Die HypoVereinsbank AG und Herr Andreas Schmid hatten den Vorsitzenden Richter und einen weiteren Richter des 5. Zivilsenates und des Kapitalanlegermustersenats wegen angeblicher Befangenheit sowohl im Kapitalanlegermusterverfahren VIP 3 und VIP 4 als auch in mindestens einem Einzelverfahren abgelehnt. Mit Beschluss vom 24.01.2008 (Az. 5 U 3884/07) wurde das erste Ablehnungsgesuch schon als unbegründet zurückgewiesen.
Gestützt wurde dieses Ablehnungsgesuch u.a. darauf, dass der 5. Zivilsenat bzw. die abgelehnten Richter in der Verhandlung vom 18.12.2008 (Az. 5 U 3700/07) einen Prospektmangel bejaht hatten. Die Commerzbank AG, gegen die dieses Urteil erging, hat bezeichnenderweise bislang keinen Ablehnungsantrag gestellt.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer: "Der Spruch 'Getroffene Hunde bellen' gilt scheinbar auch bei Banken. Allerdings sehen wir derartige - nach unserer Sicht offensichtlich unbegründeten - Rechtsmittel eher als ein klägliches 'Jaulen' denn als ein 'Bellen' an. Mit derartigen, eher fragwürdigen Methoden kann man ein Gericht weder einschüchtern noch sich kritischer Richter entledigen."
Die Commerzbank AG geht hingegen einen anderen Weg. In diversen Rundschreiben wird den Kunden der Commerzbank AG suggeriert, dass das Oberlandesgericht in der Verhandlung keine Äußerungen zu dem Vorliegen eines Prospektmangels getroffen habe. Hierbei wird verschwiegen, dass der Commerzbank AG gerade zu diesem Punkt eine schriftliche dienstliche Äußerung des abgelehnten Vorsitzenden Richters vorliegt, in der diese Äußerungen ausdrücklich bestätigt werden.
Irreführungen und Beschwichtigungen durch Banken und Fondsgeschäftsführung sind VIP-Anleger inzwischen gewohnt. Nach Ansicht der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel wäre es nunmehr dringend geboten, dass die beteiligten Banken den Anlegern ein akzeptables Vergleichsangebot machen. Statt dessen werden die VIP-Anleger - vormals gute Kunden - auch weiterhin zu an sich unnötigen Prozessen gezwungen. Allein die Kanzlei Kälberer & Tittel kann allein im Januar 2008 fünf neue Urteile des LG München I (Az. 4 O 16537/06, 4 O 12019/06, 22 O 22359/07, 22 O 23832/07 und 22 O 24432/07) vorweisen, in denen die HypoVereinsbank AG oder die Commerzbank AG zu Schadensersatz verurteilt wurden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Gestützt wurde dieses Ablehnungsgesuch u.a. darauf, dass der 5. Zivilsenat bzw. die abgelehnten Richter in der Verhandlung vom 18.12.2008 (Az. 5 U 3700/07) einen Prospektmangel bejaht hatten. Die Commerzbank AG, gegen die dieses Urteil erging, hat bezeichnenderweise bislang keinen Ablehnungsantrag gestellt.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer: "Der Spruch 'Getroffene Hunde bellen' gilt scheinbar auch bei Banken. Allerdings sehen wir derartige - nach unserer Sicht offensichtlich unbegründeten - Rechtsmittel eher als ein klägliches 'Jaulen' denn als ein 'Bellen' an. Mit derartigen, eher fragwürdigen Methoden kann man ein Gericht weder einschüchtern noch sich kritischer Richter entledigen."
Die Commerzbank AG geht hingegen einen anderen Weg. In diversen Rundschreiben wird den Kunden der Commerzbank AG suggeriert, dass das Oberlandesgericht in der Verhandlung keine Äußerungen zu dem Vorliegen eines Prospektmangels getroffen habe. Hierbei wird verschwiegen, dass der Commerzbank AG gerade zu diesem Punkt eine schriftliche dienstliche Äußerung des abgelehnten Vorsitzenden Richters vorliegt, in der diese Äußerungen ausdrücklich bestätigt werden.
Irreführungen und Beschwichtigungen durch Banken und Fondsgeschäftsführung sind VIP-Anleger inzwischen gewohnt. Nach Ansicht der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel wäre es nunmehr dringend geboten, dass die beteiligten Banken den Anlegern ein akzeptables Vergleichsangebot machen. Statt dessen werden die VIP-Anleger - vormals gute Kunden - auch weiterhin zu an sich unnötigen Prozessen gezwungen. Allein die Kanzlei Kälberer & Tittel kann allein im Januar 2008 fünf neue Urteile des LG München I (Az. 4 O 16537/06, 4 O 12019/06, 22 O 22359/07, 22 O 23832/07 und 22 O 24432/07) vorweisen, in denen die HypoVereinsbank AG oder die Commerzbank AG zu Schadensersatz verurteilt wurden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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