Weitere Anerkenntnisurteile in Höhe von € 32.000,00 gegen die EECH Energy Consult Holding AG
Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.
Mit 16 Urteilen von 08.10.2007 wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstmals auch formal gerichtlich bestätigt. Zwischenzeitlich wurden seitens der Kanzlei CLLB mehr als 90 erstinstanzliche Urteile gegen die EECH Energy Consult Holding erstritten. Der Gesamtbetrag der titulierten Forderungen beläuft sich zwischenzeitlich auf mehr als € 1,5 Mio.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 500 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. In den Terminen zur mündlichen Verhandlung vom 14.15.02.2008 wurden seitens der EECH Energy Consult Holding AG zwei Klageforderungen von Anlegern in Höhe von insgesamt € 32.000.00,00 anerkannt.
Die beiden Anleger hatten aufgrund eines Zinszahlungsverzugs von jeweils mehr als 30 Tagen ihre Anleihe vorzeitig gekündigt. Da auf diese wirksamen Kündigungen- seitens der EECH AG keine Zahlung geleistet wurde, erhoben die Anleger, vertreten durch die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte Klage zum Landgericht Hamburg. In der mündlichen Verhandlung erkannte die EECH Energy Consult Holding AG die Ansprüche der beiden Anleger in Höhe von insgesamt € 32.000,00 an und verpflichtet sich zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten.
EECH Group AG – Anleihe „Art Invest“
Zwischenzeitlich kam es auch bei der von der EECH Group AG ausgegebenen Inhaberteilschuldverschreibung „Art Invest“ zu ersten Zahlungsschwierigkeiten. Mehrere Mandanten der Kanzlei CLLB haben die Januar 2008 fälligen Zinsen bis heute nicht erhalten. Teilweise wurde die zunächst am 24.01.2008 überwiesenen Zinsen wieder storniert.
Die EECH Group wurde daher bereits in mehreren Fällen mit anwaltlichen Schreiben nebst Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Die Fristen sind zum Teil bereits abgelaufen,
Zahlungen sind bislang nicht erfolgt.
Ein Teil der von der Kanzlei CLLB – Rechtsanwälte vertretenen Anleger hat daraufhin die sich aus dem Verzug ergebenden weiteren Rechte gegenüber der EECH Group geltend gemacht.
Mit gleichlautendem Schreiben vom 11.02.2008 teilte die Rechtsabteilung der EECH Group AG den von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern mit:
„Die Verzögerung ist ihrem Mandanten jedoch unter Betrachtung sämtlicher Umstände zumutbar“
Warum die Anleger der Art Invest eine Zinszahlungsverzögerung widerspruchslos hinnehmen sollten, ist nicht ersichtlich. „Der Zinstermin ist in den Anleihebedingungen vertraglich genau festgelegt. Kommt es zum Zahlungsverzug, stehen den Anlegern entsprechende Rechte zu, die nun geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB, die bereits mehrere Anleger der „Art Invest“ vertritt. Eine plausible Erklärung für den Zahlungsverzug liegt bislang nicht vor, erklärt Rechtsanwalt Cocron, weiter. Auch wenn sich die EECH Group in Ihrem Schreiben an die Anleger vom 11.02.2008 für die bei der Zinszahlung entstandene Verzögerung sowie für hieraus möglicherweise resultierende Unannehmlichkeiten entschuldigt hat, sind bisher trotz Fristsetzung noch keine Zahlungen erfolgt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.02.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.
Mit 16 Urteilen von 08.10.2007 wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstmals auch formal gerichtlich bestätigt. Zwischenzeitlich wurden seitens der Kanzlei CLLB mehr als 90 erstinstanzliche Urteile gegen die EECH Energy Consult Holding erstritten. Der Gesamtbetrag der titulierten Forderungen beläuft sich zwischenzeitlich auf mehr als € 1,5 Mio.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 500 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. In den Terminen zur mündlichen Verhandlung vom 14.15.02.2008 wurden seitens der EECH Energy Consult Holding AG zwei Klageforderungen von Anlegern in Höhe von insgesamt € 32.000.00,00 anerkannt.
Die beiden Anleger hatten aufgrund eines Zinszahlungsverzugs von jeweils mehr als 30 Tagen ihre Anleihe vorzeitig gekündigt. Da auf diese wirksamen Kündigungen- seitens der EECH AG keine Zahlung geleistet wurde, erhoben die Anleger, vertreten durch die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte Klage zum Landgericht Hamburg. In der mündlichen Verhandlung erkannte die EECH Energy Consult Holding AG die Ansprüche der beiden Anleger in Höhe von insgesamt € 32.000,00 an und verpflichtet sich zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten.
EECH Group AG – Anleihe „Art Invest“
Zwischenzeitlich kam es auch bei der von der EECH Group AG ausgegebenen Inhaberteilschuldverschreibung „Art Invest“ zu ersten Zahlungsschwierigkeiten. Mehrere Mandanten der Kanzlei CLLB haben die Januar 2008 fälligen Zinsen bis heute nicht erhalten. Teilweise wurde die zunächst am 24.01.2008 überwiesenen Zinsen wieder storniert.
Die EECH Group wurde daher bereits in mehreren Fällen mit anwaltlichen Schreiben nebst Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. Die Fristen sind zum Teil bereits abgelaufen,
Zahlungen sind bislang nicht erfolgt.
Ein Teil der von der Kanzlei CLLB – Rechtsanwälte vertretenen Anleger hat daraufhin die sich aus dem Verzug ergebenden weiteren Rechte gegenüber der EECH Group geltend gemacht.
Mit gleichlautendem Schreiben vom 11.02.2008 teilte die Rechtsabteilung der EECH Group AG den von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern mit:
„Die Verzögerung ist ihrem Mandanten jedoch unter Betrachtung sämtlicher Umstände zumutbar“
Warum die Anleger der Art Invest eine Zinszahlungsverzögerung widerspruchslos hinnehmen sollten, ist nicht ersichtlich. „Der Zinstermin ist in den Anleihebedingungen vertraglich genau festgelegt. Kommt es zum Zahlungsverzug, stehen den Anlegern entsprechende Rechte zu, die nun geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB, die bereits mehrere Anleger der „Art Invest“ vertritt. Eine plausible Erklärung für den Zahlungsverzug liegt bislang nicht vor, erklärt Rechtsanwalt Cocron, weiter. Auch wenn sich die EECH Group in Ihrem Schreiben an die Anleger vom 11.02.2008 für die bei der Zinszahlung entstandene Verzögerung sowie für hieraus möglicherweise resultierende Unannehmlichkeiten entschuldigt hat, sind bisher trotz Fristsetzung noch keine Zahlungen erfolgt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.02.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.