Die auf das Anlegerrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte wird jetzt für einen Anleger der KS Index Immofonds GdbR aus einem Anerkenntnisurteil auf Zahlung von Schadensersatz vollstrecken. BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert, der das Urteil erstritten hat: „Kurz nach Einreichung der Klage haben die Anwälte des Fonds den mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung anerkannt, obwohl außergerichtlich das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs konsequent bestritten wurde“.
Die Anlegerin hatte sich 1993/1994 als atypisch stille Gesellschafterin an der Fondsgesellschaft beteiligt; der Berater, der ihr die Beteiligung empfohlen hatte, hatte dabei nicht auf die erheblichen Risiken solcher Beteiligungen – insbesondere das Totalverlustrisiko – hingewiesen. Nachdem der Vertrag nach 10 Jahren erfüllt war und die Anlegerin nach der Kündigung die Auszahlung des ihr zustehenden Auseinadersetzungsguthabens verlangte, wurde sie von der Fondgesellschaft immer wieder vertröstet.
BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann: „Was die Vollstreckung gegen die Fondsgesellschaft angeht, hält sich unser Optimismus in Grenzen; die Fondsgesellschaft hat zwischenzeitlich nämlich (angeblich) die Liquidation beschlossen. Aus diesem Grund gehen wir derzeit davon aus, dass schlicht kein Geld da ist, mit welchem auf unseren vollstreckbaren Titel gezahlt werden könnte. Ob es daher Sinn macht, auch für andere Anleger gerichtlich gegen die Fondsgesellschaft vorzugehen, scheint fraglich zu sein. Wir prüfen daher, ob es möglich und sinnvoll ist, ein förmliches Insolvenzverfahren einzuleiten. Dann ist zumindest sichergestellt, dass die Verwertung des Gesellschaftsvermögens von einem unabhängigen Insolvenzverwalter zügig vorangetrieben wird“.
„Gleichzeitig raten wir den betroffenen Anlegern“ – so Rechtsanwalt Marcel Seifert weiter -, „von einem auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, ob ein Vorgehen gegen den damaligen Berater angezeigt ist. Auch diese haften nämlich aus Schadensersatz, wenn sie falsche Angaben über die Anlage gemacht haben. So besteht zumindest die Chance, den zu erwartenden Schaden abzuwenden. Wir haben für die von uns vertretenen BSZ® e.V. Mitglieder bereits mehrerer Klagen gegen verschiedene Berater der KS Index Fonds eingereicht.
Neben der Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs muss dabei regelmäßig auf zwei Probleme ein besonderes Augenmerk gelegt werden: Zunächst muss eingehend geprüft werden, ob der Anspruch möglicherweise schon verjährt ist; ist dies nicht der Fall, macht ein Vorgehen gegen den Berater auch nur dann Sinn, wenn dieser nicht selbst schon „pleite“ ist.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Die Anlegerin hatte sich 1993/1994 als atypisch stille Gesellschafterin an der Fondsgesellschaft beteiligt; der Berater, der ihr die Beteiligung empfohlen hatte, hatte dabei nicht auf die erheblichen Risiken solcher Beteiligungen – insbesondere das Totalverlustrisiko – hingewiesen. Nachdem der Vertrag nach 10 Jahren erfüllt war und die Anlegerin nach der Kündigung die Auszahlung des ihr zustehenden Auseinadersetzungsguthabens verlangte, wurde sie von der Fondgesellschaft immer wieder vertröstet.
BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann: „Was die Vollstreckung gegen die Fondsgesellschaft angeht, hält sich unser Optimismus in Grenzen; die Fondsgesellschaft hat zwischenzeitlich nämlich (angeblich) die Liquidation beschlossen. Aus diesem Grund gehen wir derzeit davon aus, dass schlicht kein Geld da ist, mit welchem auf unseren vollstreckbaren Titel gezahlt werden könnte. Ob es daher Sinn macht, auch für andere Anleger gerichtlich gegen die Fondsgesellschaft vorzugehen, scheint fraglich zu sein. Wir prüfen daher, ob es möglich und sinnvoll ist, ein förmliches Insolvenzverfahren einzuleiten. Dann ist zumindest sichergestellt, dass die Verwertung des Gesellschaftsvermögens von einem unabhängigen Insolvenzverwalter zügig vorangetrieben wird“.
„Gleichzeitig raten wir den betroffenen Anlegern“ – so Rechtsanwalt Marcel Seifert weiter -, „von einem auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, ob ein Vorgehen gegen den damaligen Berater angezeigt ist. Auch diese haften nämlich aus Schadensersatz, wenn sie falsche Angaben über die Anlage gemacht haben. So besteht zumindest die Chance, den zu erwartenden Schaden abzuwenden. Wir haben für die von uns vertretenen BSZ® e.V. Mitglieder bereits mehrerer Klagen gegen verschiedene Berater der KS Index Fonds eingereicht.
Neben der Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs muss dabei regelmäßig auf zwei Probleme ein besonderes Augenmerk gelegt werden: Zunächst muss eingehend geprüft werden, ob der Anspruch möglicherweise schon verjährt ist; ist dies nicht der Fall, macht ein Vorgehen gegen den Berater auch nur dann Sinn, wenn dieser nicht selbst schon „pleite“ ist.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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