Mittwoch, Juli 26, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG: Die Ereignisse überschlagen sich - Anleihegläubiger wissen nicht, was zu tun ist.

Nachdem das Amtsgericht Leipzig mit Beschluss vom 20.06.2006 Herrn Rechtsanwalt Dr. Lucas Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG (WBG) bestellt hat, vergeht kein Tag, an dem nicht neue Nachrichten im Zusammenhang mit der wohl größten Anlegerpleite der Bundesrepublik erscheinen. Zuletzt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig den bestehenden Haftbefehl gegen Jürgen Schlögel vollzogen und den 42-jährigen Haupteigner der WBG, der unter dem Verdacht der Untreue, des Betrugs sowie Insolvenzverschleppung steht, verhaftet.

Vom Insolvenzverwalter sind die rund 30.000 Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG allerdings noch nicht angeschrieben worden. Lediglich in einer Pressemitteilung auf der Homepage der WBG hat sich der Insolvenzverwalter an die Gläubiger gewandt und Ihnen mitgeteilt, dass er „derzeit mit den verbundenen Unternehmen sowie den beteiligten institutionellen Gläubigern in Verhandlungen steht, um Möglichkeiten einer Sanierung der Unternehmen prüfen zu können“.

Die Rat suchenden Anleger wenden sich, weil sie nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, an verschiedene Stellen, um dort zu erfahren, wie es jetzt weiter geht und wie sie an ihr Geld kommen. Häufig wird den Anlegern geraten, abzuwarten, bis sie vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung angeschrieben werden, ihre Forderung anzumelden berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) Für die Forderungsanmeldung ist eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig. Das ist soweit richtig. Aber ist es auch sinnvoll, gänzlich auf eine anwaltliche Vertretung zu verzichten?

Nein! Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG zeichnet sich dadurch aus, dass es zumindest zwei verschiedene „Gläubigergruppen“ gibt – die Banken einerseits, die grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen gegen die WBG haben und daher vorzugsweise zu befriedigen sind und die Anleihegläubiger andererseits.

Die verschiedenen Gläubigergruppen werden im Insolvenzverfahren zwangsläufig diametral entgegengesetzte Interessen verfolgen. Den Banken wird es letztendlich gleichgültig sein, zu welchem Preis die Immobilien der WBG verwertet werden können, so lange sie mit Ihren Forderungen vollständig befriedigt werden. Das Interesse der Anleger ist es aber, dass die Immobilien zu einem möglichst hohen Preis verkauft werden, damit für sie „unterm Strich“ auch noch was zu verteilen bleibt.

Um die Interessen der Anleger als Gruppe sinnvoll wahren zu können, macht es daher durchaus Sinn, dass ihre Stimmen von mit entsprechenden Spezialkenntnissen ausgestatteten Anwälten gebündelt in das Verfahren eingebracht werden. Nur so können sie den Banken und dem Insolvenzverwalter auf gleicher Augenhöhe begegnen. Mit aus diesem Grunde bietet der BSZ® e.V. betroffenen Anlegern die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG an.

Eine anwaltliche Vertretung ist aber auch noch aus einem Grund wichtig. Der Insolvenzverwalter prüft derzeit, ob eine Sanierung der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West in Betracht kommt. Dadurch könnten möglicherweise die 120 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das ist grundsätzlich ein anerkennungswürdiger Ansatz. Es kann aber andererseits nicht sein, dass die Anleihegläubiger das Risiko tragen, dass der Versuch einer Sanierung scheitert und sie weniger erhalten, als bei einer konsequenten Zerschlagung der Vermögenswerte.

Schon deswegen ist es wichtig, dass in den Gläubigerversammlungen, in der diese Beschlüsse gefasst werden müssen, Vertreter handeln, die die möglicherweise weitreichenden Folgen richtig einschätzen und beurteilen können.

Die Frage des Anlegers, ob er sich anwaltlich vertreten lassen möchte oder nicht, muss daher jeder für sich selbst beantworten. Zuletzt scheint die Beauftragung eines auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts auch noch aus einem anderen Grund sinnvoll. Der BSZ® Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Gegen den bereits inhaftierte Hintermann der WBG, Jürgen Schlögel, wird wegen Betrugs ermittelt; wir prüfen derzeit mit Hochdruck zivilrechtliche Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz gegen Schlögel“.

Die Anleger sollten geschlossen auftreten und sich auf jeden Fall in der sog. Gläubigervertretung vertreten lassen, um Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerbanken durchzusetzen rät der BSZ® e.V. den Betroffenen.
Erfahrungsgemäß kann durch die Gläubigervertretung die Verfahrensdauer beschleunigt werden und die zu erzielende Insolvenzquote erhöht werden.Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Quantensprung beim Anlegerschutz von Genussrechtszeichnern

Rechtsanwalt Dr. Kübler nimmt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der SMP Finanzdienstleistungen AG in einem Musterprozess die Revision zum BGH zurück. Damit steht jetzt rechtskräftig fest, dass den SMP-Genussrechtszeichnern erstrangige Schadensersatzforderungen zustehen.

Dem Revisionsverfahren beim BGH (Az. II ZR 334/05) war vorangegangen das von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart) erstrittene Urteil des OLG Bamberg (Az. 8 U 75/04). In diesem jetzt rechtskräftigen Urteil hatte das Gericht entschieden, dass die Genussrechte der SMP zwar eine Nachrangvereinbarung beinhalten, Schadensersatzansprüche der SMP-Genussrechtszeichner in der Insolvenztabelle aber im ersten Rang festzustellen sind. Rechtsanwalt Dr. Kübler hatte daraufhin die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das dortige „Musterverfahren“ wurde von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar stellvertretend für hunderte von anderen Verfahren betreut.

Am 29.05.2006 erließ der BGH einen einstimmigen Beschluss und wies darauf hin, dass die Revision offensichtlich unbegründet sei. Der BGH führte weiter aus, dass die Nachrangklausel nicht die streitgegenständliche Schadensersatzforderung erfasse. Rechtsanwalt Dr. Kübler nahm deshalb die Revision zurück.

„Diese höchstrichterliche Klarstellung hat weit reichende Konsequenzen für den Anlegerschutz bei Genussrechtszeichnern“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Steinhübel, „unsere Kanzlei beobachtet schon seit längerer Zeit, dass am sog. Grauen Kapitalmarkt zahlreiche dubiose Genussrechts-Emittenten ihr Unwesen treiben. Im Falle der Pleite eines solchen Unternehmens sind die Geschädigten bislang leer ausgegangen. Der von uns erstrittenen Entscheidung ist zu verdanken, dass die Betroffenen zukünftig im Insolvenzverfahren nicht mehr rechtlos gestellt sind.“

Die BSZ® e. V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Im Focus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2005/2006 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Genussrechte“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Riesen Erfolg für Gallinat-Bank Kunden!

Landgericht verurteilt Bank zur Rückabwicklung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds.

Bank muss sich Falschberatung durch Anlageberater zurechnen lassen. Kunde kann wertlose Fondsbeteiligung an Bank übertragen. Bank trägt Risiko der Falschberatung.
Mit Urteil des Landgerichts Zwickau vom 01.06.2006 wurde die Gallinat-Bank in Essen zur vollständigen Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobiliefonds verurteilt.

