Montag, September 08, 2014

CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star - 25 Verkäufe bei der Zweitmarktbörse - was ist zu beachten?

CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star - ein Containerschiff mit 8400 TEU und 107.00 tdw. Seit 2011 kam es bereits zu 25 Verkäufen mit einem Volumen von ca. 900.000 USD. Was ist bei Verkauf zu beachten und ist das ein gutes Geschäft?


Der CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star wird aktiv am Zweitmarkt gehandelt. Der Fonds aus dem Emissionsjahr 2005 des Emissionshaus CFB-Commerz Real Fonds Beteilgungsgesellschaft mbH hat als Containerschiff eine Aufnahme von 8400 TEU und eine Tragfähigkeit von 107.000 tdw. Die Werftablieferung erfolgte am im Februar 2005. Das Schiff nutzt seit 2005 die Tonnagesteuervergünstigung.

Es wurden am Zweitmarkt bereits 25 Schiffsfondsbeteiligungen veräußert.

Eine Veräußerung am Zweitmarkt ist eine der Möglichkeiten sich von seiner Schiffsfondsbeteiligung zu trennen. Viele Schiffsfondszeichner wollen die lange Laufzeit nicht abwarten, bzw. sie sind von der tatsächlichen Laufzeit überrascht.

Schiffsfondsanleger sollten auch prüfen ob Schadenersatzansprüche bestehen.

Bei der Vermittlung von Schiffsfonds werden von Banken und Sparkassen oft die Rahmenbedingungen des Fonds falsch oder zu optimistisch dargestellt. Die oft hohen Provisionen werden nicht erläutert.

Schiffsfondsanleger sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über die Möglichkeiten des Schadenersatz oder des Verkaufs am Zweitmarkt informieren. Das Praxishandbuch Schiffsfonds der Autoren Steffens und Dreßler  informiert umfassend über den Zweitmarkt für Schiffsfondsbeteiligungen und die Schadenersatzansprüche von Schiffsfondszeichnern. 

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
khsteff

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