Auch die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG leitet nun Klageverfahren gegen Anleger ein.
Die Immobilienfonds-Anleger können aber unter Umständen Einwendungen gegen die Forderung erheben. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit für Anleger bereits Erfolge gegen andere AQUIS-Gläubiger erzielen können.
Anleger zahlreicher AQUIS-Fonds, die nicht freiwillig auf Nachschussforderungen gezahlt haben, wurden zunächst von der Gesellschaft oder der Allora Industrie- und Wohnbau GmbH verklagt. Nach Informationen der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte macht nun auch die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG Ansprüche gegen die Anleger gerichtlich geltend.
Die bisher in ähnlichen Fällen ergangenen Entscheidungen zeigen aber, dass realistische Ansatzpunkte für eine Erfolg versprechende Verteidigung gegen die Klageforderung bestehen können. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der auf Kapitalanlage- und Prozessrecht spezialisierten Kanzlei CLLB fügt hinzu: „Die Sach- und Rechtslage ist sehr komplex. Aber wenn die Beteiligung nicht direkt, sondern über die Treuhänderin erfolgte, haben die Gerichte eine unmittelbare Außenhaftung der Anleger bisher regelmäßig abgelehnt.“
Auch stehen Prospekthaftungsansprüche im Raum. Schließlich könnte der Forderung im Einzelfall ein etwaiges Aufklärungs- und Beratungsverschulden bei Abschluss der Beteiligung entgegengehalten werden, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. In diesem Zusammenhang sollten die Anleger auch Regressansprüche gegen die Berater und Vermittler in Betracht ziehen. Jedenfalls macht es für betroffene Anleger Sinn, sich über die rechtlichen Möglichkeiten eingehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „AQUIS Immobilienfonds " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die Immobilienfonds-Anleger können aber unter Umständen Einwendungen gegen die Forderung erheben. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit für Anleger bereits Erfolge gegen andere AQUIS-Gläubiger erzielen können.
Anleger zahlreicher AQUIS-Fonds, die nicht freiwillig auf Nachschussforderungen gezahlt haben, wurden zunächst von der Gesellschaft oder der Allora Industrie- und Wohnbau GmbH verklagt. Nach Informationen der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte macht nun auch die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG Ansprüche gegen die Anleger gerichtlich geltend.
Die bisher in ähnlichen Fällen ergangenen Entscheidungen zeigen aber, dass realistische Ansatzpunkte für eine Erfolg versprechende Verteidigung gegen die Klageforderung bestehen können. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der auf Kapitalanlage- und Prozessrecht spezialisierten Kanzlei CLLB fügt hinzu: „Die Sach- und Rechtslage ist sehr komplex. Aber wenn die Beteiligung nicht direkt, sondern über die Treuhänderin erfolgte, haben die Gerichte eine unmittelbare Außenhaftung der Anleger bisher regelmäßig abgelehnt.“
Auch stehen Prospekthaftungsansprüche im Raum. Schließlich könnte der Forderung im Einzelfall ein etwaiges Aufklärungs- und Beratungsverschulden bei Abschluss der Beteiligung entgegengehalten werden, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. In diesem Zusammenhang sollten die Anleger auch Regressansprüche gegen die Berater und Vermittler in Betracht ziehen. Jedenfalls macht es für betroffene Anleger Sinn, sich über die rechtlichen Möglichkeiten eingehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „AQUIS Immobilienfonds " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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