Mittwoch, Oktober 14, 2015

Singulus Technologies AG: Bekommen Anleiheninhaber jetzt Aktien? Ist eine Kündigung der Anleihe sinnvoll?

Aktueller Stand und die Handlungsmöglichkeiten der Anleger. 


Der Hersteller optischer Speichermedien Singulus Technologies AG strebt eine Neuordnung der Kapitalstruktur an. Im Jahr 2012 hatte die Gesellschaft eine mit 7,75 % verzinste Anleihe in einem Volumen von € 60 Mio. emittiert. Am 8. Oktober 2015 fand die erste Gläubigerversammlung statt. Diese war allerdings nicht beschlussfähig. Eine weitere Versammlung soll nun am 29. Oktober 2015 stattfinden.

In der Gläubigerversammlung soll nicht nur ein gemeinsamer Vertreter für die Besitzer der Anleihe gewählt werden. Insbesondere soll auch darüber abgestimmt werden, dass die Kündigungsrechte aller Anleiheninhaber, also auch derjenigen, die nicht abstimmen, einstweilen aufgehoben werden. „Ich werte das als dringendes Warnsignal.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun, Partner bei der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB . „Der Vorschlag, auf das Kündigungsrecht zu verzichten, macht nur dann Sinn, wenn die Gesellschaft damit rechnet, dass dieses Recht andernfalls ausgeübt werden wird.“ so Braun weiter.

Tatsächlich gehen Beobachter davon aus, dass die Gläubigerversammlung lediglich ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Restrukturierung der Finanzlage von Singulus ist. Am Ende könnte auch ein so genannter Debt-to-Equity-Swap stehen, das heißt, der Tausch von Anleihen gegen Aktien der Gesellschaft. „Ich halte das sogar für wahrscheinlich.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Allen Besitzern von Anleihen der Singulus Technologies AG rät er deshalb, zu prüfen, ob nicht eine Kündigung der Anleihe und die Forderung der sofortigen Rückzahlung zielführend ist.

Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Kündigungsrecht besteht. Zahlreiche Anleger haben ihre Anleihen auch bereits gekündigt und fällig gestellt. "Den Anleiheninhabern kann in Anbetracht der Sachlage nicht zugemutet werden, den weiteren Verlauf einfach abzuwarten und auf einen positiven Ausgang zu hoffen.“ so das Fazit der Kapitalmarktrechtler.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Singulus". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.        
cllbfbrau

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Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG widerrufen Kredite

Immer mehr Kreditkunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG – kurz Apobank - fragen sich, ob sie von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren können, um dem bisherigen höheren Zinssatz ihres Immobiliendarlehens zu entkommen.


Was sind die Voraussetzungen eines Widerrufs des Kreditvertrages bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apobank)?

Zunächst muss das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumen. Das liegt vor bei  Verbraucherdarlehensverträgen siehe Überschrift des Darlehensvertrages. Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist z. B. eine Finanzierung durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Richard-Oskar-Mattern-Straße 6 in 40547 Düsseldorf oder an anderen Standorten der Apobank beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.

Bei Existenzgründungen gibt es ebenfalls Möglichkeiten der Senkung der Belastung.

Dieses Widerrufsrecht muss gegenüber der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG form- und fristgerecht ausgeübt werden. Dazu genügt die Textform, also sogar eine E-Mail ohne Unterschrift. Jedoch beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage.

Die 14 Tage sind bereits abgelaufen? Ein Denkfehler bei Ihnen!

Denn entscheidend ist, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt! Für Darlehensverträge zum Zwecke der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, die seit November 2002 abgeschlossen worden sind, beginnt die Widerrufsfrist erst mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.

Sofern die Belehrung nicht den Anforderungen der Rechtsprechung und des Gesetzgebers genügt, ist der Widerruf von Verbraucherdarlehen grundsätzlich unbefristet.

Ob die Widerrufsbelehrung den Anforderungen der Rechtsprechung genügt, kann der juristische Laie kaum noch beurteilen. Diese Aufgabe übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens. Es geht dabei um die neueste Rechtsprechung der Landgerichte, Oberlandesgerichte und insbesondere des Bundesgerichtshofes. Hier haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte umfassende Erfahrung in Bezug auf die Apobank.

Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG.

Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben. Er ist folglich über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren. An einer solchen hinreichenden Belehrung könnte es bei einigen von der Apobank verwendeten Vertragsformularen fehlen. Dies haben Gerichte so entschieden. so z.B. das LG Berlin.
Bei einem wirksamen Widerruf ist der Verbraucher an seine auf den Abschluss des Darlehensvertrags mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Durch den Widerruf entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis. Die Einzelheiten sind komplex und für den juristischen Laien wohl von untergeordneter Rolle. Wichtig ist das Ergebnis:

Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, sind bei einem wirksamen Widerruf der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG die ausgezahlte Nettodarlehenssumme zurückzuzahlen.

Weiter muss der Verbraucher Wertersatz für das genutzte Kapital leisten. Dabei ist grundsätzlich der vertraglich vereinbarte Darlehenszins bei der Berechnung des Wertersatzes zu Grunde zu legen. Es steht dem Verbraucher mit seinem Fachanwalt der Nachweis offen, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.

Dadurch kann statt des vertraglich vereinbarten Darlehenszinses der unter Umständen deutlich günstigere Marktzins maßgeblich sein. Auf diesem Wege kommt der Verbraucher rückwirkend deutlich günstiger an das bisher gewährte Darlehen.

Auf jeden Fall fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Demnach muss die Apobank die Rückzahlung der Nettodarlehenssumme, soweit noch nicht getilgt, akzeptieren ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung dafür zu erlangen!

Das heißt für den Darlehensnehmer: Die Finanzierung mit den deutlich höheren Zinsen seit Ende 2002 (5 bis teilweise 9 %) kann mit den aktuell niedrigen Zinsen  ( ca. 1,5 % p.a.)  umgeschichtet werden! So sind je nach Konstellation monatlich bis zu mehreren Hundert Euro und über die gesamte Finanzierungszeit bis zu mehreren Zehntausend Euro Ersparnis zu erzielen.

Selbst bei bereits zurückgeführten Darlehen oder anderweitig abgewickelten Darlehensverträgen ist ein Widerruf grundsätzlich möglich und folglich die Rückzahlung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zu erlangen. Die Einzelheiten dazu sind umstritten.

Der Bundesgerichtshof wird darüber entscheiden, wann das Widerrufsrecht verwirkt ist.

Gibt es ein Kostenrisiko?

Der BSZ e.V. bietet den Mitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apobank/Darlehens Widerruf die kostenlose Prüfung der Darlehensverträge der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG – kurz Apobank durch Fachanwälte an.

Für die ggf. weiter vorzunehmenden Schritte nehmen die Rechtsanwälte Kontakt zu Ihnen auf.

Grundsätzlich hat der Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Gebührensätzen abzurechnen. Unter gewissen Umständen kann zumindest außergerichtlich auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Gern holen die Rechtsanwälte auch die Deckungszusage bei Ihrer privaten Rechtsschutzver-sicherung ein, wenn Sie den Darlehensvertrag für eine selbstgenutzte Bestandsimmobilie abgeschlossen haben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apobank/Darlehens Widerruf ist die  Prüfung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Wenn Sie jeden Monat Geld sparen wollen, zögern Sie nicht, Ihren Darlehensvertrag prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apobank/Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
   
Steff

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Dienstag, Oktober 13, 2015

VW-Abgasskandal: Die Täuschungen hatten System.

Die großen Medien kolportieren den Verdacht, dass VW die Software zum Erschleichen der Betriebserlaubnisse der betroffenen Fahrzeuge selektiv, von Land zu Land, unterschiedlich eingesetzt hat. Viel Raum für neue Forderungen. Ein Gedanke von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dirk-Andreas Hengst von der im BSZ e.V. Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal eingebundenen Hamburger Kanzlei Gröpper Köpke.


