Montag, Januar 21, 2008

DBVI-Sparplan - Anlageberater vom LG Koblenz zu Schadenersatz verurteilt

Vor dem Landgericht Koblenz ist es erstmals einer DBVI Sparplananlegerin gelungen Schadensersatz für die mangelhafte Beratungsleistung ihres Anlageberaters zu erstreiten.

Dieser hatte die Klägerin nicht darüber aufgeklärt, dass es sich bei der Anlage in Aktien um ein hochriskantes Geschäft handelte, bei dem die Gefahr bestand, dass sie das eingesetzte Kapital verliert.

Erschwerend kam hinzu, dass der Anlegerin suggeriert wurde, die Anlage in den DBVI-Sparplan sei ähnlich sicher wie der Abschluss eines Bausparvertrages. „Aus einer Vielzahl von Fällen wissen wir, dass auf das Totalverlustrisiko in der Regel nicht hingewiesen wurde und statt dessen die Sicherheit der Beteiligung in der Beratung hervorgehoben wurde“, stellt Rechtsanwalt Matthias Grünbacher von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte fest, der zahlreiche geschädigte Anleger vertritt.

Infolge der wirtschaftlichen Turbulenzen um die DBVI und die insolvente Reithinger Bank stürzte der Kurs der DBVI Aktie, die bis Mitte 2006 relativ konstant immer bei über 8 € notierte, auf aktuell 0,17 € ab (Stand 21. Januar 2008).

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „DBVI" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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