Donnerstag, Oktober 16, 2014

Boulder Steel: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Hohe Verluste für Anleger! Achtung: Es droht Verjährung zum Jahresende 2014! Geschädigte können sich dem BSZ e.V. anschließen!


Das Unternehmen Boulder Steel ist im Bereich Stahl-/Metallindustrie in Australien tätig. Die Aktie hat Anlegern bisher wenig Freude gebracht. Notierte diese im Jahr 2011 noch bei ca. 1,7 EUR, so notiert sie gegenwärtig unter 0,1 EUR, zahlreiche Anleger haben mit der Aktie erhebliche Verluste erlitten.

So werden bereits in einem Fall von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten für einen Anleger gerichtlich Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend gemacht, die in dem Fall dem Anleger die Boulder Steel-Aktien empfohlen hat. Der Bankberater empfahl dem dortigen Anleger die Aktie als solides Investment, obwohl von vorneherein klar sein musst, dass es sich um ein zumindestens hochspekulatives Investment handeln musste. Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte liegt in dem Fall somit eine eindeutige Falschberatung vor.

Doch Achtung, Geschädigte sollten schnell handeln, da unter Umständen bereits zum Jahresende 2014, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, Verjährung einzutreten droht.

Die aktuellen Vorkommnisse haben den BSZ e.V. dazu veranlasst, eine Interessengemeinschaft ,,Boulder Steel" ins Leben zu rufen, der sich Geschädigte anschließen können. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Boulder Steel beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


drwspä


Keine Kommentare: