BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Zeichner der ,,Traumschiff"-Anleihe
Anlegern der MS Deutschland-Anleihe drohen voraussichtlich hohe Verluste. Auf einer Gläubigerversammlung am letzten Mittwoch sagte der Geschäftsführer des Mehrheitsgesellschafters, Callista Private Equity, die im Januar die Mehrheit an der MS Deutschland Holding übernommen hatte, Olaf Meier, dass eine Insolvenz zum18. Dezember nach aktuellem Stand zumindestens nicht ausgeschlossen sei.
Um dies zu vermeiden, sollen die Anleger ihre Zinsansprüche von Mitte Dezember an stunden und vorübergehend auf ihre Kündigungsrechte verzichten.
Da die Gläubigerversammlung am letzten Mittwoch aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig war, wird nun eine zweite Gläubigerversammlung am 12. November stattfinden.
Die Anleihe zum Laufzeitende 2017 zurück zu zahlen, sei jedenfalls nicht möglich, wird Meier in der Wirtschaftswoche online vom 08.10.2014 zitiert. Vor einigen Tagen notierte der Kurs der Anleihe daher nur noch mit 38,21 %.
Damit wird klar, dass den Anlegern hohe Verluste drohen, zwar ist die Anleihe mit dem Schiff besichert, jedoch gebe es für das Traumschiff gegenwärtig keinen Markt, so dass nach den Kosten einer eventuellen Verschrottung eventuell nur noch 4,5 Mio. EUR übrig bleiben würden.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,,Es zeigt sich, dass die Absicherung der Anleger über das Schiff deutlich weniger wert ist als zunächst angenommen, Anlegern könnten daher hohe Verluste drohen.
Anleger sollten daher auf jeden Fall eventuelle Schadensersatzansprüche, z.B. aus Prospekthaftung im engeren Sinne, prüfen lassen, um ihre Ansprüche zu sichern. Mögliche Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne sind noch nicht verjährt, da die Anleihe erst 2012 emittiert wurde."
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihe/MS Deutschland". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Bildquelle: © Inge Lebang / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drwspä
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