Unter der Internetadresse www.sammelklagen.de bietet die Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. (DSK) ab sofort eine Plattform für Rechtsfälle bei denen nicht nur ein einzelner Geschädigter, sondern Hunderte oder gar Tausende betroffen sind.
Anlegern, welchen durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollten Schadensersatz verlangen! Wer jedoch glaubt, einem großen Konzern gegenüber keine Chancen zu haben, gehört zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle. Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.
Die Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. (DSK) organisiert dieses gemeinsame, koordinierte Vorgehen für Kapitalanleger. Bereits im Vorfeld einer klageweisen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden Informationen durch DSK gebündelt. Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zustande, werden Anleger für das gemeinsame klagweise Vorgehen im Rahmen von streitgenössischen Klagen gebündelt. Die betroffenen Anleger bilden so etwas wie eine Klagegemeinschaft, weil Streitgegenstand und die tatsächlichen rechtlichen Vorgaben nahezu identisch sind. Soweit diese Voraussetzungen nicht in allen Fällen erfüllt sind, nutzt die DSK eine weitere prozessuale Möglichkeit, gemeinsam zu klagen, nämlich die Prozessverbindung. Bei der Prozessverbindung kann das Gericht nach seinem Ermessen, wenn es um dieselbe Tatfrage und Rechtsfrage geht, mehrere separate Prozesse zu einer Verhandlung und Entscheidung zusammenlegen.
Nach dem Motto "gemeinsam wird es billiger" macht sich die DSK, die mit auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten zusammen arbeitet, eine Besonderheit des deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu Nutze: Die Höhe der jeweiligen Anwaltsgebühr richtet sich grundsätzlich nach dem sog. Streitwert, also einfacher gesagt, dem Wert des geltend zu machenden Anspruches. Das heißt generell: je höher der Schaden ist, desto höher sind auch die Kosten für den Einzelnen.
Da die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) degressiv gestaltet sind, sind bei einer gemeinsamen Klage mehrerer Anleger nicht unerhebliche Einsparungen möglich. Denn: je höher der Streitwert, desto niedriger sind im Verhältnis die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit.
Die Kostenersparnis bei den eigenen Anwaltsgebühren ist nicht der einzige Vorteil, den die betroffenen Anleger bei der Bündelung ihrer Ansprüche haben. Vielmehr profitieren sie auch von der damit einhergehenden Informationsverdichtung und bei der Verringerung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten für den Fall des Unterliegens sowie den anfallenden Gerichtskosten. Durch die Bündelung einer Vielzahl von Anlegern mit ein und demselben Gegner verbessert sich naturgemäß auch die Verhandlungsposition erheblich; mit dem Gegner kann so auf gleicher Augenhöhe verhandelt werden.
Neben der Bündelung im außergerichtlichen Verfahren werden die Anwälte - wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist - immer versuchen, auch für die Klageverfahren Gruppen zu bilden und eine sog. "streitgenössische Klage" bei Gericht einzubringen. Die streitgenössische Klage muss dann vom Gericht zugelassen werden, um weiter gemeinsam vorgehen zu können.
Bei Zulassung der streitgenössischen Klage kommen folgenden weiteren Vorteile für den jeweiligen Anleger hinzu:
Teilung der GerichtsgebührenTeilung der ZeugenauslagenTeilung der SachverständigenkosenTeilung der gegnerischen Kosten
In vielen Fällen in Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug müssen Zeugen vernommen und Sachverständige angehört werden. Die Sachverständigen- und Zeugenauslagen erreichen dabei oftmals Beträge von mehreren tausend Euro. Diese Kosten werden im Rahmen einer zugelassenen "streitgenössischen Klage" durch alle Beteiligten geteilt. Klagen z.B. 10 Anleger gemeinsam, müssen an Stelle von € 5.000,00 Sachverständigenkosten von einem allein, nur noch € 500,00 von jedem Beteiligten beglichen werden. Gleiches gilt für die gegnerischen Anwaltskosten, sollte der Prozess verloren werden.
Darüber hinaus kommt bei entsprechender Anzahl an Mandanten und entsprechendem Sachverhalt auch die Durchführung eines sog. "Musterverfahrens" nach dem neu eingeführten Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMug) in Betracht. Hier müssen lediglich 10 Klagen bei Gericht anhängig sein, damit ein entsprechender Musterantrag gestellt werden kann, dem sich dann weitere Kläger ohne die Gefahr des gesamten Kostentragungsrisikos anschließen können.
Die DSK arbeitet mit Kanzleien zusammen, die im Bereich des Kapitalanlagerechts nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte dieser Kanzleien haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch etliche Vergleiche für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.
Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der DSK in Höhe von € 95,00 (inkl. Mehrwertsteuer) gibt es neben der Bündelung zu Interessengruppen/Streitgenossenschaften folgende Leistungen:
Kontaktvermittlung zu denjenigen Anwälten, die die betreffenden DSK Streitgenossenschaft betreuen.
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, ob Ansprüche bestehen, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist und für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung Die Kosten für die anwaltliche Erstberatung werden aus der Beitrittsgebühr in Höhe von € 95,00 von der DSK direkt an die Anwälte bezahlt.
DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz
Groß-Zimmerner-Str. 36 A D-64807 Dieburg
Telefon: 06071- 2089906
E-Mail: info@sammelklagen.de
Internet www.sammelklagen.de
Anlegern, welchen durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollten Schadensersatz verlangen! Wer jedoch glaubt, einem großen Konzern gegenüber keine Chancen zu haben, gehört zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle. Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.
Die Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. (DSK) organisiert dieses gemeinsame, koordinierte Vorgehen für Kapitalanleger. Bereits im Vorfeld einer klageweisen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden Informationen durch DSK gebündelt. Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zustande, werden Anleger für das gemeinsame klagweise Vorgehen im Rahmen von streitgenössischen Klagen gebündelt. Die betroffenen Anleger bilden so etwas wie eine Klagegemeinschaft, weil Streitgegenstand und die tatsächlichen rechtlichen Vorgaben nahezu identisch sind. Soweit diese Voraussetzungen nicht in allen Fällen erfüllt sind, nutzt die DSK eine weitere prozessuale Möglichkeit, gemeinsam zu klagen, nämlich die Prozessverbindung. Bei der Prozessverbindung kann das Gericht nach seinem Ermessen, wenn es um dieselbe Tatfrage und Rechtsfrage geht, mehrere separate Prozesse zu einer Verhandlung und Entscheidung zusammenlegen.
Nach dem Motto "gemeinsam wird es billiger" macht sich die DSK, die mit auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten zusammen arbeitet, eine Besonderheit des deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu Nutze: Die Höhe der jeweiligen Anwaltsgebühr richtet sich grundsätzlich nach dem sog. Streitwert, also einfacher gesagt, dem Wert des geltend zu machenden Anspruches. Das heißt generell: je höher der Schaden ist, desto höher sind auch die Kosten für den Einzelnen.
Da die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) degressiv gestaltet sind, sind bei einer gemeinsamen Klage mehrerer Anleger nicht unerhebliche Einsparungen möglich. Denn: je höher der Streitwert, desto niedriger sind im Verhältnis die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit.
Die Kostenersparnis bei den eigenen Anwaltsgebühren ist nicht der einzige Vorteil, den die betroffenen Anleger bei der Bündelung ihrer Ansprüche haben. Vielmehr profitieren sie auch von der damit einhergehenden Informationsverdichtung und bei der Verringerung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten für den Fall des Unterliegens sowie den anfallenden Gerichtskosten. Durch die Bündelung einer Vielzahl von Anlegern mit ein und demselben Gegner verbessert sich naturgemäß auch die Verhandlungsposition erheblich; mit dem Gegner kann so auf gleicher Augenhöhe verhandelt werden.
Neben der Bündelung im außergerichtlichen Verfahren werden die Anwälte - wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist - immer versuchen, auch für die Klageverfahren Gruppen zu bilden und eine sog. "streitgenössische Klage" bei Gericht einzubringen. Die streitgenössische Klage muss dann vom Gericht zugelassen werden, um weiter gemeinsam vorgehen zu können.
Bei Zulassung der streitgenössischen Klage kommen folgenden weiteren Vorteile für den jeweiligen Anleger hinzu:
Teilung der GerichtsgebührenTeilung der ZeugenauslagenTeilung der SachverständigenkosenTeilung der gegnerischen Kosten
In vielen Fällen in Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug müssen Zeugen vernommen und Sachverständige angehört werden. Die Sachverständigen- und Zeugenauslagen erreichen dabei oftmals Beträge von mehreren tausend Euro. Diese Kosten werden im Rahmen einer zugelassenen "streitgenössischen Klage" durch alle Beteiligten geteilt. Klagen z.B. 10 Anleger gemeinsam, müssen an Stelle von € 5.000,00 Sachverständigenkosten von einem allein, nur noch € 500,00 von jedem Beteiligten beglichen werden. Gleiches gilt für die gegnerischen Anwaltskosten, sollte der Prozess verloren werden.
Darüber hinaus kommt bei entsprechender Anzahl an Mandanten und entsprechendem Sachverhalt auch die Durchführung eines sog. "Musterverfahrens" nach dem neu eingeführten Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMug) in Betracht. Hier müssen lediglich 10 Klagen bei Gericht anhängig sein, damit ein entsprechender Musterantrag gestellt werden kann, dem sich dann weitere Kläger ohne die Gefahr des gesamten Kostentragungsrisikos anschließen können.
Die DSK arbeitet mit Kanzleien zusammen, die im Bereich des Kapitalanlagerechts nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte dieser Kanzleien haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch etliche Vergleiche für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.
Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der DSK in Höhe von € 95,00 (inkl. Mehrwertsteuer) gibt es neben der Bündelung zu Interessengruppen/Streitgenossenschaften folgende Leistungen:
Kontaktvermittlung zu denjenigen Anwälten, die die betreffenden DSK Streitgenossenschaft betreuen.
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, ob Ansprüche bestehen, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist und für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung Die Kosten für die anwaltliche Erstberatung werden aus der Beitrittsgebühr in Höhe von € 95,00 von der DSK direkt an die Anwälte bezahlt.
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