Nach den Berichten vom NDR (Norddeutscher Rundfunk), dem WDR (Westdeutschen Rundfunk) und der SZ (Süddeutschen Zeitung) steckt hinter der Manipulation der Steuerungssoftware der VW Volkswagen AG (VW) der Modelle des Motor-Typs EA-189 scheinbar System. Die Software soll in einer Vielzahl von Varianten existieren, jeweils angepasst auf die landesspezifischen Testsysteme und die unterschiedlichen Motorvarianten. (Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-betrug-101.html ).

Ex-Vorstandchef von VW Martin Winterkorn hat wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich bei der Manipulation der Abgastests um das Werk Einzelner handeln würde. Hiergegen sprechen jedoch deutlich die unterschiedlichen Arten der Software zur Manipulation. Denn die Software erkenne nicht nur die Tatsache, dass sich das Fahrzeug auf einem Teststand befindet, sondern auch, in welchem Land dieser Test stattfindet, so die Recherchen von NDR, WDR und SZ.

Denn die Tests in Ländern wie den USA oder Europa unterscheiden sich deutlich. In den USA wird nämlich ein wesentlich strengerer Testzyklus angewandt als in Europa. Das Muster, in dem der Motor beim Test beschleunigt und abgebremst wird, in dem bestimmte Fahrsituationen simuliert werden, ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Die Software muss also auf den jeweiligen Test angepasst sein, damit sie den Test spezifisch erkennt. Das indiziert die Annahme, dass es für jedes Land mit seinen eigenen Tests eine entsprechende Anpassung der Software bedurfte.

Und das spricht, wiederum, dafür, dass das Vergehen bei Volkswagen kein einmaliger Vorstoß gegen Vorschriften war, der in irgendeiner Unterabteilung von irgendeinem einsamen Verirrten ausgeheckt wurde. Vielmehr lässt dies Raum für Spekulationen, dass hinter dem Betrug ein System mit mehrfacher Anpassung der Software steckt, einerseits auf die unterschiedlichen Motorvarianten, andererseits auf die unterschiedlichen Testsysteme der verschiedenen Länder.

„Und dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Entscheidung für eine solche Manipulation nicht das Werk eines Einzelnen auf unterster Ebene war, sondern vielmehr eine Entscheidung aus den Führungsetagen im Volkswagen-Konzern. Hierfür spricht zudem auch die Nutzung nicht nur in den Fahrzeugen von Volkswagen selbst, sondern auch die konzerninterne Nutzung bei Audi und Skoda“, meint Rechtsanwalt Dirk-Andreas Hengst.

"Und wenn", ergänzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "VW die Abgaswerte bewusst verschleiert hat, um sich in den betreffenden Zielländern die Betriebserlaubnis für ihre Fahrzeuge zu erschleichen, folgen daraus noch mehr Anspruchsgrundlagen."

Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.



Direkter Link zur Anmeldung:

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
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Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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SHB-Erlenhofparkfonds-Urteil gegen die Oberhachinger AFD GmbH rechtkräftig.

Jetzt ist das Urteil des Dresdner Landgerichts gegen die SHB-Vertriebgesellschaft, die Oberhachinger AFD GmbH, rechtskräftig. Der Anleger bekommt alles, was er eingezahlt hat, zurück und wird von der AFD GmbH von allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung freigestellt. Außerdem muss die AFD GmbH die ganzen Prozesskosten ersetzen. Ein Erfolg der BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin  Catia Sofia das Neves Sequeira.


Wir hatten schon am 31.07.2015 über die zweifelhaften Vertriebsmethoden der AFD Allgemeiner Finanzdienst Deutschland GmbH informiert. Den Beitrag können Sie hier einsehen.

Nachdem die ehemalige AFD-Beraterin in der mündlichen Verhandlung ausgepackt hatte und über die schwindligen Vertriebsmethoden ('Bei Schulungen, die wie alle 14 Tage sonnabends hatten, ist das ja so eingetrichtert worden, dass man nur bestimmte Risikopunkte schildert. Dann sollte der Prospekt übergeben werden mit der Frage, ob auch die anderen Punkte noch erörtert werden sollten. Da die Gespräche oft abends waren, hatten die Kunden dann die Nase voll und wollten das zu Hause machen. Sicherlich haben das die Wenigsten getan. Uns sind ja nie alle Punkte des Prospekts erklärt worden. Ich habe ja selber eine solche Anlage gezeichnet, andere auch,  und das hätten wir doch nie getan, wenn es geheißen hätte, es könne einem passieren, das man Geld verliert oder noch welches mitbringen muss. Da hätte man doch nie im Leben unterschrieben. Bei den Schulungen ist uns beispielsweise gesagt worden, dass wir [bestimmte Risiken] erläutern sollen. Das Totalverlustrisiko war nicht drunter.')

