Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine sog. „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.
Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigte die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der wirtschaftlichen Lage sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere den Meldungen „Finanz-Test“, „Börse Online“ und einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ begründet.
Zunächst wurden die seitens der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für ihre Mandanten ausgesprochenen Kündigungen seitens der EECH zurückgewiesen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2007 bot die EECH AG nun fast allen von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälten vertetenen Anlegern aus Kulanzgründen an, bei einer Vermittlung der Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt behilflich zu sein bzw. falls dies nicht möglich sein sollte, aus Kulanzgründen die kostenfreie Rückabwicklung zu ermöglichen. Nach Informationen des BSZ® e.V. erhielt jedoch bisher keiner der Anleger, die das Angebot der EECH angenommen haben, sein Geld zurück.
Auf der Internetseite der EECH wurde nun am 12.02.2007 eine Meldung veröffentlicht, wonach die EECH erklärte, dass es für sie eine Selbstverständlichkeit sei, Anlegern, die in eine außergewöhnliche wirtschaftliche Lage geraten seien, zu helfen. Die kulante Vermittlung von Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt wurde in der Meldung ausdrücklich wiederholt.
Das aktuelle Angebot der EECH gibt nun allen Anlegern Hoffnung, die bisher vergeblich versucht hatten, die Inhaberteilschuldverschreibungen aufgrund schwieriger persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse zurückzugeben. Sollten Anleger bei Annahme des Angebots der EECH Erfolg haben, wäre der BSZ® e.V. für eine entsprechende Mitteilung dankbar.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigte die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH. Die Kündigung wurde u.a. mit der wirtschaftlichen Lage sowie den negativen Presseberichten über die EECH in den Medien, insbesondere den Meldungen „Finanz-Test“, „Börse Online“ und einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ begründet.
Zunächst wurden die seitens der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für ihre Mandanten ausgesprochenen Kündigungen seitens der EECH zurückgewiesen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2007 bot die EECH AG nun fast allen von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälten vertetenen Anlegern aus Kulanzgründen an, bei einer Vermittlung der Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt behilflich zu sein bzw. falls dies nicht möglich sein sollte, aus Kulanzgründen die kostenfreie Rückabwicklung zu ermöglichen. Nach Informationen des BSZ® e.V. erhielt jedoch bisher keiner der Anleger, die das Angebot der EECH angenommen haben, sein Geld zurück.
Auf der Internetseite der EECH wurde nun am 12.02.2007 eine Meldung veröffentlicht, wonach die EECH erklärte, dass es für sie eine Selbstverständlichkeit sei, Anlegern, die in eine außergewöhnliche wirtschaftliche Lage geraten seien, zu helfen. Die kulante Vermittlung von Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt wurde in der Meldung ausdrücklich wiederholt.
Das aktuelle Angebot der EECH gibt nun allen Anlegern Hoffnung, die bisher vergeblich versucht hatten, die Inhaberteilschuldverschreibungen aufgrund schwieriger persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse zurückzugeben. Sollten Anleger bei Annahme des Angebots der EECH Erfolg haben, wäre der BSZ® e.V. für eine entsprechende Mitteilung dankbar.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de /
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.02.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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