Freitag, Oktober 10, 2014

Mox Telecom AG insolvent: Gläubigerversammlung am 23. Oktober

Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Insolvenzverfahren über die Mox Telecom AG eröffnet. Am 23. Oktober findet in Düsseldorf die Gläubigerversammlung der Anleihe-Gläubiger statt.


Im Juni hatte die Mox Telecom AG Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Als Grund nannte das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen, dass die Banken auslaufende Kreditlinien nicht verlängert hätten. In der Insolvenz in Eigenverwaltung sollte ein Sanierungsplan für das Unternehmen erarbeitet werden. Das ist offenbar nicht gelungen, so dass nun das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Betroffen von der Insolvenz sind auch die Zeichner der Anleihe, die Mox Telecom 2012 mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Zinssatz von 7,25 Prozent begeben hatte. Sie müssen im Insolvenzverfahren mit Verlusten rechnen.

Daher sollten sie die Gläubigerversammlung am 23. Oktober in Düsseldorf unbedingt wahrnehmen oder sich anwaltlich vertreten lassen. ,,Bei der Gläubigerversammlung werden die Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt. Es geht darum, ob ein Sanierungsplan aufgestellt werden soll, welchen Beitrag zur Rettung des Unternehmens die Gläubiger leisten sollen und natürlich auch um die Forderungen zur Insolvenztabelle", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. ,,Für die Anleger geht es um viel Geld. Entsprechend sollten sie solche weitreichenden Entscheidungen nicht ohne kompetente Beratung treffen", der Anwalt weiter.

Der erfahrene Fachanwalt rät den Anlegern zudem nicht nur auf die Karte Insolvenzverfahren zu setzen. Vielmehr könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. ,,Mit Mox Telecom erleben wir nicht die erste und vermutlich auch nicht die letzte Mittelstandsanleihe, die von einer Insolvenz betroffen ist. Fast immer werden die Anleger dabei mit hohen Zinsen gelockt, die anschließend nicht gezahlt werden können. Daher sollte geprüft werden, ob die Anleger im Rahmen der Anlageberatung ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden und ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß waren. Schon irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz begründen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mox Telecom AG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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