Vor etwa 15 Jahren begannen Banken und Versicherungen vermehrt, alternative Finanzierungsmodelle anzubieten. Den Kunden wurde vorgerechnet, dass sie mit diesen alternativen Finanzierungsmodellen viel besser fahren, als mit den herkömmlichen. Ob das stimmt, hat der BSZ e.V. seine Prozessfinanzierungsgesellschaft gefragt und um eine Einschätzung gebeten. Die Antwort ist ernüchternd:
Die herkömmliche Finanzierung eines Wohnungs-/Hauskaufes war in der Regel so, dass der ,,Häuselbauer" das Haus mit Eigenmittel, Bauspardarlehen und den Rest mit einem normalen Kredit finanzierte.
Hinsichtlich der Bausparfinanzierung war die Kreditrate fix. Der freifinanzierte Anteil orientierte sich meist am Euribor plus Refinanzierungssatz plus Aufschlag. In der Regel war vorgesehen, dass sämtliche Kredite in einem Zeitraum von 20 und 30 Jahren getilgt wurden.
Je nachdem wie die Finanzierungsanteile gewichtet waren, hatte der ,,Häuselbauer" für einen Kredit von EUR 300.000,00 zwischen EUR 1.800,00 und EUR 2.500,00 monatlich aufzubringen.
Die Banken und Versicherer, vor allem auch dreibuchstabige Wertpapierdienstleistungsunternehmen bedienten sich einer sehr einfachen Methode.
Ein Normalverbraucher vergleicht nicht sein Einkommen während der nächsten 25 Jahre mit den Zahlungen während der nächsten 25 Jahre. Vielmehr hat der ,,Häuselbauer" einen monatlichen Beurteilungshorizont. Der ,,Häuselbauer" weiß, was er pro Monat verdient und möchte natürlich auch wissen, was er pro Monat zu zahlen hat.
Wiederum zurück zum angenommenen Beispiel. Die Finanzierungssumme betrug EUR 300.000,00. Im Zeitpunkt der Umschuldung waren beispielsweise noch EUR 250.000,00 offen, die monatliche Rückzahlungsrate betrug EUR 2.000,00. Die Restlaufzeit hätte 21 Jahre betragen.
Vor allem die ,,Dreibuchstabigen" haben unterstützt von Banken und Versicherungen die Kunden nach unserem Dafürhalten beinhart in die Irre geführt, indem sie folgende Tricks anwendeten:
1. Bei der Umschuldung fielen Nebengebühren von ca. EUR 10.000,00 an. Anstatt EUR 260.000,00 (EUR 250.000,00 + EUR 10.000,00) bei der neuen Bank aufzunehmen, wurden EUR 280.000,00 aufgenommen. Der Kunde erhielt daher EUR 20.000,00 auf die Hand. Subjektiv glaubte er, schon mal ein Geschäft gemacht zu haben.
2. Die ursprüngliche Rückzahlungsrate betrug EUR 2.000,00. In Zukunft hatte der Kunde nur noch die Fremdwährungszinsen von CHF 336.000,00 (EUR 280.000,00) zu zahlen und den Tilgungsträger (eine Lebensversicherung) zu bedienen. Die monatlichen Rückzahlungsraten waren ab der Umschuldung nicht mehr EUR 2.000,00, sondern nur noch EUR 1.600,00. Ein zweites Geschäft für den Kunden, er ersparte sich ja monatlich EUR 400,00.
3. Die Restlaufzeit (ursprünglich 21 Jahre) wurde auf 25 Jahre verlängert. Dies bemerkte der ,,Häuselbauer" jedoch nicht, weil ein ,,Normalmensch" in so langen Zeiträumen gar nicht plant.
Selbstverständlich war nach Intervention der ,,Dreibuchstabigen" der ,,Häuselbauer" begeistert. Er hatte EUR 20.000,00 auf der Hand und ersparte sich monatlich EUR 400,00.
Verschwiegen wurde, dass bei Geldanlagegeschäften ein eiserner, brutaler Grundsatz gilt. Man kann für hingegebenes Geld nie jene Zinsen erhalten, als man für ausgegebenes Geld berappen muss.
Ein weiterer Grundsatz ist, dass jede Geldtransaktion natürlich Kosten und Gebühren verschlingt.
