Für die Fonds von New Capital Invest NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 ist offenbar Insolvenzantrag gestellt worden. Das berichtet das Handelsblatt am 13. Oktober. Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.
Im Firmenimperium von Malte Hartwieg droht nun eine Insolvenz der nächsten zu folgen. Beim Emissionshaus Selfmade Capital sollen neben der Holding auch zwei Treuhandgesellschaften Insolvenz angemeldet haben, berichtet das Handelsblatt weiter. Bis zu 70 Millionen Euro Anlegergelder sollen nach Aussagen der vorläufigen Insolvenzverwalters Rolf Pohlmann betroffen sein.
Nicht nur Selfmade Capital, sondern auch das Emissionshaus New Capital Invest (NCI) ist nun offenbar von Insolvenzen betroffen. ,,Anleger sollten umgehend handeln und jetzt retten, was noch zu retten ist", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er empfiehlt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. ,,Die Palette reicht von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung oder Prospektfehlern bis hin zu deliktischen Regressansprüchen gegen die Verantwortlichen falls sich der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bestätigen sollte", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Schlechte Nachrichten gab es für Anleger, die in Fonds von Malte Hartwieg investiert haben, in den vergangenen Wochen und Monaten genug. Von den verschwundenen Anlegergeldern bei den Emissionshäusern Selfmade Capital und New Capital Invest über den drohenden Totalverlust beim Fonds Panthera Global Trading A bis hin zu den jüngsten Insolvenzanträgen. ,,Natürlich geht es auch in den Insolvenzverfahren darum, die Interessen der Anleger zu wahren und beispielsweise die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden", erklärt der Anwalt. Allerdings sei nach derzeitigem Stand noch völlig offen, mit welchen Beträgen die betroffenen Anleger rechnen können.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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