Nachdem die ehemalige AFD-Beraterin in der mündlichen Verhandlung auspackte, hatte das Landgericht Dresden die Vertriebsgesellschaft verurteilt und dem betroffenen Anleger des SHB-Fonds SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG (jetzt Sonnenhöfe Unterhaching GmbH & Co. KG) Schadensersatz zugesprochen.

Das Urteil konnte, erklärt die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira, mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. Das hat die AFD GmbH auch getan. Aber zu spät. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.

Der Anleger, der von den Anlegeranwälten vertreten wurde, freut sich. "Er bekommt jetzt", sagt Rechtsanwältin Sequeira, "seinen ganzen Einsatz zurück und wird auch noch aus allen Verbindlichkeiten aus dem Kommanditanteil freigestellt und die AFD GmbH muss ihm jetzt auch noch die ganzen Prozesskosten ersetzen."

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Accessio / Driver & Bengsch AG: BGH hebt Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts auf.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. August 2015 ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12.Juni 2014 aufgehoben. Geklagt hatte in dem Verfahren ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB betreuter Anleger, der aufgrund der von der Accessio AG betriebenen Anlageberatung hohe Verluste erlitten hatte.


Der Bundesgerichtshof stellte nun fest, dass das OLG Schleswig den Kläger in seinen Grundrechten verletzt habe, weil er ihm nicht hinreichend rechtliches Gehör gewährt habe.

„Der Bundesgerichtshof bestätigt damit im Ergebnis unsere Rechtsansicht, wonach die Vorgehensweise des OLG Schleswig, wichtige Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschneiden, keinesfalls rechtmäßig sein kann “, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Accessio-Geschädigte vertritt. „Erfreulich ist auch, dass der Bundesgerichtshof nun deutliche Worte gefunden hat. Denn die Bezugnahme auf grundrechtliche Verletzungen der Klägerrechte kann nur als handfeste Zurechtweisung des Oberlandesgerichts durch den Bundesgerichtshof gewertet werden. Wir hoffen daher, dass das OLG dies nun anerkennt und zukünftig wieder versuchen wird, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.“

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber empfiehlt Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen.

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Montag, Oktober 12, 2015

Im Sommer gab es für die Anleger des insolventen Solarkraftwerk-Herstellers Solar Millennium noch gute Nachrichten. Sie sollten eine Abschlagzahlung in Höhe von insgesamt rund 25 Millionen Euro erhalten. Weitere Ausschüttungen seien nach Angaben des Insolvenzverwalters denkbar. Doch bisher warten die Anleger vergeblich.

  An die Anleihegläubiger sollten die ersten Abschlagszahlungen im September ausgeschüttet werden. Doch die Zahlung verzögert sich. Grund: Die geplante Art der Ausschüttung könnte zu steuerlichenNachteilen für die Anleger führen. Bis zur abschließenden Klärung sei daher die Zahlung zurückgestellt worden.  

Die Solar Millennium AG verkaufte sog. Teilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt rund 227 Millionen Euro an ca. 16.000 Anleger. Ende 2011 ging das Unternehmen Pleite, im Mai 2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Immerhin sollten die Anleihegläubiger nun erste Ausschüttungen erhalten. Die Insolvenzquote sollte bei rund zehn Prozent liegen. „Das ist eine relativ hohe Insolvenzquote – auch wenn die Anleger dann immer noch viel Geld verloren haben. Umso unverständlicher ist es, wenn die geschädigten Anleger nun auch noch bei den Zinsen ,bluten‘ sollen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Um weiteren Schaden zu vermeiden, empfiehlt er den betroffenen Anlegern, sich rechtlich beraten zu lassen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Derzeit laufen auch noch diverse Schadensersatzprozesse, so dass sich das Insolvenzverfahren noch Jahre hinziehen kann. Erst dann könne gesagt werden, wie viel Geld die geschädigten Anleger am Ende zurückerhalten werden. „Die Anleger darf man jetzt nicht im Regen stehen lassen. Sie haben schon viel Geld verloren und jeder weitere Euro wäre einer zu viel“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Solar Millennium" beizutreten.