Insbesondere bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind die Kosten und Gebühren enorm. Faustregel ist, dass von EUR 100,00 Prämie letztlich beim Fonds (Underlying) nur 80 % einlangen. Rein dieser einfache Logarithmus legt dar, dass eine fondsgebundene Lebensversicherung praktisch nie einen Gewinn für den Kunden erzielen kann. Zunächst müssen nämlich die 20 %, welche anlässlich der Anzahlung verloren gehen, aufgeholt werden. Dies ist nach unserem Dafürhalten mit einem Fonds der auf Sicherheit setzt, gar nicht möglich.
Wieder zurück zum ,,Häuselbauer". Der ,,Häuselbauer" freut sich zwei, drei, vier, fünf Jahre darüber, dass er sich pro Monat EUR 400,00 erspart. Plötzlich erwischt ihn das Kursrisiko. Dies ist auch logisch. Währungen, bei denen man mit niederen Zinsen Kredite aufnehmen kann, stehen immer unter einem Aufwertungsdruck. Da der Fremdwährunskredit plötzlich so hoch ist, dass die Belehnungsgrenze der Bank überschritten wird, muss der Kunde zwangskonvertieren. Obwohl der Kunde beispielsweise fünf Jahre lang brav bezahlt hat, hat er plötzlich mehr Schulden, als er vorher hatte.
Dies ist aber noch das kleinere Übel.
Beobachtet man die Vergangenheit, ereignen sich Börsencrashs alle 10 - 20 Jahre. Während der Finanzierungszeit erlebt der Kunde daher einen Börsencrash. Ist der Börsencrash da, entsteht für den Kunden eine teuflische Situation. Die Fremdwährung (etwa Schweizer Franken) gewinnt in Krisenzeiten immens an Wert. Der Kunde (siehe oben) hat daher plötzlich wesentlich mehr Schulden. In Folge des Börsencrashs ist der Tilgungsträger (fondesgebundene Lebensversicherung) jedoch plötzlich nur noch die Hälfte wert. Der Kunde verliert daher im Tilgungsträger immens.
Wiederum bezogen auf das obige Beispiel, hat der Kunde am Ende der Laufzeit bei der Bank nicht mehr EUR 280.000,00 Schulden, sondern EUR 350.000,00. Der Tilgungsträger ist nicht, wie versprochen EUR 400.000,00, sondern lediglich EUR 100.000,00 wert. Der Kunde hat daher 25 Jahre bezahlt und nach 25 Jahren Schulden von EUR 200.000,00, welche er, er ist ja mittlerweile bereits in Pension, nicht mehr bedienen kann.
Da die Welt eine große Buchhaltung ist, bedeutet dies nichts anderes, dass das, was der Kunde verloren hat als Pendant in den Bilanzen der Versicherungen und der Banken und ,,Dreibuchstabigen" aufscheint. Das was die Kunden verloren haben, haben die Banken und Versicherungen und ,,dreibuchstabigen" gewonnen. Ein gutes Geschäft.
Wie kann sich der ,,Häuselbauer" nunmehr wehren?
In jüngster Zeit konnte eine Entscheidung erwirkt werden, in welcher das Gericht ausgesprochen hat, dass es sich bei diesen alternativen Finanzierungsinstrumenten um ein Harakiri-Produkt handelt. Obwohl die Kundin sämtliche Risikohinweise und Aufklärungen unterschrieben hat, hat dies der Bank und der dreibuchstabigen Vermögensberatung (die Versicherung wurde nicht geklagt) nichts genutzt. Im Wesentlichen hat das Gericht festgestellt , dass der Kunde die Wirkweise des Produktes gar nicht erkennen konnte.
In den nunmehrigen Prozessen wird von Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern alles eingewendet, was möglich ist. Insbesondere wird auch Verjährung eingewendet. Die Verjährung beginnt jedoch erst dann, wenn der Kunde erkennen kann, wie der Kosten und Gebührenalgorithmus des Produktes funktioniert hat. In der Regel kann der Kunde dies erst dann erkennen, wenn er - etwa von einem Rechtsanwalt oder Sachverständigen - aufgeklärt wurde. Die Kunden haben daher gute Chancen, wenn sie gegen Banken und Versicherer vorgehen. Noch besser sind die Chancen dann, wenn der Kunde dazu überredet wurde, mehr als er für die Anschaffung seines Hauses braucht, aufzunehmen. In solchen Fällen sind die Folgen, wie zahlreiche Beispiele belegen, katastrophal.
Für Betroffene die mit Vermögensverlusten und/oder mit einer Ablehnung einer Deckung seitens eines Rechtsschutzversicherers konfrontiert sind, bestehen gute Gründe den Sachverhalt durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fremdwährungskredite beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Bildquelle: © Kurt Michel / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
AgG
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