Die Bank wurde insbesondere verpflichtet, sämtliche bisher erhaltenen Zins- und Tilgungszahlungen zurückzuführen. Im Gegenzug musste der Anleger lediglich seine wertlose Fondsbeteiligung auf die Bank übertragen.

Seitens des Gerichts wurde das Vorliegen eines sog. „Verbundenen Geschäfts“ festgestellt.

Die Bank müsse sich aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem Anlageberater auch dessen Falschberatung zurechnen lassen, so das Gericht in seiner Begründung.

Zudem ging das Gericht davon aus, dass sich die Bank wohl auch falsche Prospektangaben entgegenhalten lassen müsse.

Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sich in der Rechtsprechung nun aufgrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ein Wandel vollzieht.

Nach Angaben von BSZ® Anlegerschutzanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wurden seitens der Gallinat-Bank eine Vielzahl von Beteiligungen an diversen Immobilienfonds finanziert.

„Anleger von geschlossenen Immobiliefonds, deren Beteiligung über ein Darlehen bei der Galliant-Bank oder einem anderen Kreditinstitut finanziert haben, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch Ihnen Ansprüche gegenüber der finanzierenden Bank zustehen“, so Rechtsanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Der BSZ® e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Gallinat-Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Mittwoch, Juli 19, 2006

Aktuelle Urteile lassen Anleger hoffen: Ansprüche gegen „Göttinger Gruppe“ nicht verjährt!

Securenta-Anleger können unter bestimmten Umständen ihre Schadensersatzansprüche bis Ende Dezember 2007 geltend machen. Das hat nach Angaben der BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte KTAG Rechtsanwälte Bremen/Berlin das Landgericht Göttingen festgestellt. Rechtsanwalt Mathias Hufländer: „Die Richter haben unsere Rechtsauffassung geteilt, dass Anleger ohne Kenntnis schadensbegründender Umstände ihre Ansprüche auch weiterhin geltend machen können.“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Jahr 2004 erstmals zugunsten Securenta-Geschädigter entschieden, als er höchstrichterlich feststellte, dass Anleger ihre Einlage in Form eines Schadensersatzanspruches wegen Falschberatung zurückfordern könnten. Hufländer: „Allerdings war bislang umstritten, wann diese Ansprüche verjähren.“ Nun habe das Göttinger Landgericht die Frist präzisiert. Danach hätten die Anleger erst durch das BGH-
Urteil von ihren Schadensersatzansprüchen Kenntnis erlangt und nicht etwa schon durch ein Informationsschreiben der Securenta AG aus dem April 2000. Dadurch hätten zahlreiche Geschädigte, die ihre Ansprüche bereits für verjährt hielten, wieder eine neue Chance.

In den Neunziger Jahren hatte die Göttinger Gruppe / Securenta AG Tausende von Gesellschaftsbeteiligungen an Kleinanleger vertrieben. Die Anleger sollten sich über Laufzeiten von zehn bis 40 Jahren als atypische stille Gesellschafter an verschiedenen Unternehmenssegmenten beteiligen. Zur Auswahl standen Einmal- und Ratenanlagen oder eine Kombination aus beiden Anlageformen. Am Ende der Laufzeit sollte das so genannte Auseinandersetzungsguthaben als monatliche Rente ausgezahlt werden.

In den Beratungsgesprächen seien allerdings die Risiken der Anlage größtenteils verschwiegen worden, sagt BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Jan-Henning Ahrens: „Als Gesellschafter der Göttinger Gruppe waren die Anleger eben nicht nur an den Gewinnen, sondern insbesondere an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt“. Die Meisten hätten am Ende der Laufzeit sogar nachschießen müssen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. rät Anlegern, die ihre Einlage schon abgeschrieben hatten, prüfen zu lassen, ob sie von dem von den BSZ® Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteil profitieren können.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Göttinger Gruppe Securenta“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
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Banken und Vermögensverwaltern drohen Kundenforderungen in Milliardenhöhe

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. sieht Riesenchance für Bankkunden, und begrüßt die Stärkung der Kundenrechte durch das Urteil des Schweizer Bundesgerichts.

Auf Vermögensverwalter und Banken in Deutschland und in der Schweiz kommen möglicherweise Kundenforderungen in Milliardenhöhe zu. Etwa 81 % aller Schweizer Vermögensverwalter leiten Provisionen, welche sie von Dritten im Rahmen der Ausführung ihres Auftrags erhalten, nicht an ihre Kunden weiter. Wenn man sich vorstellt, dass ungefähr 28,5 % ihrer Einnahmen aus derartigen Provisionsabreden resultieren, verwundert das nicht. Sofern der Kunde nicht über derartige Provisionen informiert wird, verstößt diese Praxis jedoch gegen geltendes Recht.

Mit Urteil vom 22. März 2006 hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass Provisionen, die ein Vermögensverwalter von der depotführenden Bank erhält, an den Kunden weiterzuleiten sind und nicht dem Verwalter zustehen. Dem Kunden steht insoweit auch ein Auskunftsanspruch zu. Ein „Verzicht“ des Kunden kann ohne entsprechende Offenlegung nicht angenommen werden. „Es kann nicht als üblich angesehen werden, dass ein Auftraggeber unbesehen auf Rechenschaft verzichte und mit Einnahmen des Beauftragten einverstanden sei, deren Ausmaß er weder kennen noch kontrollieren kann.“ Auch die Standesregeln des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter verlangen, dass der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden sämtliche derartigen Leistungen offen legt und im Vertrag mit dem Kunden festhält, wem die Rückvergütung zukommen soll.

„Für die Vermögensverwaltung in Deutschland ist die Rechtslage nicht anders zu beurteilen. Auch wenn die Vermögensverwaltung von einer Bank durchgeführt wird und diese etwa von Fondsgesellschaften einen Teil der Ausgabe- bzw. Rücknahmeaufschläge erhält, sind diese Beträge offen zu legen und an den Kunden herauszugeben.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun aus der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. - Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte in München.

Betroffene Kunden sollten ihre Ansprüche auf Auskunft und Weiterleitung auf Grundlage des jeweils einschlägigen Vermögensverwaltungsvertrags auf jeden Fall von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte stehen hier in Kooperation mit einer Schweizer Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Provisionsrückführung“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Montag, Juli 17, 2006

WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG: Staatsanwaltschaft durchsucht Büroräume von Jürgen Schlögel.

Wie kapital-markt intern in der Ausgabe vom 14.07.2006 mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft Leipzig veranlasst, dass am Donnerstag vergangener Woche die Büroräume von Jürgen Schlögel durchsucht wurden. Die Ermittlungen würden im Zusammenhang mit Schlögels beherrschendem Einfluss bei der WBG Leipzig-West sowie seiner mutmaßlichen Rolle als Hintermann bei der DM Beteiligungen AG stehen.

Der BSZ® e.V., der hier detektivische Arbeit geleistet hat, wies die Anleger schon vor mehreren Wochen darauf hin, dass hier die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieselben Initiatoren für die Konzepte bei der WBG Leipzig-West und bei DM Beteiligungen verantwortlich sind.

Herr Schlögel könnte als Hauptaktionär der WBG Leipzig-West eventuell aus Prospekthaftung oder Kapitalanlagebetrug haften, ebenso bei der DM Beteiligungen AG.

Die Anleger sollten auch geschlossen auftreten und sich auf jeden Fall in der sog. Gläubigervertretung vertreten lassen, um Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerbanken durchzusetzen.

Erfahrungsgemäß kann durch die Gläubigervertretung die Verfahrensdauer beschleunigt werden und die zu erzielende Insolvenzquote erhöht werden.

Der BSZ e.V. bündelt die Interessen der Anleger, um die optimale Vertretung der Anlegerinteressen zu gewährleisten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Samstag, Juli 15, 2006

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte reichen erste Klage gegen Testamentsvollstrecker im Zusammenhang mit dem Alster Center Hamburg ein.

Zahlreiche Anleger bangen auf Grund Ihrer Anlage beim Hamburger Alster Center um ihr Geld. Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte reichte nun erste Klagen im Zusammenhang mit der Beteiligung ein.

Der Initiator und Hauptverantwortliche des Projekts, Herr Philipp Kreuzer, ist vor kurzem verstorben. Herr Philipp Kreuzer soll das von den Anlegern investierte Kapital durch erhebliche Entnahmen geschmälert zu haben.

In den Jahren 2000/2001 wurden weitere Anleger für eine Beteiligung am sog. „Renditefonds Alster-Center 2000“ geworben.

Diesbezüglich wird den Fondsverantwortlichen vorgeworfen, ein nicht plausibles Konzept aufgestellt zu haben, freilich ohne die Anleger hierüber in Kenntnis zu setzen.

So wird beispielsweise der Vorwurf erhoben, dass die Zinsbelastungen durch Zinsvorauszahlungen „schöngerechnet“ wurden.

Die Zeitschrift Kapital-markt intern hat auf diese Ungereimtheiten in seinem Prospekt-Check vom 25.01.2001 hingewiesen.

Bei der Beteiligung an der Alster Center Verwaltungs GmbH & Co. 2. Grundbesitz KG hatte Herr Philipp Kreuzer den Anlegern persönlich zugesichert ratierlich im Rahmen der Liquidation Auszahlungen in Höhe von insgesamt 70,1 % - bezogen auf die nominale Beteiligungssumme - vorzunehmen. Nach den Erfahrungen der BSZ® Anlegerschutzanwälte sind die Zahlungsfristen nicht eingehalten worden bzw. erfolgte überhaupt keine Auszahlung mehr.

Gemäß einem Schreiben des Testamentvollstreckers über das Vermögen von Herrn Philipp Kreuzer steht vorliegend sogar ein Insolvenzantrag über das Nachlassvermögen im Raum.

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte raten daher dringend, sich bezüglich der Durchsetzung etwaiger Forderungen bzw. Schadenersatzansprüchen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Betroffene Anleger können sich auch durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Alster-Center“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Donnerstag, Juli 13, 2006

Landgericht Mainz verurteilt BHW Bank zur Rückabwicklung einer DLF-Beteiligung (DLF 98/29)

Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem LG Mainz wurde die BHW-Bank Hameln zur Rückabwicklung einer Beteiligung am DLF 98/29 verurteilt. Der Kläger wurde seitens eines Mitarbeiters des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) in seiner Wohnung zu Abschluss einer Beteiligung am DLF 98/29 bestimmt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hätte die BHW-Bank den Anleger daher nach dem Haustürwiderrufsgesetz über sein Widerrufsrecht belehren müssen.

Die von der BHW-Bank verwendeten Darlehensverträge enthielten zwar eine Widerrufsbelehrung, doch war diese nach Auffassung des Gerichts unwirksam.

Das Gericht stützt sich in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich auf die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte erst kürzlich in seinen Entscheidungen die Rechte von Anlegern geschlossener Immobilienfonds gestärkt.

„Durch dieses Urteil wird der Weg für die Anleger wieder ein Stück weit geebnet, ihre Schäden aus den Beteiligungen am DLF-Fonds kompensiert zu bekommen, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt István Cocron“, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.

Nach den bisherigen Erfahrungen der BSZ® Anlegerschutzanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der BHW-Bank vertreten, enthalten Darlehensverträge der BHW-Bank häufig eine unwirksame Widerrufsbelehrung.

Anleger sollten daher ihre Darlehensverträge auf deren Wirksamkeit überprüfen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden“, so BSZ® e.V. Rechtsanwalt István Cocron.

Anleger müssen zudem berücksichtigen, dass das Widerrufsrecht spätestens mit vollständiger Rückzahlung der Darlehensvaluta erlischt.

Die jeweiligen Anleger sollten auf keinen Fall ohne entsprechenden anwaltlichen Rat, Darlehensverlängerungen oder Umschuldungen über eine Drittbank vornehmen.

„Gerade wenn die Beratung in der Wohnung oder am Arbeitsplatz stattfand, bestehen gute Chancen, Ansprüche gegen die finanzierenden Bank durchzusetzen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.

Die Beratung muss dabei nicht von einem Mitarbeiter der Bank erfolgt sein, vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn die Beratung durch eine Vertriebsgesellschaft (z.B. AWD, FG-Finanz, etc.) vorgenommen wurde. Liegen zudem die Voraussetzungen für ein sog. „Verbundgeschäft“ vor, kommen weitere Ansprüche gegen die finanzierende Bank in Betracht.

„Nach unseren bisherigen Erfahrungen, werden die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts von den Rechtsschutztversicherungen in voller Höhe übernommen, wenn dargelegt wird, dass der Kreditvertrag im Rahmen einer Haustürsituation abgeschlossen wurde“, so Rechtsanwalt István Cocron, weiter.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „BHW-Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Dienstag, Juli 11, 2006

WBG Leipzig-West AG. Chronologie eines Kapitalanlagebetrugs?

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG, die am 19.06.2006 insolvent wurde, wurden in den letzten Monaten noch massiv neue Anleger mit zahlreichen Versprechen angeworben. Für diese Fälle dürfte ein Kapitalanlagebetrug ziemlich wahrscheinlich sein.

Seit Januar 2006 wurden die Anleger mit Beschwichtigungsformeln hingehalten und mit guten Nachrichten zur Firmengeschichte zu einer Neuanlage geködert, eine chronologische Auflistung:

25. Januar 2006: Die WBG Leipzig-West AG teilt in einem Anschreiben Tausenden Anlegern mit, dass sie unter EDV-Problemen leiden würde und sich dadurch die Auszahlung der im Dezember 2005 und im Januar 2006 fälligen Anleihen verzögern würde.

Gleichzeitig wird in diesem Anschreiben den Anlegern mitgeteilt, dass die WBG stolz darauf sei, im Immobilienbereich Mitte Januar das größte Geschäft der 80-jährigen Firmengeschichte abgeschlossen zu haben.

08. Februar 2006: „Die richtigen Zutaten – für den größten Erfolg unserer 80-jährigen Firmengeschichte“, lautet die Überschrift des aktuellen Schreibens der WBG an Tausende Anleger, sie teilt weiter mit, dass sie Immobilien zu einem Preis von über 40 Millionen € an eine Pensionskasse veräußert habe, das erzielte Verhandlungsergebnis habe deutlich über der ursprünglichen Kalkulation gelegen. Dieser Immobilienverkauf habe die größte Transaktion in der 80 jährigen Firmengeschichte der WBG dargestellt. Weiter, man höre und staune: „ Setzen Sie mit uns den erfolgreichen Weg auch in den nächsten Jahren gemeinsam fort:“

20. April 2006: Die WBG teilt mit, dass sie ein in ihrem Firmenverbund befindliches Immobilienpaket mit über 1.000 Wohneinheiten im laufenden Monat Mai an einen großen Pensionsfond veräußern werde. Zu diesem „Erfolg“ hätten auch die Zeichner beigetragen.

24. April 2006: Die Ausgabe einer neuen Anleihe mit 7 % Zinsen wird angekündigt. Dieses Papier trage dem Umstand Rechnung, dass die Zeichner durch ihr finanzielles Engagement in den letzten Jahren bei der WBG ein erhebliches Wachstum sowohl im Immobilienbereich als auch beim Ausbau von Beteiligungen ermöglicht hätten.
Weiter wird mitgeteilt – man kann es kaum glauben- dass der Hauptaktionär die Zusage abgegeben habe, das Eigenkapital der Gesellschaft um ca. 10.000.000,- € zu erhöhen.

01.06.2006: Zahlreichen Anlegern wird der Umtausch einer Anleihe mit Bonus und Zinsoptimierung angeboten, diesmal wieder mit 7 % Zins.

„All diese Angaben hatten den Zweck, den Anlegern eine Sicherheit vorzugaukeln, von der wenige Monate oder gar Wochen vor der Insolvenz wohl keinesfalls mehr gesprochen werden konnte. Spätestens im April 2006 musste der Unternehmensleitung die desolate Lage des Unternehmens bekannt sein. Es ist uns daher völlig unverständlich, wie noch wenige Wochen vor der Insolvenz von den größten Geschäften der Firmengeschichte oder der Zusage, dass der Hauptaktionär das Eigenkapital um 10 Mio. € erhöhen wolle, gesprochen werden konnte.

Zumindestens in diesen Fällen dürfte ein Fall von Kapitalanlagebetrug wahrscheinlich sein,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (Real Estate), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Donnerstag, Juli 06, 2006

First Real Estate Grundbesitz (FRE): Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen!!

In der Zeitung der Welt wurde in der Ausgabe vom 5. Juli 2006 mitgeteilt, dass die Kette von Skandalen um Anleihe-Emittenten nicht abreißt. Nach den Insolvenzen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG sei jetzt bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auch gegen die First Real Estate Grundbesitz (FRE) wegen Betrugsverdacht ermittelt.

Die Ermittlungen würden laut Auskunft der Staatsanwaltschaft seit August 2005 gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens unter dem Aktenzeichen (Az: 130 JS 44/05) geführt. Der Branchendienst Kapitalmarkt-Intern warnte bereits im Jahr 2003 vor den Anleihen der First Real Estate: Es bestünde „Totalverlustrisiko“.

Die First Real Estate hatte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen mit unterschiedlicher Laufzeit angeboten, z.B. eine Inhaberteilschuldverschreibung mit Laufzeit von 11 Monaten mit Fälligkeit 30.11.2006 und einer Rendite von 5,79 %. Laut Auskunft der BaFin unterliegt das Angebot damit nicht der Kontrolle der Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht, die erst für Papiere mit Laufzeit über 365 Tagen kontrolliert – im Ergebnis bedeutet dies deutlich weniger Schutz für den Anleger.

Auch nicht gerade vertrauensfördernd: In den Anleihebedingungen steht unter Punkt 1e), dass „die Inhaberteilschuldverschreibung auch zur Tilgung von vorangegangenen Anleihen benutzt werden kann.“

Fast dieselbe Passage fand sich auch bei den Anleihebedingungen der inzwischen insolventen WBG Leipzig-West AG, bei der von verschiedenen Seiten darüber spekuliert wurde, ob nicht vielleicht ein Schneeballsystem vorgelegen haben könnte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Real Estate“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Vermittler vorbörslicher Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz verurteilt

Landgericht Kempten verurteilt erstmals Vermittler vorbörslicher Aktien der DCM Inc. zu Schadenersatz

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil für geschädigten Anleger.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Finsys Finanzsystem GmbH aus Kaufbeuren einen Kapitalanleger, dem von seinem Anlagevermittler empfohlen worden war, vorbörsliche Inhaber-Aktien der DCM Inc. zu erwerben.

Das Landgericht Kempten verurteilte in seinem Urteil vom 20.04.2006 (Az.: 1 O 2384/05) die Finsys Finanzsystem GmbH dazu, Schadenersatz in Höhe der vollen Erwerbskosten zzgl. Zinsen zu leisten.

Zur Begründung führt das Landgericht Kempten aus, der Kapitalanleger sei nicht hinreichend über die spezifischen Risiken einer nicht an der Börse gehandelten Inhaber-Aktie aufgeklärt worden. Ferner habe es der Anlagevermittler unterlassen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des gesamten Konzepts und somit die Plausibilität der Kapitalanlage zu überprüfen.

Die DCM Capital Management Inc. war in die Schlagzeilen geraten als deren Initiator Herr Hermann Drittenpreis inhaftiert wurde. Herrn Drittenpreis wird vorgeworfen, das ihm von den Anlegern anvertraute Kapital nur zu einem Bruchteil angelegt und einen Großteil für andere Zwecke verbraucht zu haben.

Laut den Urteilsgründen des Landgerichts Kempten hätte die Anlagevermittlungsgesellschaft darauf hinweisen müssen, dass ihr objektive Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage nicht zur Verfügung standen. Die Übergabe des Prospekts (Anlegerinformationen) reiche hierfür nicht aus. „Das Urteil des Landgerichts Kempten ist für viele DCM-Geschädigte von erheblicher Bedeutung, da das Landgericht Kempten nun erstmals festgestellt hat, dass die Anlegerinformationen die spezifischen Risiken der Handelbarkeit vorbörslicher Aktien nicht in der erforderlichen Klarheit und Ausführlichkeit darlegen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der den Fall betreute.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DCM“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Mittwoch, Juli 05, 2006

Neue Hoffnung für Anleger des DLF

Commerzbank verzichtet außergerichtlich auf 88% ihrer Darlehensrestforderung aus der Finanzierung einer Beteiligung am DLF 97/22

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte schließen Vergleich für geschädigten Anleger

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertrat im Rahmen eines Verfahrens gegen die Commerzbank AG einen Kapitalanleger, der einen Betrag in Höhe von DM 50.000,00 in eine Beteiligung des Dreiländerfonds DLF 97/22 investierte.

Die Beteiligung wurde über ein Darlehen bei der Commerzbank Bochum finanziert und über den AWD vermittelt. Der Anleger wurde nach eigenen Angaben vom Anlageberater nicht über die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Risiken aufgeklärt. Die gegen den AWD geltend gemachten Ansprüche wurden seitens des AWD als verjährt zurückgewiesen.

Die Beratung des Anlegers zur Beteiligung und Finanzierung erfolgte in dessen Wohnung.

Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs verzichtete die finanzierende Commerzbank nun auf 88% der ausstehenden Darlehensrestsumme.

Anleger, deren Beteiligung am DLF oder sonstigen fehlgeschlagenen Kapitalanlagen über ein Darlehen finanziert wurden, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche gegen die finanzierenden Banken zustehen.

„Gerade wenn die Beratung in der Wohnung der Anleger stattfand, bestehen in einer Vielzahl von Fällen gute Chancen, Ansprüche gegen die finanzierenden Bank durchzusetzen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München.


Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Dreiländerfonds“ anschließen.Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Juli 03, 2006

First Real Estate Grundbesitz (FRE): Anleger sollten Risiken nicht vernachlässigen

Die First Real Estate Grundbesitz handelt mit Immobilien in Deutschland und Dubai und verspricht mit ihren Inhaberteilschuldverschreibungen ca. 6 % Zinsen pro Jahr.

In der Ausgabe 46/2005 der Börse Online wurde darauf hingewiesen, dass die Renditen, die den Zinssatz für Bundesanleihen vergleichbarer Laufzeit deutlich übersteigen, stutzig machen sollten.

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Ausgabe 12/2005, findet man keine konkreten Aussagen über den Geschäftsgang, Umsätze oder Gewinne. Weiter berichtet die FAZ darüber, dass das Unternehmen an der ECO-Pack GmbH beteiligt sei, die sog. Performs herstelle, die an die Getränkeindustrie geliefert und weiterverarbeitet würden. Die Website der ECO-Pack GmbH, auf die verlinkt werde, sei allerdings wenig aussagekräftig.

Laut dem „Anlageschutzarchiv“ der „Börse Online“ weise die Firma auch in Minischrift darauf hin, „dass die Inhaberteilschuldverschreibung auch zur Tilgung vorangegangener Anleihen benutzt werden könne“. Dies ist zumindestens insofern nicht völlig vertrauenserweckend, als sich dieselbe Aussage auch bei den Beteiligungen der inzwischen insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG fand, bei denen in der Presse darüber spekuliert wurde, ob vielleicht ein Schneeballsystem vorliegen könnte.

„Anleger sollten sich zumindestens darüber im Klaren sein, dass die höhere Rendite auch mit höheren Risiken erkauft wird,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.) und BSZ® e.V Vertrauensanwalt.

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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Donnerstag, Juni 29, 2006

Interessantes Urteil für gehörlose Kapitalanleger

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB-Rechtsanwälte, erstreiten für gehörlosen Anleger vollständige Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.

Das Landgericht München I bestätigt, dass ein gehörloser Anleger nur durch Hinzuziehung eines ausgebildeten Gebärdensprachendolmetschers ordnungsgemäß beraten werden kann.
Mit Urteil vom 28.04.2006 (Az.: 6 O 8964/04) erreichte ein von CLLB-Rechtsanwälte vertretener gehörloser Anleger beim Landgericht München I die vollständige Rückabwicklung einer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds „Vierte Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR“.

Die Beteiligung wurde auf Anraten des Vermittlers über die Gallinat-Bank in Essen finanziert.
Das Landgericht München I hat den Anlageberater zur vollständigen Rückabwicklung der von ihm empfohlenen Beteiligung verurteilt. Der Anlageberater hatte nach den Feststellungen des Gerichts nicht vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Der Anlageberater hätte zudem nachweislich vor Gericht die Unwahrheit gesagt, so das Landgericht in seiner Urteilsbegründung.

Das Gericht stellte in seinen Entscheidungsgründen auch fest, dass die ordnungsgemäße Anlageberatung gegenüber einem Gehörlosen nur bei Hinzuziehung eines ausgebildeten Gebärdensprachendolmetscher erfolgen kann. Dies hatte der Anlageberater versäumt, so dass der Rückabwicklungsanspruch auch hierauf gestützt werden könne.

Der gehörlose Kläger könne daher Schadenersatz in Form der Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.

“Das Urteil ist ein große Chance für alle Gehörlosen, denen Kapitalanlagen vermittelt wurden, ohne dass bei der dazugehörigen Beratung ein ausgebildeter Gebärdensprachendolmetscher anwesend war. Gehörlose Anleger, sollten daher unbedingt prüfen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt István Cocron.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Gehörlose Kapitalanleger“ anschließen.

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Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
•Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
•mit welchen Kosten zu rechnen ist,
•ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
•ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Mittwoch, Juni 28, 2006

Falk-Zinsfonds: BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten Rückabwicklung der Beteiligung.

Mit Urteil vom 08. 03. 2006 erreichte ein von den BSZ® Anlegerschutzanwälten CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Landgericht Landshut erstmals die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligung am Falk-Zinsfonds.

Im Oktober 2005 hatten die Rechtsanwälte u.a. beim Landgericht Landshut für mehrere Anleger Klage gegen Anlageberater wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Beteiligungen am Falk-Zinsfonds eingereicht.

Das Landgericht Landshut hat nun mit Urteil vom 08.03.2006 erstmals einen Anlageberater zur vollständigen Rückabwicklung einer von ihm empfohlenen Beteiligung am Falk-Zinsfonds verurteilt. (Az.: 24 O 2958/05), da der Anlageberater nach den Feststellungen des Gerichts nicht vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Der Anlageberater wurde deshalb durch das Gericht verpflichtet, dem Anleger sein gesamtes investiertes Kapital zurückzuerstatten.

Den vertretenen Anlegern wurde der Falk-Zinsfonds als gleichwertige Alternative zum Sparbuch empfohlen.

Die Ausschüttungen in Höhe von 8% p.a, so die Anlageberater, seien garantiert. Verlustrisiken bestünden nicht. Weiter wurde den Anlegern versichert, das investierte Kapital bereits nach einem Jahr, spätestens jedoch zwei Jahre nach Zeichnung, vollständig zurück zu erhalten. Die Tatsache, dass das eingesetzte Kapital nicht durch entsprechende Grundbucheintragungen gesichert war, wurde den Anlegern verschwiegen. Mit der Insolvenz der Falk-Gruppe Anfang 2005 befürchteten die Anleger den Verlust ihrer in den Falk-Zins Fonds investierten Gelder und reichten Klage ein. „Anleger, denen ihre Beteiligung am Falk-Zinsfonds ebenfalls über einen Anlageberater vermittelt wurde, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München. Da nicht alle Anlageberater über eine Haftpflichtversicherung verfügen, kann diesbezüglich im Einzelfall Eile geboten sein, da im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche das Prioritätsprinzip gilt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Erstes Urteil zum "Politiker- Fonds": Ex-Senator Rasch muss Anleger entschädigen

Das Landgericht Potsdam (Urteil vom 16. Juni 2006 Az. 10 O 594/05) hat einem Anleger des MSF Master Star Fund Schadensersatz in voller Höhe seines eingezahlten Eigenkapitals zugesprochen.

Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG Rechtsanwälte (Bremen/Berlin) mitteilte, kann der Kläger nach Rechtskraft des Urteils gegen die Abtretung seiner Rechte aus der Fondsbeteiligung rund 14.600 Euro zurückverlangen.

Rechtsanwalt André Tittel: "Ich rechne damit, dass jetzt mehrere Hundert weitere Klagen auf die Fondsverantwortlichen zukommen." Viele Anleger hätten zunächst den Ausgang des ersten Verfahrens abwarten wollen, bevor sie sich ebenfalls zur Klage entschließen.Die Insolvenz der Fondsgesellschaft sorgte im Sommer 2005 für große Aufmerksamkeit, da eine Reihe von prominenten Persönlichkeiten vor allem aus der Politik für die Anlage geworben hatten. In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die spekulative Geldanlage.

Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund. Ein Geschäftsmodell, das die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte als äußerst fragwürdig bezeichnet. Die Anleger seien von einem einschlägig bekannten Strukturvertrieb, der Futura Finanz AG, geworben worden, um primär einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren. Tittel: "Das ist schon einzigartig, dass die Anleger quasi den Strukturvertrieb von morgen finanzieren, um dann von diesem wohl weitere Offerten für hochgradig fragwürdige Kapitalanlagen der Göttinger Gruppe zu erhalten." Das Geschäftsmodell werde für Anleger vollends zur Makulatur, wenn sich der neue Finanzvertrieb nun seinerseits wiederum der Futura Finanz als Mehrfachagenten bedient und für die Vermittlung fast 10 Millionen Euro bezahlt.

Rechtsanwalt Tittel will jetzt auch einen der prominenten Werber zur Kasse bitten: "Wenn bekannte Politiker, wie der Ex-Senator Rasch, für einen derartigen Fonds werben, haften sie meiner Ansicht nach auch persönlich."

Der ehemalige Berliner FDP-Schulsenator Walter Rasch und heutige Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hatte als Geschäftsführer des MSF die KTAG Rechtsanwälte mit Unterlassungsverfügungen überzogen. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus der Berliner KTAG-Kanzlei will sich nicht einschüchtern lassen: "Er kann uns zwar bestimmte Äußerungen verbieten, nicht jedoch das Klagen."

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte vertreten mittlerweile rund 150 Geschädigte in Sachen MSF Master Star Fund. Für den "Promifonds" sollten bei Anlegern bundesweit 200 Millionen Euro eingesammelt werden. Neben einer Steuergutschrift von 81 Prozent auf das eingezahlte Kapital sollten bei einer Laufzeit von 30 Jahren gut zehn Prozent Rendite herausspringen, was einem Vielfachen einer gängigen Festgeldanlage entsprochen hätte. Als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen im vergangenen September die Geschäfte untersagte, waren von rund 7.000 Anlegern bereits knapp 44 Millionen Euro eingesammelt worden. Rechtsanwalt André Tittel: "Der Insolvenzverwalter fand gerade noch etwas mehr als fünf Millionen in der Fondskasse." Um Ansprüche gegen den MSF durchzusetzen, rät Tittel den Geschädigten, nicht mehr zu warten. Spätestens drei Jahre nach Beitritt seien die Ansprüche verjährt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ anschließen.
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Dienstag, Juni 27, 2006

DM Beteiligungen AG stellt Insolvenzantrag: 8.000 Anleger stehen vor Totalverlust

Die DM Beteiligungen AG mit Sitz in Düsseldorf hat am 27.06.2006 vor dem Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag gestellt. Ca. 8.000 Anleger, die Anleihen des Unternehmens erworben haben, müssen schlimmstenfalls mit dem Totalverlust rechnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.

Der BSZ® e.V. mit Sitz in Dieburg weist darauf hin, dass bei DM Beteiligungen ebenfalls wie bei der bereits insolventen WBG Leipzig-West AG ein Schneeballsystem nicht ausgeschlossen werden könne, denn wie der Vorstand des BSZ® Horst Roosen mitteilt, konnte „bei beiden Unternehmen der Anleiheerlös zur Ablösung fälliger Anleihen verwendet werden“.

Der Berliner Anlegerschutzanwalt Walter Späth rät, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, da es recht wahrscheinlich sei, dass wenigstens ein Teil des Anlegergeldes über die Insolvenzmasse zurückgeführt werden könne.

Laut Späth dürften sich „Querverbindungen zwischen der WBG Leipzig-West AG und der DM Beteiligungen AG bestätigen, denn wir haben auffällige Ähnlichkeiten zwischen beiden Unternehmen feststellen können, von den Anleihebedingungen bis zur selben Laufzeit der Anleihen.“ Es sei offensichtlich, dass die Beteiligten „nun die Reißleine ziehen wollten, bevor die Querverbindungen völlig offensichtlich wurden“, so Späth.

Es sei nun zu hoffen, dass die „Staatsanwaltschaft schnelles Handeln an den Tag legt und überprüfe, ob die Verantwortlichen Kapitalanlagebetrug begangen haben.“

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Brandenburg stieg die Verschuldung der DM seit dem Jahr 2000 um über 260 Prozent.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ anschließen. Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ lässt die Interessen betroffener DM-Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Montag, Juni 26, 2006

Badenia AG und Allwo AG unterliegen vor dem OLG Karlsruhe

In den 90er Jahren wurden von Strukturvertrieben tausende Wohnungen an Anleger vermittelt, und zwar auch solche des sozialen Wohnungsbaus (Neue Heimat).

In vielen derartigen Fälle trat dabei die Allwo Allgemeine Wohnungsvermögens AG als Verkäuferin solcher Wohnungen auf. Finanziert wurden diese Wohnungen dann meist über die Deutsche Bausparkasse Badenia AG, eine Schwestergesellschaft der Allwo AG, die beide zu dem AMB (Aachener und Münchner) Konzern gehören.

Herr B. und seine Ehefrau hatten zunächst vor dem LG Karlsruhe auf Rückgängigmachung der Kauf- und Darlehensverträge sowie auf Schadensersatzzahlung geklagt. Das LG Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung ist nunmehr durch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 21. Juni 2006 korrigiert worden. Danach wurden sowohl die Badenia als auch die Allwo verurteilt. Die abgeschlossenen Verträge müssen rückabgewickelt werden, die Allwo mss dabei an das geschädigte Immobilienopfer rund € 150.000,00 Zug um Zug gegen Übertragung der überteuerten Wohnung bezahlen. Der dortige Kläger erhält damit seine sämtlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie geleisteten Aufwendungen zurück und wird zudem auch für die Zukunft von weiteren Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung der Eigentumswohnung in Westerstede freigestellt.

Das Urteil dürfte weit reichende Bedeutung haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass bislang zahlreiche Oberlandesgerichte derartige Klagen von geschädigten Immobilienopfern gegen die Badenia abgewiesen hatten, insbesondere auch nach der ersten obergerichtlichen Entscheidung des OLG Karlsruhe in einem ähnlich liegenden Fall am 24.11.2004.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, im Hinblick auf die mündliche Verhandlung kann jedoch nach Mitteilung von BSZ® Anlegerschutzanwalt Hans Witt von Witt Nittel Rechtsanwälte aus Heidelberg, der den Kläger und seine Ehefrau vertreten hatte, davon ausgegangen werden, dass sich das OLG Karlsruhe auch mit den erst kürzlich ergangenen Entscheidungen des BGH vom 16.05.2006 eingehend befassen wird. In den vorgenannten Entscheidungen hat sich der BGH erstmals mit der Frage eines institutionalisierten Zusammenwirkens der Verkäuferseite, des Vertriebes und der finanzierenden Bank/Bausparkasse auseinandergesetzt.

Ausdrücklich warnt Herr Rechtsanwalt Werner Willeke von Witt Nittel Rechtsanwälte vor den möglichen Folgen einer Verjährung, die für die bislang noch nicht anhängigen Fälle eintreten kann: „Der Gesetzgeber hat hier gerade im Hinblick auf derartige Fälle in unzumutbarer Weise die Verjährung von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzt. Mit dieser Verkürzung gibt es zahlreiche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, so dass dringend anzuraten ist, die Fälle umgehend von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass bei einem weiteren Abwarten Verjährung eintreten könnte, soweit diese nicht bereits eingetreten ist.“

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21.06.2006 ist bezüglich der Verurteilung gegen die Allwo rechtskräftig, im Hinblick auf die Verurteilung gegenüber der Badenia ist hingegen die Revision zugelassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Allwo “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:•eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen. •Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,•mit welchen Kosten zu rechnen ist, •ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde, •ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet, •ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.


Sonntag, Juni 25, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG - Falschaufklärende Vermittler haften

Erneut berichten Anleger dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) nicht hinreichend über die Risiken der Anlageform aufgeklärt worden zu sein.

Wem wirklich – und möglichst nachweisbar- bei der Geldanlage vorgemacht worden ist, in ein einfaches Immobilien-Investment zu investieren statt in eine hochrisikobehaftete Unternehmensanleihe auf dem Sektor des so genannten Grauen Kapitalmarktes, der sollte baldmöglichst gegen diese Verkäufer die Haftungsinanspruchnahme einleiten.

Hier sollte nicht erst das Gutachten des Insolvenzverwalters oder die Insolvenzforderungsanmeldung abgewartet werden, so die Überzeugung des BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalts Dr. Ulf Solheid, Reichenbach/Vogtland.

Während sich bei dem Vorgehen gegenüber dem insolventen Unternehmen eher die Mandatierung weniger Rechtsanwaltkanzleien empfehlen mag, ist dies bei der Geltendmachung individueller Ansprüche gegen die einzelnen Vermittler eher nicht der Fall.

Bei einer Inanspruchnahme des Vermittlers ist jeder einzelne Fall anders zu urteilen. Denn nach dem grundlegenden „Bond Urteil“ des Bundesgerichtshofs ist bei der anlegergerechten Beratung auf die Gesamtvermögenslage abzustellen, das bisherige Anlageverhalten des Anlegers sowie dessen individuelle Vorerfahrung bei Kapitalanlagen.

Die Beurteilung dieser Kriterien hat wesentlichen Einfluss auf die Frage, ob eine Falschberatung vorliegt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

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Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Freitag, Juni 23, 2006

Pikante Entwicklung im Medienfondsskandal: Beschuldigter berät Staatsminister Bernd Neumann (CDU)

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des VIP Medienfonds wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betruges zum Nachteil der Anleger, hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen auf den Rechtsanwalt Dr. Hans Radau aus der Kanzlei Nöhr, Stiefenhöfer und Lutz ausgeweitet. Dr. Radau gehört einer Arbeitsgruppe an, die beratend für Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) an einem neuen Konzept für Finanzierungsmöglichkeiten für die deutsche Filmwirtschaft arbeitet.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG Rechtsanwälte in Bremen: „Es ist schon pikant, dass ein Beschuldiger in einem Ermittlungs-Verfahren in dem es u.a. um den Verdacht der Steuerhinterziehung in großem Stil geht, offensichtlich jetzt steuerliche Konzepte für die Filmförderung der Zukunft entwirft“.

Die Kanzlei KTAG Rechtsanwälte (Bremen/Berlin) vertritt im aktuellen Verfahren gegen die Initiatoren der VIP Medienfonds 3 und 4 innerhalb der „BSZ® Interessengemeinschaft VIP“ rund 250 Anleger mit einem Gesamtzeichnungsvolumen von 25 Millionen Euro.

Aber nicht nur Dr. Radau ist von den Ausweitungen des Ermittlungsverfahrens betroffen, dieses richtet sich jetzt auch gegen Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und der Anwaltskanzlei Beiten, Burghardt, Goerdeler. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass die Beteiligten Kenntnis von der mit der Fondskonstruktion beabsichtigten Steuerhinterziehung hatten bzw. diese mitgestalteten. Die Expertenrunde bei Kulturstaatsminister Neumann erarbeitet unter anderem Steueranreizmodelle für Investoren im Filmgeschäft und soll die Ergebnisse Anfang Juli präsentieren.

Jens-Peter Gieschen: „Genau solche ,Steueranreizmodelle’ sind rund 11.000 Anlegern beim VIP Medienfonds zum Verhängnis geworden.“ Die von diesem Fonds gewählte Konstruktion könne nun dazu führen, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile den Anlegern nachträglich aberkannt werden und Steuernachzahlungen von insgesamt rund 160 Millionen Euro auf sie zukommen.

Bei den VIP Medienfonds 3 und 4 handelt es sich um ehemals steuerbegünstigte Fonds, die Anlegergelder in internationale Filmproduktionen investiert haben, dabei aber – so der Vorwurf von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft – nur rund 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich für Produktionskosten verwandten und den Rest direkt an „garantiegebende Banken“ wie die Dresdner Bank und Bayerische Hypo Vereinsbank weiterleiteten. Der Initiator der Fonds, Andreas Schmid, sitzt seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.

Nach Gieschens Ansicht sind die Vorwürfe stichhaltig: „Nach erneuter Akteneinsicht müssen wir davon ausgehen, dass der Staatsanwaltschaft München der Nachweis des Verdachts der Steuerhinterziehung gelingen wird.“ Insbesondere ein beschlagnahmter E-Mail-Verkehr zwischen Schmid und einem Vorstand der Constantin Film AG, sei „an Deutlichkeit kaum zu überbieten“. Auf eine entsprechende Nachfrage der Filmproduzenten habe Schmid nachdrücklich erklärt, man solle die gewählte Struktur der Fondsfinanzierung nicht offen legen.

Inzwischen verlassen auch die bisherigen Führungskräfte der VIP - Gruppe „das sinkende Schiff“. Nach Ex-Vorstand Wilhelm Müller scheidet nach Informationen von KTAG Rechtsanwälte nun auch Vorstand Eduard Wallner Mitte des Jahres aus dem Unternehmen aus. Rechtsanwalt Gieschen: „Die Herren glauben offensichtlich selbst nicht mehr an ihr bisheriges,Erfolgsmodell’. Von der Haftung gegenüber den getäuschten Anlegern werden sie sich damit aber nicht verabschieden können“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Donnerstag, Juni 22, 2006

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG: Anleger-Interessen bündeln!

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG ist seit Montag 19.06.2006 telefonisch niemand mehr zu erreichen. Stattdessen wird dem Anrufer per Bandansage von einer Frauenstimme mitgeteilt, „dass wir heute leider nicht erreichbar sind und Insolvenz angemeldet haben“.

Das Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 2046/06 geführt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Flöther bestellt. Die ca. 27.000 Anleger, die zum Teil schon seit Monaten auf die Rückzahlung von fälligen Inhaberteilschuldverschreibungen warten, fragen sich jetzt, wie es weiter geht.

