Dienstag, Februar 12, 2008

Filmfonds: Happy-End für Cinerenta-Anleger

OLG München verurteilt erstmals Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Prospektfehler bei Cinerenta II und III zum Schadensersatz

Verwendung der Anlegergelder im Verkaufsprospekt falsch dargestellt, auch Cinerenta GmbH haftet
Das Oberlandesgericht München hat am 07.02.2008 erstmals in den von Anlegern vor den Münchner Gerichten betriebenen Massenklagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor GmbH (Geschäftsführer: der Münchner Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Hemmelrath) wegen eines Prospektfehlers zum Schadensersatz an Anleger der Cinerenta Filmfonds II und III verurteilt (Az. 19 U 3041/07, 19 U 3592/07, 19 U 5453/06). Zahlreiche Anlegerklagen waren zuvor gescheitert.

Das Oberlandesgericht München hält den Verkaufsprospekt der Cinerenta II. und III. KG für falsch, weil darin die Verwendung der Anlegergelder im Investitionsplan falsch dargestellt sei. Die drei von Rechtsanwältin Katja Fohrer aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen vertretenen Kläger, denen nun Schadensersatz zugesprochen wurde, hatten geltend gemacht, dass an die Fa. Investor Treuhand GmbH des Mario Ohoven (Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft), die einen Großteil der Anlegergelder einwarb, 20 % Vertriebsprovisionen („verdeckte Innenprovisionen“) geflossen seien, obwohl im Verkaufsprospekt lediglich 7 % (+ 5 % Agio) hierfür ausgewiesen waren. Damit stimmten nach Ansicht der Anleger die im Investitionsplan vorgesehenen Kostenpositionen nicht. Als Absicherung des Fonds vor Filmflops sollte eine sog. Erlösausfallversicherung dienen, mit der 80 % der Produktionskosten abgesichert sein sollten. In dem Verfahren stellte sich jedoch heraus, dass die Kosten für diese Versicherung nicht von den sog. Fondsnebenkosten (sog. Weichkosten“) bezahlt wurden, sondern tatsächlich von den Produktionskosten, die im Prospekt mit 77,7 % angegeben waren, abgeflossen sind. Die Kläger hatten sich unter der Position „Produktionskosten“ aber nur diejenigen Kosten vorgestellt, die bis zur Fertigstellung eines Filmes nötig seien, nicht jedoch diejenigen Kosten für den zweiten Schritt, die Verwertung der Filme. Die im Prospekt vorgesehene Nebenkostenposition „Produktionsabsicherung“ wurde nach Argumentation der Kläger stattdessen aber für die nicht prospektierten erhöhten Vertriebsprovisionen verwendet. In die Herstellung der Filme seien daher nicht die angegebenen 77,7 % der Anlegergelder geflossen.

Die Anleger hatten sich im Jahre 1999 mit Kommanditeinlagen zwischen 50.000,- DM und 100.000,- DM + jeweils 5 % Agio an dem Filmfonds Cinerenta II und III beteiligt, weil ihnen die Beteiligung als abgesicherte Anlage verkauft worden war. Im Verkaufsprospekt wurde das maximale Verlustrisiko mit 21,64 % dargestellt, der Rest sei durch eine Erlösausfallversicherung abgesichert. Diese sollte bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Diese würde einspringen, falls die Filme weniger Erlöse als die investierten Produktionskosten einspielen würden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die vermeintlich namhafte Erlösausfallversicherung eine Briefkastenfirma in Panama war, gegen deren Geschäftsführer bereits strafrechtlich ermittelt wurde. Die Filme floppten und die versprochenen Erlöse konnten an die Anleger nicht ausbezahlt werden.

Prominente Namen wie Mario Ohoven (Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft), der nicht nur Mehrheitsgesellschafter der Prospektherausgeberin Cinerenta GmbH ist, sondern auch mit seiner Investor Treuhand GmbH den Vertrieb übernommen hatte, und der Münchner Rechtsanwalt und Steuerexperte Prof. Dr. Alexander Hemmelrath, dessen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor als Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur fungierte, verliehen dem Fonds den Anschein besonderer Seriosität.

Die auf die Vertretung geschädigter Filmfondsanleger spezialisierte Rechtsanwältin Katja Fohrer aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen misst den von ihr erstrittenen Urteilen weitreichende Bedeutung bei: „Die Urteile des OLG München wecken berechtigte Hoffnung auf ein Happy-End bei Tausenden von Cinerenta-Geschädigten. Die Schadensersatzanspüche sind nach unserer Auffassung noch nicht verjährt, da die Verschiebung der Kostenpositionen im Investitionsplan erst im Herbst 2006 bekannt geworden ist. Außerdem dürften sich die Urteile auch auf unsere laufenden Klageverfahren gegen Herrn Ohoven, gegen den wir ebenfalls zahlreiche Klagen eingereicht haben, auswirken.“

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen die Verantwortlichen der Cinerenta Fonds II und III wegen des Verdachts des Betruges und der Steuerhinterziehung, die Ermittlungen sollen kurz vor dem Abschluss stehen. Den Anlegern droht schlimmstenfalls eine Aberkennung der erhaltenen Verlustzuweisungen, somit eine Steuernachzahlung. Der Super-GAU für die Anleger wäre, wenn sie neben dem Verlust eines Großteils ihres eingesetzten Kapitals nun auch noch die Steuervorteile zurückzahlen müssten.

„Die nun von uns erstrittenen Urteile sind daher besonders bedeutend, denn das OLG hat darin ausdrücklich entschieden, dass den Anlegern auch der Schaden ersetzt werden muss, der ihnen durch eine etwaige Steuernachzahlung entsteht.“ so Rechtsanwältin Fohrer.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Cinerenta" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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