Die Gläubiger der insolventen Green Planet AG hätten ihre Forderungen eigentlich bis zum 7. Oktober anmelden müssen. ,,Die Forderungsanmeldung ist aber auch danach noch möglich. Allerdings werden dann Gebühren für die Verspätung fällig", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht .
Es sei wohl auch davon auszugehen, dass noch nach dem 7. Oktober einige Forderungen eingehen werden. Denn nach Medienberichten sei die Dokumentation in dem Unternehmen so unübersichtlich, dass bis zum heutigen Zeitpunkt dem Insolvenzverwalter noch gar nicht alle Anleger bekannt seien. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rät den Nachzüglern daher, ihre Forderungsanmeldung unverzüglich nachzuholen: ,,Irgendwann ist es nicht mehr möglich. Und nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden."
Der nächste wichtige Termin für die Anleger ist der 18. November. Dann findet die Gläubigerversammlung in Frankfurt statt. Dabei werden wichtige Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt. ,,Anleger sollten diesen Termin auf keinen Fall versäumen oder ihre Interessen von einem Fachanwalt vertreten lassen. Es geht um viel Geld", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Denn die Anleger könnten durch ihre Investition in Baumplantagen bei der Green Planet AG viel Geld verloren haben. Rund 15 Millionen Euro sollen die Anleger insgesamt investiert haben. Doch offenbar ist ihr Geld nie oder nur zu einem kleinen Teil in den Plantagen in Costa Rica angekommen. Längst ist die Rede von einem Schneeballsystem. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen: ,,Das reicht von der Anmeldung der Forderungen bis hin zu Schadensersatzansprüchen." Diese können sich sowohl gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG als auch gegen die Anlagevermittler richten, falls diese die Anleger nicht umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug bestätigen, seien noch weitere rechtliche Schritte denkbar, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet/Tropenhölzer beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen desSachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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