Montag, Oktober 06, 2014

CMI - Clerical Medical Insurance

CMI (Clerical Medical Insurance) hat bei Versicherungsabschlüssen, welche vor ca. 10 Jahren erfolgten, eine  wesentlich höhere Rendite, als erzielbar, versprochen.

Auf gut Deutsch: tausende von Versicherungsnehmern wurden hereingelegt.

In Österreich existiert noch keine Entscheidung zum Produkt Clerical Medical Insurance. Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat nunmehr Grundsatzurteile gefällt.

Der Anleger hat zwischen 2 Varianten ein Wahlrecht:

"    Entweder er ist so zu stellen, wie wenn er nicht getäuscht worden wäre;
oder
"    er kann darauf bestehen, dass die CMI das Versprechen erfüllt.

In Österreich ist die Rechtslage weitgehend gleich.  Anleger, welche von der CMI hinters Licht geführt wurden, haben daher reelle Chancen, einen Prozess zu gewinnen.

Die   BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, welche die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CMI Betreut, zählt in diesem Bereich zu den erfolgreichsten Kanzleien in Deutschland. Gegen CMI wurden bislang in den letzten Jahren für alle Mandanten dieser Kanzlei Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich durchgesetzt, ein Mandant war sogar vor dem BGH erfolgreich (BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 151/11). Nach wie vor werden von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zahlreiche Fälle für Kunden und Vermittler gegen CMI betreut.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CMI Clerical Medical beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat und bereits zahlreiche Geschädigte unterstützt, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu    

Direkter Link zum Kontaktformular:
 
Bildquelle: ©Rainer Sturm / pixelio.de



Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig.

bsz

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