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Abgasskandal der Volkswagen AG : US Chef von VW Michael Horn vor dem US – Kongress

US Chef von VW Michael Horn räumt vor dem US – Kongress ein, dass er bereits im Frühjahr 2014 über mögliche Verstöße gegen Emissionsrichtlinien informiert wurde.


Die im BSZ e.V. Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal eingebundenen CLLB Rechtsanwälte (München)  vertreten Anleger in Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG).

Michael Horn, Chef von VW in den USA, wird heute vor dem US – Kongress erklären, dass er bereits im Frühjahr 2014 darüber unterrichtet wurde, dass es mögliche Verstöße gegen Emissionsrichtlinien gibt und dass die Umweltbehörde EPA verschiedene Strafen für derartige Verstöße verhängen kann.

VW war also frühzeitig über die Untersuchungen und die möglichen Sanktionen der Umweltbehörde EPA informiert, ohne diese Informationen zu veröffentlichen.

Anleger, die ab dem Frühjahr 2014 Aktien der Volkswagen AG erworben haben, haben daher unseres Erachtens sehr gute Chancen auf Schadensersatz. Denn VW hätte die Ermittlungen sowie die möglichen Sanktionen der EPA veröffentlichen müssen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Anleger bei pflichtwidrig unterlassener Veröffentlichung einer Insiderinformation, welche Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG begründet, den Erwerbsschaden ersetzt verlangen. Also die Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Aktien, wenn die Aktien in Kenntnis der veröffentlichungspflichtigen Tatsache (hier die Ermittlungen der EPA) nicht erworben worden wären, so Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz Mitglied im BSZ e.V. Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal.

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger in dem bereits von einzelnen Klägern beantragten Musterverfahren gegen VW. Erforderlich für die Durchführung des Musterverfahrens sind mindestens 10 gleichgelagerte Fälle, was im Verfahren Volkswagen AG unschwer erreicht wird.

Der Vorteil des Musterverfahrens nach dem KapMuG liegt darin, dass Fragen, die für   Kläger gleichgelagert von Relevanz sind, in einem einzelnen Musterprozess von einem ausgewählten Musterkläger beim Oberlandesgericht geklärt werden. Die ebenfalls klagenden anderen Anleger müssen entscheidungserhebliche Rechtsfragen daher nicht in ihrem eigenen Prozess durchstreiten; vielmehr wird ihr Rechtsstreit gemäß § 8 KapMuG ausgesetzt; die Entscheidung im Musterverfahren hat dann für alle ausgesetzten Klageverfahren Bindungswirkung.

Alternativ besteht die Möglichkeit für Anleger, Ansprüche im Musterverfahren lediglich anzumelden. Diese Anmeldung hat verjährungshemmende Wirkung. Der Nachteil gegenüber einer Klageerhebung liegt in der fehlenden Bindungswirkung des Musterentscheids.

Die BSZ e.V. Netzwerk VW Abgasskandal Rechtsanwälte von CLLB vertreten Anleger sowohl in Klageverfahren als auch bei der Anmeldung von Ansprüchen im Musterverfahren.   Geschädigte Anleger sollten unbedingt von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen und sich beraten lassen, wie diese geltend gemacht werden können.

Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
Cllb

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


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Freitag, Oktober 09, 2015

VW-Abgasskandal: Ansprüche anmelden, Rechte sichern um Ansprüche durchsetzen zu können.

Nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation sind zahlreiche Fahrer eines PKW der Marke VW, Audi, Skoda und Seat, deren Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet ist, in Sorge wie sich weiter verhalten sollen. Die PKW Eigentümer sind aber keineswegs rechtlos gestellt.


