Samstag, September 06, 2014

Schnäppchenjagd bei Ideenkapital - 400 Insolvenzen von Schiffsfonds

Manager magazin online berichtet am 03.09.2014 unter der Überschrift "Fondsriese Apollo kauft 14 Frachtschiffe Finanzinvestoren spekulieren auf Ende der Schifffahrts - Krise" vom weiteren Niedergang der Fonds - Schifffahrt und erwähnt in diesem Zusammenhang mehr als 400 Insolvenzen von Schiffsfonds. Vor nicht einmal einem Jahr lag die traurige Rekordmarke noch bei 300 Pleiten.


Der Artikel zeigt auf, dass sich Finanzinvestoren aus aller Welt auf Schnäppchenjagd am Schiffsmarkt befinden und wieder einer beim Düsseldorfer Emissionshauses Ideenkapital fündig geworden sei. Die Transaktion habe ein Volumen von mehr als 200 Millionen Dollar. Etwa 6500 Anleger hätten sich ursprünglich mit zusammen rund 220 Millionen Euro Eigenkapital an den Schiffen beteiligt. Inklusive Krediten habe das Investitionsvolumen schätzungsweise 500 Millionen Euro betragen. Ob die Altanleger der Ideenkapital - Fonds Rückflüsse erhielten, erscheine fraglich.

Es bleibt für geschädigte Anleger das Gebot der Stunde, nach Alternativen zu suchen, statt weiter an den Anlagen festzuhalten. Der ertragreichste Weg zum "Ausstieg" ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten können den Mitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaften  oft schon in einem kurzen Gespräch aufzeigen, wie Sie sich erfolgreich von fehlgeschlagenen Investitionen lösen können. Möglichkeiten bestehen nicht nur für Schiffsfondsanleger. Die Empfehlung, Schadensersatzansprüche entschlossen in Angriff zu nehmen, ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Insolvenzen" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
  
Direkter Link zum Kontaktformular:


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

jg

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