Das Emissionshaus Ideenkapital steht offenbar vor dem Verkauf von 14 Frachtschiffen aus den Navalia-Fonds an den US-Investor Apollo Global Management. Das berichtet das Manager Magazin. Damit wären bis auf einen Frachter alle Schiffe verkauft.
Rund 6500 Anleger hatten sich an den Navalia-Fonds beteiligt. Anfang des Jahres hatten die Anleger dem Verkauf auf Grund der wirtschaftlich schwierigen Lage der Fonds bereits zugestimmt. Nun ist zwar von einem Verkaufspreis von mehr als 200 Millionen Dollar die Rede, doch mehr als die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaften dürften damit kaum abgedeckt sein. Die Anleger gingen also vermutlich zunächst leer aus, blieben aber noch an den Schiffen beteiligt. ,,Ob jedoch noch Renditen für sie abfallen werden, erscheint zumindest fraglich", befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Denn die Schifffahrt steckt nach wie vor in einer Krise. Schon etliche Schiffsfonds mussten inzwischen Insolvenz anwenden. ,,Das Schicksal ist den Anlegern der Navalia-Fonds zwar erspart geblieben, finanzielle Verluste werden sie aber wohl dennoch hinnehmen müssen", so der Anwalt.
Darum empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. ,,Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Dabei seien Schiffsfonds auch sicherheitsorientierten Anlegern immer wieder als sichere und renditestarke Kapitalanlage empfohlen worden. Tatsächlich seien sie aber etlichen Risiken wie sinkenden Charterraten, Wechselkursverlusten oder langen Laufzeiten ausgesetzt. Am Ende kann der Totalverlust für die Anleger stehen. Cäsar-Preller: ,,Über die Risiken hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen."
Das gilt auch für die Provisionen, die für die Vermittlung an die Banken geflossen sind. Sie können ein Beleg dafür sein, dass die Bank offenbar mehr in ihrem eigenen Provisionsinteresse gehandelt hat, als die Anlagewünsche des Kunden zu berücksichtigen. ,,Daher hat der BGH entschieden, dass auch diese sog. Kick-Backs unbedingt offengelegt werden müssen". Wurden die Provisionen verschwiegen, kann dies genauso zu Schadensersatzansprüchen führen wie eine unzureichende Risikoaufklärung.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Navalia-Flotte" beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp
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