Mittwoch, September 10, 2014

Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG - Fondsgesellschaft abgewickelt, Anleger gehen leer aus!

Die Fondsgesellschaft Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG wurde am 24.07.2014 aus dem Handelsregister gelöscht, die Fondsgesellschaft ist aufgelöst, die Firma gilt als erloschen.


Ein Auseinandersetzungsguthaben haben die Anleger trotz Zusage der Verteilung eines Aktienpaketes nicht erhalten. Wer gehofft hatte, am Fondsende noch Geld oder Vermögenswerte wiederzubekommen, muss einsehen, dass er vergebens den Versprechungen vertraut hatte.

Auch die Internetpräsenz ist aktuell nicht mehr vorhanden.  Letztlich ist das Gesamtengagement für viele Anleger wohl als Totalverlust anzusehen.

Allerdings besteht für die Anleger die erfolgsversprechende Chance, sich ihren Schaden von der Fondstreuhänderin ersetzen zu lassen. BSZ-Vertrauensanwalt Steffen Hielscher, der Fachanwaltskanzlei  Dr. Morgenstern & Kollegen hat bereits vor dem Landgericht Frankfurt am Main 4 Urteile gegen die Treuhänderin erstritten, in denen die Treuhänderin zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde.

,,Angesichts dieser Urteile und auch der Einschätzung des Verlaufes aktueller Verfahren bin ich sehr optimistisch gestimmt, dass hier die Fondsanleger ihren Schaden ersetzt bekommen." Meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. ,,Allerdings sind hier auch Verjährungsaspekte zu berücksichtigen, so dass interessierte Anleger sich zeitnah zu einer fachkundigen Prüfung der Durchsetzbarkeit von Schadensansprüchen entschließen sollten."

Auch für Vermittler der Fondsbeteiligungen ist diese Möglichkeit attraktiv, da sich hierdurch für ihre Kunden eine gute Möglichkeit eröffnet, den Vermögensschaden von der Treuhänderin ersetzt zu bekommen.

Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell
!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Anlegerschutzgemeinschaft "Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG" gegründet. Es bestehen sehr gute Gründe Ansprüche prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

mhgsthiel

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