Volkswagen selbst hat den Dieselfahrern der betroffenen PKWs zugesagt, die Fahrzeuge nachzubessern. Wie nunmehr bekannt wurde, soll diese Nachbesserungsaktion erst im Januar 2016 anlaufen und womöglich das ganze kommende Jahr über dauern. Für die betroffenen Autofahrer bedeutet dies aber nach den derzeitigen Informationen wohl zum einen keine Sicherheit, dass der PKW anschließend völlig mangelfrei ist und zum anderen sind im kommenden Jahr u.U. bereits Fristen abgelaufen, die einer Durchsetzung von Ansprüchen entgegenstehen.

Diejenigen Autofahrer, die sich nicht auf diese Unsicherheiten einlassen möchten, haben regelmäßig schon jetzt die Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen bzw. zu sichern. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können beispielweise von dem Händler, bei dem der PKW erworben wurde, Nachbesserungen eingefordert werden. Ist anschließend das Fahrzeug nicht mängelfrei besteht sogar die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Lösen vom Kaufvertrag ist beispielsweise auch möglich, wenn eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolgreich erklärt wird.

Weiter können gegenüber dem Hersteller bzw. dem VW Konzern Ansprüche geltend gemacht werden, die darauf gerichtet sind, den PKW – Kauf rückabzuwickeln.

Zu beachten sind in diesen Fällen die gesetzlichen Fristen. Sachmängelhaftungsansprüche verjähren grundsätzlich in zwei Jahren, so dass je nach Erwerbszeitpunkt u.U. jederzeit Verjährung eintreten kann. Eine Anfechtung der Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung hat binnen eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung durch den Anfechtungsberechtigten zu erfolgen. Dies bedeutet im Klartext, dass die Zeit grundsätzlich für VW bzw. den Vertragspartner läuft und folglich gegen die PKW Eigentümer.

Die Betroffenen sollten daher, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz der bereits VW Geschädigte vertritt, ihre Ansprüche sichern und sich ggfs. anwaltlichen Rat einholen. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen PKW – Eigentümer die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter.

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Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

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Mittwoch, Oktober 07, 2015

VW Skandal: Antwort der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei v. Buttlar auf die fünf wichtigsten Fragen geschädigter VW-Aktionäre

Der Kurs der VW-Aktie ist seit Bekanntwerden der Manipulationen Mitte September um mehr als 40 % gesunken. Wegen dieser Kursverluste sind bereits erste Schadensersatzklagen beim Landgericht Braunschweig eingereicht worden. Für die betroffenen Aktionäre stellt sich die Frage, ob sie ebenfalls gleich aktiv werden sollen oder ob es besser ist, erst einmal abzuwarten und die weitere Entwicklung zu beobachten?


Bestehen überhaupt Erfolgsaussichten?
Ja, wenn VW im Zusammenhang mit der manipulierten Abgas-Software Ad-hoc Pflichten verletzt hat. Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Unternehmen wie VW zur unverzüglichen Veröffentlichung solcher Tatsachen, die den Börsenkurs der Aktien des Unternehmens erheblich beeinflussen können.

Medienberichten zufolge soll VW die Software, mit der die Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen manipuliert werden, seit 2009 verwenden. Seit 2012 geht das renommierte Institut ICCT (International Council on Clan Transportation) der Frage nach, wie viele Schadstoffe Dieselfahrzeuge tatsächlich ausstoßen. Tests ergaben, dass die Stickoxidwerte mehrerer VW- Fahrzeuge unter Realbedingungen deutlich höher lagen als auf einem offiziellen Prüfstand. Diese Erkenntnisse weckten erstmals den Verdacht einer Manipulation.
Deswegen leiteten die kalifornische Behörde Carb und die US-Umweltbehörde Epa im Mai 2014 eine offizielle Untersuchung gegen Volkswagen ein. Im Zuge dessen rief VW im Dezember 2014 in den USA fast 500.000 Fahrzeuge zurück, um ein Software-Update einzuspielen. Entsprechende Dokumente liegen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vor.

Kursbeeinflussend und damit veröffentlichungspflichtig waren diese Untersuchungen und ihre Folgen nach unserer Rechtsauffassung spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem die Entdeckung der Manipulation praktisch nicht mehr zu verhindern war. Dies war nach unserer Einschätzung spätestens im Dezember 2014 der Fall.

