher reelle Chancen, einen Prozess zu gewinnen.

Die   BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, welche die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CMI Betreut, zählt in diesem Bereich zu den erfolgreichsten Kanzleien in Deutschland. Gegen CMI wurden bislang in den letzten Jahren für alle Mandanten dieser Kanzlei Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich durchgesetzt, ein Mandant war sogar vor dem BGH erfolgreich (BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 151/11). Nach wie vor werden von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zahlreiche Fälle für Kunden und Vermittler gegen CMI betreut.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CMI Clerical Medical beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat und bereits zahlreiche Geschädigte unterstützt, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig.

bsz

Samstag, Oktober 04, 2014

Vienna Life K1, X1-Fond

In letzter Zeit haben sich die Fälle vermehrt, in denen Kunden die bei der Vienna Life Lebensversicherung AG in Liechtenstein, Schaan, Lebensversicherungen abgeschlossen haben, welche in einem beträchtlichen Verlust endeten.

In der Regel verhielt es sich so, daß anlässlich des Abschlusses des Versicherungsvertrages die Investition in die Fonds eines gewissen Herrn Kiener, welcher derzeit wegen Betrugs in Haft sitzt vereinbart wurde. Es handelte sich um die Fonds K1-Invest, X1-Invest.

Die "Vienna Life" hat, obwohl sie diese Fonds den Kunden empfohlen hat, nicht nachgeprüft, ob es sich bei diesen Fonds um werthaltige Investments handelt. Es wurde trotz einer Vielzahl von Anlagen nicht geprüft, wie der Fond investiert, welche Jahresabschlüsse der Fond hat, etc.

So konnte es geschehen, daß Kiener, völlig unbeaufsichtigt, die angelegten Gelder in betrügerischer Weise verprasste.

Wir sind der Ansicht, daß die "Vienna Life" für den eingetretenen Schaden haftet. Die Gründe hiefür sind vielfältiger Natur.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat und bereits zahlreiche Geschädigte unterstützt, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Bildquelle: © Benjamin Klack / pixelio.de

Freitag, Oktober 03, 2014

Prospekthaftungsurteil zur Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG erstritten.

Für einen Anleger der Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte jetzt ein positives Urteil gegen die Gründungsgesellschafter SachsenFonds GmbH und die SachsenFonds Treuhand GmbH erstritten.


Der betreffende Kläger hatte sich 2008 mit 30.000 Euro zuzüglich drei Prozent Agio an dem Fonds beteiligt. Das Landgericht München I hat die Beklagten wegen Prospekthaftung jetzt zu Schadensersatz in Höhe von 30.900 Euro nebst Zinsen verurteilt.

,,Das Urteil ist richtungsweisend und zwar für beide Indien-Fonds, die von der SachsenFonds GmbH und der Deutsche Fonds Holding AG (DFH) aufgelegt worden sind. Nicht nur bei der Immobilien Development Indien I, sondern auch bei der Immobilien Development Indien II liegt der Prospektfehler vor", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin und Fachanwältin Dr. Petra Brockmann. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte bietet deshalb eine ,,Sammelklage" an, der sich Betroffene anschließen können.

Der Prospekt, so das Landgericht, enthalte nicht sämtliche für die Anlegerentscheidung wesentlichen Umstände, insbesondere sei die Darstellung des Finanzierungsvermittlungsvertrages fehlerhaft. Dem Prospekt sei selbst bei sorgfältiger Lektüre nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Fondsgesellschaft an die SachsenFonds GmbH und die DFH eine Vergütung in Höhe von 1,03 Millionen Euro zahlt, obwohl die vorgenannten Beteiligten teilweise gar keine Maklerleistung erbracht hätten. Jedenfalls sei die Vermittlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens der Deutsche Immobilien Holding Beteiligungsgesellschaft mbH (im Folgenden: DIH) keine Maklerleistung im Sinne der §§ 652 ff. BGB, da kein Finanzierungsvertrag mit einem Dritten zustande gekommen sei. Aufgrund der wirtschaftlichen Identität von Vermittler (DFH) und Vertragspartei (DIH) sei keine Vermittlungsleistung an einen Dritten erfolgt, so dass keine Maklerprovision geschuldet sei. Dem Anleger sei daher offenzulegen gewesen, dass eine Vergütung für eine nach den gesetzlichen Wertungen nicht erbrachte Leistung gezahlt wird.

Für die Prüfung von Ansprüchen und die Teilnahme an der "Sammelklage"
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Immobilien Development Indien beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat und bereits zahlreiche Geschädigte unterstützt, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

brock