Der hinter der Firma stehende 45-jährige Meik F. wurde offensichtlich verhaftet. Vorgeworfen wird ihm das Betreiben eines Schneeballsystems, wodurch tausenden Investoren ein Schaden in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages entstanden sein soll.
Durch den im Oberallgäu wohnhaften 45-jährigen Tatverdächtigen war 2013 eine augenscheinlich auf ,,Affiliate-Marketing" spezialisierte Firma mit angeblichem Sitz in München gegründet worden. Angeblich sollten über Internetwerbung in kürzester Zeit hohe Gewinne erzielt werden. Tatsächlich stammten die Gewinne nicht aus Werbeumsätzen sondern aus Investitionen neuer Anleger, wie die Polizei Bayern mitteilt.
Der 45-Jährige Tatverdächtige, der sich bereits zeitweise ins Ausland abgesetzt hatte, wurde am 07.10. aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehls festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittlungen der Kripo Kempten richten sich zudem gegen einen 44-jährigen Mann und eine 23-jährige Frau, die an den Taten beteiligt gewesen sein sollen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden sechs Gewerbe- bzw. Privatobjekte durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die auf den Firmen- bzw. Privatkonto des Mannes vorhandenen Summen wurden von der Polizei eingefroren.
(Quelle: https://www.polizei.bayern.de/schwaben_sw/news/presse/aktuell/index.html/208748 )
Die Polizei bittet aufgrund des Umfangs des Verfahrens von einer eigeninitiativen Anzeige bei der jeweils örtlichen Polizei/Anfragen bei der Kripo Kempten abzusehen.
,,Nach erster Einschätzung wird an einer Insolvenz der Marketing Terminal kein Weg vorbeiführen"; mein Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler.
,,In wie weit Schadensersatzforderungen der Investoren erfüllt werden können und ob der Insolvenzverwalter gegebenenfalls Scheingewinne zurückfordern kann, muss einzelfallbezogen geprüft werden", so Geißler weiter.
Ohne Insolvenzverfahren wird es für den Einzelnen noch schwieriger an sein Geld zu kommen, da hier das Prioritätsprinzip gilt, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zu erst. Betroffene sollten sich daher unbedingt fachkundigen Rat holen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Marketing Terminal ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
mhgtg
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