Samstag, September 06, 2014

EEV AG: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach übereinstimmenden Medienberichten Ermittlungen gegen die Erneuerbare Energie Versorgung (EEV) AG aus Göttingen eingeleitet.


Das Verfahren richte sich gegen leitende Mitarbeiter der EEV, bestätigte demnach ein Behördensprecher. Betroffen sind auch private Anleger, bei denen das Unternehmen rund 21 Millionen Euro eingesammelt haben soll.

,,Wir müssen einen nächsten Skandal im Bereich der nachhaltigen ökologischen Investments befürchten", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sollen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen. Auch seien bereits mehrere Strafanzeigen eingegangen.

Mit den Anlegergeldern wollte EEV zwei ökologische Projekte, den Kauf eines Biomasseheizkraftwerks und eines Windparks in der Nordsee, finanzieren. Die Anleger konnten sich in Form von hoch verzinsten Genussscheinen beteiligen. Renditen von bis zu 9 Prozent sollen prospektiert sein. ,,Das erinnert alles an vergleichbare Investments im ökologischen Bereich. Eine gut verzinste und nachhaltige Investition mit der die Anleger angelockt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bei beiden Projekten soll es laut Medienberichten Schwierigkeiten geben. Besonders die Umsetzung des Windparks soll sich als problematisch erweisen, da er in einem Gebiet liegt, in dem Marine und Luftwaffe Übungen abhalten. Die Bundeswehr will das Gebiet offenbar nicht freigeben. Im Verkaufsprospekt hätte die EEV nichts davon erwähnt, berichtet die Hannoversche Allgemeine. Cäsar-Preller: ,,Wenn es keine Einigung mit der Bundeswehr gibt, wäre das Projekt im Grunde genommen wertlos."

Düstere Aussichten für die Anleger, für die es im Fall einer Insolvenz noch schlimmer kommen könnte. Da Genussscheine in einem Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, würden sie vermutlich leer ausgehen, weil zunächst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient würden.

,,Extrem hohe Renditen sollten in der aktuellen Niedrigzinsphase immer ein Warnsignal sein. Wenn jetzt auch noch die Staatsanwaltschaft ermittelt, sollten die Anleger endgültig aufwachen und rechtlichen Rat suchen", empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn das Geld müsse nicht verloren sein. Sollten die Anleger nicht umfassend über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt worden sein, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. ,,In diesem Fall kommt natürlich auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, da die Angaben schon offenbar unvollständig waren, so dass sich für die Anleger ein ganz falsches Bild von der Kapitalanlage ergeben hat", erklärt der Fachanwalt.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erneuerbare Energie Versorgung (EEV) AG " beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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