Am 11. Oktober wäre die 2011 begebene Mittelstandsanleihe der Golden Gate GmbH zur Rückzahlung zzgl. Zinsen fällig. Insgesamt müssten rund 32 Millionen Euro an die Anleger fließen. Doch nun hat die Golden Gate GmbH Insolvenzantrag gestellt. Derzeit ist noch offen, ob die Anleihe fristgerecht zurückgezahlt werden kann.
Nach eigenen Angaben ist die Golden Gate GmbH insolvenzrechtlich überschuldet und zahlungsunfähig. Daher teilte das Immobilienunternehmen am 2. Oktober mit, dass unverzüglich beim Amtsgericht München Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt werde. Zudem hat der Gründer und alleinige Geschäftsführer der Golden Gate GmbH seine Ämter, auch bei den Tochtergesellschaften, mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Die im April 2011 begebene Mittelstandsanleihe in Höhe von rund 30 Millionen Euro wäre zzgl. Zinsen in Höhe von 1,95 Millionen Euro am 11. Oktober 2014 zur Rückzahlung fällig. Allerdings seien nach Unternehmensangaben bislang alle Versuche gescheitert, die Anleihe zu refinanzieren. Insbesondere erweise sich die Veräußerung der Projekte in Leipzig und Amberg als schwierig. Immerhin soll die Rückzahlung der Anleihe durch eine Grundschuld auf das Klinik-Gebäude in Leipzig besichert.
,,Das kann den Anlegern zumindest Hoffnung auf die Rückzahlung der Anleihe machen. Ob es aber soweit kommt oder ob die Anleger im Rahmen eines Sanierungsplans ihren Beitrag zur Rettung des Unternehmens leisten sollen, ist derzeit noch ungewiss. Letzteres wäre zumindest nicht ungewöhnlich", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wahrscheinlich werde es in Kürze eine Gläubigerversammlung geben, bei der weitere Einzelheiten mitgeteilt werden.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern, vorsorglich anwaltlichen Rat zu suchen: ,,Ihnen könnte ein massiver finanzieller Verlust drohen, wenn die Anleihe nicht fristgerecht zurückgezahlt wird. Daher könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz ein Thema werden. Ansatzpunkte hierfür können etwa eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein."
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Golden Gate GmbH beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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