Über die Green Planet AG wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Überraschend ist das nach den Entwicklungen in den vergangenen Monaten nicht. Für die Anleger geht es nun darum, zu retten, was zu retten ist.
Zur Erinnerung: Im Frühling war es zu Durchsuchungen bei der Green Planet AG gekommen. Unterlagen wurden beschlagnahmt und der Firmengründer festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug.
Denn die Gelder, die Anleger eigentlich in Teakholz-Plantagen in Costa Rica investiert hatten, sollen zweckentfremdet worden sein und nur ein kleiner Teil wirklich in die Plantagen geflossen sein. ,,Für viele Anleger war das ein Schock. Sie haben bewusst in eine ökologisch nachhaltige Kapitalanlage investiert und mussten feststellen, dass ihr Umweltbewusstsein offenbar nur als Spielball ausgenutzt wurde", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller. 15 Millionen Euro soll die Green Planet AG bei den Anlegern eingesammelt haben und lockte dabei mit hohen Renditen von bis zu 13 Prozent. Doch statt Renditen einzufahren, stehen die Anleger nun vor einem Scherbenhaufen.
Cäsar-Preller: ,,Nun geht es zunächst darum die Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Aber es sollte auch überlegt werden, ob nicht Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden." Diese können sich gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG und auch gegen die Anlagevermittler richten, falls die Anleger falsch beraten wurden und beispielsweise nicht über die Risiken, zu denen auch der Totalverlust des investierten Geldes gehört, umfassend aufgeklärt wurden. ,,Natürlich müssen erst die weiteren Ermittlungen abgewartet werden, aber falls sich der Verdacht auf Anlagebetrug bestätigt, können auch weitere rechtliche Schritte unternommen werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt,
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet AG . Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp