Die Anleger der Mittelstandsanleihe der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH wurden zu einer Gläubigerversammlung am 08.10.2014 in Frankfurt/Main geladen.
Um die Finanzierung des Geschäftes abzusichern, sollen die Gläubiger einer Stundung der im Dezember fälligen Zinszahlung zustimmen. Gleichzeitig soll ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der die Interessen der Anleger wahrnehmen soll. Vorgeschlagen wurde der ehemalige bayerische Ministerpräsident und Rechtsanwalt Günther Beckstein.
Um die mit der Stundung verbundene Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung der Anleger zu verhindern, sollen diese zudem bis zum Ablauf der Stundungsfrist am 30.06.2015 auf das Kündigungsrecht verzichten.
Der Grund für das Ansinnen der Gesellschaft dürfte in den strukturellen Problem liegen, die einhergehend mit dem hohen Kapitaldienst für die Anleihe von über 3 Mio. Euro jährlich zu negativen Jahresergebnissen und Eigenkapital führten. Hierdurch ist die Zinszahlung auf die Anleihe erheblich gefährdet. Zur Verhinderung eines Liquiditätsengpasses sollen nun also die Zinszahlungen gestundet werden. Zum Zeitpunkt der Ausgabe der Anleihe in 2012 sei man von anderen Umsatzerwartungen ausgegangen, so ein Unternehmensvertreter.
Die Entwicklung war bereits bei der Präsentation der Halbjahreszahlen der Gesellschaft absehbar. Die Rating-Agentur FERI hat die Anleihe von vormals ,,BB-,, auf ,,B-,, herabgesetzt und den Ausblick für diese auf ,,negativ" gesetzt. Der Kurs im Freihandel sank erheblich.
,,Mittelstandsanleihen sind kein sicheres Investment", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler.
Für die Anleihegläubiger kann sich einmal mehr ein Investment in Mittelstandsanleihen als Flop erweisen. So gerieten in jüngster Vergangenheit mehrere Firmen, die Anleihen ausgaben, in Schieflage oder Insolvenz und ließen einen riesigen Schaden bei den Anleihegläubigern zurück. Erinnert sei an SIAG Schaaf, Q-Cells oder Solarwatt, Solarworld und MIFA.
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/Traumschiff". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen de Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
mhgtgei
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