Aus für Rena Lange. Das Münchener Luxusmodehaus hat Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind auch die Anleger einer Unternehmensanleihe, die Rena Lange erst 2013 emittiert hatte. Rund 5,4 Millionen Euro hatte das Modehaus über die Anleihe bei den Anlegern eingesammelt.
Der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH und ein Insolvenzantrag im Regelverfahren über die Tochtergesellschaft M. Lange & Co. GmbH wurden am 9. September beim Insolvenzgericht München gestellt. Das Unternehmen teilt auf seiner Homepage darüber hinaus mit, dass kurzfristig ein vorläufiger Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter bestellt werden soll, um die Fortführung des operativen Geschäfts zu sichern.
Die Rena Lange Holding hatte im Dezember 2013 eine Anleihe (WKN: A1ZAEM I ISIN: DE000A1ZAEM0) mit einer Laufzeit bis zum 12. Dezember 2017 und einem Zinskupon von 8 Prozent p.a. emittiert. Die Zinsen sollten vierteljährlich ausgezahlt werden. Ursprünglich war ein Investitionsvolumen von bis zu 10 Millionen Euro für die Anleihe geplant, es kamen aber nur 5,4 Millionen Euro zusammen.
Für die Anleihe-Zeichner steht nach den Insolvenzanträgen die Frage im Raum, wie es mit ihrer Kapitalanlage weitergeht. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden. Die Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen zeigen aber, dass sich die Anleger im Rahmen eines Sanierungskonzepts wohl auf Einschnitte einstellen müssen, beispielsweise auf eine Senkung des Zinssatzes." Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung würde die Geschäftsführung gemeinsam mit einem Sachwalter wohl ein Sanierungskonzept ausarbeiten.
,,Die Anleihegläubiger werden sicher in Kürze noch genauere Informationen erhalten. Vorsorglich sollten sie sich rechtlichen Rat suchen, um für die weitere Entwicklung gewappnet zu sein. Möglicherweise können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so der Anwalt.
Rena Lange ist nicht die erste drohende Insolvenz im noch recht jungen Marktsegment der Unternehmensanleihen. ,,Auffallend bei vielen Anleihen: Unternehmen locken mit ihrem guten Namen und hohen Zinsversprechungen. Das klingt zwar reizvoll, aber hohe Zinsen in der aktuellen Niedrigzinsphase sollten auch immer ein Warnsignal sein. Über die Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/ Rena Lange". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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