Dienstag, September 09, 2014

CFB Fonds Nr. 152 - MS "Marlene Star" des CFB-Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH

CFB-Fonds Nr. 152 - MS "Marlene Star" sind bei Verkauf im Zweitmarkt seit 2008 vertreten. Schiffsfondszeichner haben 17 Beteiligungen im Wert von 550.000 USD verkauft. Der Nennwert wurde zu ca. 55 % erreicht. Verkäufer sollten sich zuvor vom Fachanwalt für Bank- und beraten lassen.


Für den Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 152 wurde am 31.12.2006 das Schiff abgeliefert. Es handelt sich um ein Containerschiff der Post-Panamax-Klasse, welches für den Panamakanal gebaut werde. Das ca. 330 m lange Containerschiff kann 8400 TEU oder 107.000 tdw tragen. Die Anleger im Schiffsfonds haben sich auf eine Laufzeit bis zum Jahr 2022 eingelassen. Dafür wurden steigende Ausschüttungen versprochen.

Die Schiffsfondsentwicklung lief nicht ganz prospektgemäß, sondern hinter dem Prospekt hinterher. Die Containerbranche hat eine nicht so rosige Zukunft.

Schiffsfondsanleger fragen sich dann immer, ob sie den Schiffsfonds verkaufen oder wegen vermeidlicher Fehler bei der Zeichnung und im Prospekt Schadenersatzansprüche verlangen. Zur Prüfung der beiden Optionen sollten sich die Schiffsfondszeichner an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Eine neue Alternative stellt auch das Praxishandbuch Schiffsfonds dar, welches auf 530 Seiten durch die Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Claudia Dreßler die Schiffsfondsbranche in rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht durchleuchtet hat und auch den Zweitmarkt für Schiffsfonds nicht vergessen hat. 

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/  CFB Fonds Nr. 152 - MS "Marlene Star ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Claudia Dreßler.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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