Samstag, Oktober 11, 2014

Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding

Das Amtsgericht München hat offenbar am 9. Oktober das vorläufige Insolvenzverfahren über die Selfmade Capital Holding GmbH von Malte Hartwieg eröffnet (Az. 1507 IN 2926/14). Das berichtet Fonds professionell online.


,,Die Befürchtungen der Anleger scheinen wahr zu werden. Zumal es auch für andere Gesellschaften von Malte Hartwieg Insolvenzanträge geben soll", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit Wochen und Monaten gibt es immer wieder Gerüchte und Negativ-Schlagzeilen rund um Malte Hartwieg und sein Firmenimperium. Anleger-Gelder aus Emirates-Fonds von Selfmade Capital und NCI-Fonds von New Capital Invest sollen spurlos verschwunden sein. Beide Emissionshäuser gehören Hartwieg. Anleger des Fonds Panthera Global Trading A müssen den Totalverlust befürchten. Chef des Emissionshauses ist ebenfalls Malte Hartwieg. Vertrieben wurden die Fonds u.a. von der Plattform dima24. Besitzer war bis vor wenigen Wochen noch Malte Hartwieg. ,,Und obendrauf hat auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Dabei ist es auch zu Pfändungen gekommen", ergänzt  der Anwalt.

Und genau diese Pfändungen sollen jetzt der Grund für den Insolvenzantrag der Selfmade Capital Holding GmbH sein. Außerdem fehle dadurch auch das Geld für weitere Nachforschungen, wo die verschwunden Anleger-Gelder geblieben sind. ,,Der Gipfel ist, dass Hartwieg die Anleger noch aufgefordert hatte, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Fonds nicht in weitere Schwierigkeiten zu bringen. Jetzt folgen offenbar die Insolvenzanträge und die Anleger müssen um ihr Geld fürchten. Ich kann den betroffenen Anleger nur empfehlen, nun schnell zu handeln und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

In Betracht kämen beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern. ,,Die Angaben in den Emissionsprospekten sollten in jedem Fall auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Tauchen hier Fehler auf, kann die Anlage komplett rückabgewickelt werden. Auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen können unter Umständen weitere Ansatzpunkte liefern", erklärt der Fachanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 
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Bildquelle: © Petra Bork / pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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