Am 22.03.2007 findet die Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 4 in München statt. Die Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 3 wird eine Woche später am 29.03.2007 ebenfalls in München abgehalten.
Beim BSZ® e.V. haben sich in den vergangenen Tagen viele Gesellschafter gemeldet, die nicht persönlich an diesen Versammlungen teilnehmen können. Dabei wurde auch mehrfach der Wunsch geäußert, ob nicht der BSZ® e.V. die Interessenvertretung übernehmen könne.
Der BSZ® e.V. bietet deshalb allen interessierten Anlegern an, die Wahrnehmung der Gesellschafterinteressen als Mitglied der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VIP für eine Pauschale in Höhe von € 50,00 pro Anleger zu organisieren. Dafür werden die erfahrenen Anlegerkanzleien Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) und Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) auf den Versammlungen präsent sein. Sie werden vor Ort alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Interessen der Gesellschafter wahrzunehmen. Und schließlich erhält jeder Anleger einen ausführlichen Bericht über die wesentlichen Erkenntnisse aus den Versammlungen.
Mit Hilfe dieses Angebots kann sich jeder Einzelne eine eigenständige Meinung von der aktuellen Situation seines Fonds und den Auswirkungen auf seine persönliche und finanzielle Lage bilden. Die Informationen und Eindrücke aus der Versammlung helfen jedem Anleger bei der Entscheidung, welche rechtlichen Schritte er momentan unternehmen soll.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Beim BSZ® e.V. haben sich in den vergangenen Tagen viele Gesellschafter gemeldet, die nicht persönlich an diesen Versammlungen teilnehmen können. Dabei wurde auch mehrfach der Wunsch geäußert, ob nicht der BSZ® e.V. die Interessenvertretung übernehmen könne.
Der BSZ® e.V. bietet deshalb allen interessierten Anlegern an, die Wahrnehmung der Gesellschafterinteressen als Mitglied der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VIP für eine Pauschale in Höhe von € 50,00 pro Anleger zu organisieren. Dafür werden die erfahrenen Anlegerkanzleien Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) und Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) auf den Versammlungen präsent sein. Sie werden vor Ort alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Interessen der Gesellschafter wahrzunehmen. Und schließlich erhält jeder Anleger einen ausführlichen Bericht über die wesentlichen Erkenntnisse aus den Versammlungen.
Mit Hilfe dieses Angebots kann sich jeder Einzelne eine eigenständige Meinung von der aktuellen Situation seines Fonds und den Auswirkungen auf seine persönliche und finanzielle Lage bilden. Die Informationen und Eindrücke aus der Versammlung helfen jedem Anleger bei der Entscheidung, welche rechtlichen Schritte er momentan unternehmen soll.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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