Mittwoch, Februar 28, 2007

Falk-Fonds 71: Landgericht Essen will Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe versagen.

Neue Hoffnung für Anleger!

Zahlreiche Anleger des Falk-Fonds 68 und des Falk Fonds 71 sehen sich derzeit Klagen des Insolvenzverwalters ausgesetzt, der die den Anlegern bereits zugeflossenen Ausschüttungen zurückverlangt. In einer Reihe von Fällen hat der Insolvenzverwalter Prozesskostenhilfe beantragt.

Die BSZ® Vertrauensanwälte Dr. Henning Leitz und Franz Braun von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die zahlreiche Anleger der Falk Fonds 68 und 71 vertreten, waren bereits von Anfang an der Auffassung, dass dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht stattzugeben ist.

Begründet wurde dies damit, dass es den Insolvenzgläubigern, also vor allem den finanzierenden Banken sehr wohl zuzumuten ist, die Prozesskosten zu finanzieren. Ferner haben bereits zahlreiche Anleger Vergleiche mit dem Insolvenzverwalter abgeschlossen, so dass den Fonds mittlerweile weitere Finanzmittel zur Verfügung stehen müssten. Dieser Auffassung scheint mittlerweile auch das Landgericht Essen zu folgen.

Vor dem Landgericht Essen hat der Insolvenzverwalter des Falk-Fonds 71 Prozesskostenhilfe beantragt, um mittels Klage von einem Mandaten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die erhaltenen Ausschüttungen zurückzufordern.

Das Landgericht Essen folgt in seiner Mitteilung der Ansicht von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun, der den Anleger in diesem Verfahren vertritt.

Das Landgericht Essen führt in seiner neuesten Mitteilung aus, dass es den Gläubigern zumutbar sei, den Rechtsstreit zu finanzieren und daher Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit nicht gewährt werden müsse.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz sollten sich Falk-Fonds Anleger gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters zur Wehr setzen, selbst wenn dieser keine Prozesskostenhilfe beantragt hat. „Die Forderungen des Insolvenzverwalters sind meines Erachtens unbegründet“, so der Gründungspartner der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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