Betroffene sollten auf jeden Fall ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar: „Die Immobilienbestände der WBG dürften einen nicht unerheblichen Wert darstellen, so dass letztlich damit zu rechnen ist, dass die Anleger zumindest einen Teil ihres investierten Kapitals als Insolvenzquote zurückerhalten werden.

Das Ziel der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ ist es, möglichst viele Stimmen von Anlegern der WBG zu bündeln, damit die BSZ® Anlegerschutzanwälte das Insolvenzverfahren im Sinne der Anleger beeinflussen können.“

Einfluss auf das Insolvenzverfahren kann insbesondere durch den Gläubigerausschuss ausgeübt werden, der den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung unterstützt und überwacht. Herr Rechtsanwalt Dr. Steinhübel wurde in dem ähnlich gelagerten Massenschadensfall der F & P AG & Co. KG i.I. in den Gläubigerausschuss gewählt, so dass die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar über die für eine solche Tätigkeit erforderlichen Spezialkenntnisse verfügt und ihre fachlichen Erfahrungen in das Verfahren einbringen kann.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ lässt die Interessen betroffener Leipzig-West Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West “ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Mittwoch, Juni 21, 2006

Betrifft: Aufforderung zur Erbringung eines Sonderopfers für den Falk-Fonds 75

Wie der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) mitteilt, hat die Conzept Treuhand Steuerberatungsgesellschaft GmbH, München, die Zeichner der Fondsbeteiligungsgesellschaft am Falk 75 GmbH & Co KG zur Erbringung eines Sonderopfers in Höhe eines etwa 5%-tigen Anteils der Beteiligungssumme aufgefordert.
Hierdurch soll versucht werden, die wirtschaftliche Schräglage des Zeichnungskonzepts zu sanieren.

Damit ist die wirtschaftssensible Entscheidung jedes Beteiligungszeichners gefordert.

Die Anleger erhalten zurzeit aus den verschiedensten Interessenkreisen Anschreiben, die allerdings eher auf die Möglichkeiten einer Rückabwicklung und/oder Geltendmachung von Schadensersatz aufmerksam machen.

Daher besteht Anlass, auf einen wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, den die Anleger mit ins Kalkül ziehen sollten rät der BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. jur. Ulf Solheid (08468 Reichenbach)

Nach dem deutschen Schadensersatzrecht besteht, § 254 BGB, die Verpflichtung jedes geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wenn einem (geschädigten) Anleger also ein schlüssiges Konzept zur Schadensabwendung bei Aufwendung eines relativ geringen zusätzlichen Risikos unterbreitet wird, und er unterlässt es, dieses einer genaueren Prüfung zu unterziehen, riskiert er, sich in einem späteren Schadensersatzprozess dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, er habe seinerseits nicht alles erforderliche getan, den Schaden abzuwenden.

Natürlich sollte der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung nicht ohne den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts stattfinden, der beispielsweise dafür zu sorgen hat, dass die Gelder gesichert und zweckgebunden eingesetzt werden.

Grundsätzlich ist die Konstruktion des "Sonderopfers" auch unter dem Gesichtspunkt des § 172 Abs. IV HGB interessant. Auf die Treuhändersicherheit des Sonderopfers ist zu achten.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital“ anschließen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

DM Beteiligungen AG: Ähnlichkeit mit insolventer Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG.

Anleger wegen Zahlungsverzögerung in Sorge.

Die DM Beteiligungen AG mit Sitz in Düsseldorf hat in den letzten Jahren bei Anlegern für ihre Inhaberteilschuldverschreibungen geworben. Verbraucherschutzorganisationen berichten nun davon, dass die ersten besorgten Anleger mitteilen würden, von dem Unternehmen nicht fristgerecht ausbezahlt worden zu sein. So weist der BSZ® e.V. mit Sitz in Dieburg darauf hin, dass die ersten Anleger von Zahlungsverzögerungen für eine Anleihe mit Laufzeit bis einschließlich 30. April 2006 berichten würden und auch schon für eine weitere Anleihe mit Laufzeit 17.06.2006.

Der BSZ® e.V. teilt weiter mit, dass bei der DM Beteiligungen AG durchaus Ähnlichkeiten zur bereits insolventen „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG“ erkennbar sind.

So würden beide Unternehmen im Immobilienbereich tätig sein, bei beiden Unternehmen bestehe ein weit verzweigtes Netz an Beteiligungsgesellschaften, unter anderem auch im Sicherheitsbereich.

Weitere Übereinstimmungen seien zu erkennen: Die Anleihebedingungen bei beiden Unternehmen sind in den Verkaufsprospekten teilweise verblüffend ähnlich, auch die Laufzeiten der Anleihen mit Datum 17.06.2006.

Der Vertrauensanwalt des BSZ® e.V., Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth aus Berlin, weist auf eine weitere Merkwürdigkeit hin: „Die Zertifikate der Inhaberteilschuldverschreibungen wurden sowohl bei der WBG Leipzig-West AG als auch bei der DM Beteiligungen AG von Kontrollmitarbeitern unterschrieben. Auf einem Zertifikat bei der WBG Leipzig-West AG wurde das Zertifikat mit dem Namen „Heise“ unterschrieben, auch bei der DM Beteiligungen AG liegt uns ein Zertifikat vor, das mit dem Namen „Heise“ unterschrieben wurde. Die beiden identischen Unterschriften stimmen auch vom Schriftbild her weitgehend überein. Auch dies nur ein merkwürdiger Zufall?“

Ungereimtheiten gibt es auch bei der Verwendung des Anleiheerlöses: So wurde bei der WBG Leipzig-West AG in den Anlageprospekten angegeben, dass der Anleiheerlös auch der Auszahlung bereits fälliger Inhaberteilschuldverschreibungen dienen könne, weshalb von diversen Seiten vermutet wurde, dass hinter dem System der WBG Leipzig-West AG ein Schneeballsystem gesteckt haben könnte.

In den Verkaufsprospekten der DM Beteiligungen AG heißt es dagegen teilweise, dass der Nettoerlös der Anleihe im Rahmen des Geschäftszwecks der Anleiheschuldnerin verwendet wird, er „könne auch zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten genutzt werden.“

Zu den sonstigen Verbindlichkeiten dürfte wohl auch die Auszahlung fälliger Anleiheverbindlichkeiten gehören, der Vorstand des BSZ® e.V. Horst Roosen teilt daher mit, dass auch bei der DM Beteiligungen AG ein Schneeballsystem „daher zumindestens nicht als völlig ausgeschlossen erscheine.“

Auch bei der DM Beteiligungen AG wuchsen die Verbindlichkeiten stetig, nach Angabe der Verbraucherzentrale Brandenburg vom Jahr 2000 bis 2001 von 7,1 Millionen DM auf inzwischen 25,8 Millionen DM.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ anschließen.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DM Beteiligungen AG“ lässt die Interessen betroffener DM-Anleger durch zwei renommierte Anlegerschutzkanzleien – Dr. Rhode und Späth (Berlin) und Dr. Steinhübel und von Buttlar (Stuttgart) – vertreten.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um den Anspruch durchzusetzen.
Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind,
mit welchen Kosten zu rechnen ist,
ob eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren eingereicht wurde,
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ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.