Auch die BaFin prüft gerade, ob VW Ad-hoc-Pflichten verletzt hat. Ergebnisse sind zwar noch nicht bekannt. Aus den Prüfungsergebnissen können sich aber weitere Anknüpfungspunkte für Ad-hoc Verstöße ergeben.

Wie berechnet sich der Schaden?
Der Kurs der VW Aktie ist in den zwei Wochen nach Bekanntwerden des Skandals von über 160 Euro auf ca. 90 Euro gefallen. Wer einen Anspruch wegen eines Ad-hoc Verstoßes gegen VW besitzt, erhält den Kaufpreis erstattet und muss im Gegenzug die Aktien an VW übertragen. Wer die Aktien bereits verkauft hat, erhält die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufserlös.

Gibt es Fristen zu beachten?
Ja, es kommen allerdings unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht, für die jeweils eigenständige Verjährungsfristen gelten. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist vor allem die Verjährungsfrist des § 37 b Abs. 4 WpHG zu beachten. Danach verjährt der Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen Ad-hoc-Pflichten ein Jahr nachdem der Aktionär Kenntnis von dem Verstoß erlangt hat, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Verstoß. Nachdem die Manipulationen im September 2015 durch die Medien bekannt gemacht wurden, müssen betroffene Aktionäre spätestens im September 2016 verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Es können im Zuge der eingeleiteten Ermittlungen aber auch Ad-hoc Verstöße bekannt werden, bei denen die Verjährungsfristen schon vor September 2016 ablaufen. Deshalb sollte die Nachrichtenlage aufmerksam beobachtet werden.

Kann man sich einer Sammelklage anschließen?
Nein, Sammelklagen nach amerikanischem Muster gibt es in Deutschland nicht. Hierzulande muss jeder geschädigte Aktionär seine Ansprüche selbständig geltend machen. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bietet jedoch Vorteile gegenüber einer Einzelklage. Wichtige Fragen, die alle Klagen betreffen, werden in einem Musterverfahren entschieden. Die dortigen Ergebnisse gelten dann für alle anderen Verfahren. Außerdem bietet das KapMuG im Vergleich zu einem Einzelverfahren Kostenvorteile für die geschädigten Aktionäre.

Wir rechnen damit, dass wegen des Abgasskandals ein Musterverfahren durchgeführt werden wird. Nach den Erfahrungen aus anderen Musterverfahren sind wir jedoch skeptisch, ob dieses Musterverfahren vor Ablauf der Jahresfrist im September 2016 abgeschlossen sein wird. Deshalb muss jeder betroffene Anleger in diesem Zeitraum selbständig die notwendigen Maßnahmen einleiten.

Wie bleibt man als VW-Aktionär  und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V.  Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet  allen VW Abgasskandal-Betroffenen  an, diese bis 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen zu informieren.  Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu unserer VW-Newsmailliste.  (per Telefon:06071-9816810, per E-Mail: bsz-ev@t-online.de oder per Post: BSZ e.V. Lagerstr. 49, 64807 Dieburg). Über die einmalige Anmeldegebühr zur VW-Newsmailliste über Euro 95.- erhalten Sie eine Rechnung.

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar 

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apoBank - fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - viele Darlehensverträge von Apothekern und Ärzten betroffen!

Die Deutsche Apotheker und Ärztebank eG (apoBank) verwendet in ihren Darlehensverträgen in den letzten Jahren oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – sowohl in Darlehensverträgen mit Festzinsvereinbarungen als auch in Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz und mit Zinscap-Gebühren.


Aktuell enthalten 70 – 90 % der Darlehensverträge der apoBank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zur Folge, dass die Kreditverträge selbst Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können.

Bei den betroffenen Kunden der apoBank handelt es sich dabei meist um Darlehen, die zur Finanzierung von privat genutzten Immobilien aufgenommen wurden.

Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen der apoBank sind

- eine mangelnde Hervorhebung der Widerrufsbelehrung (d.h. sie ist einfach im Vertragstext „versteckt“) oder

- die Verwendung von Formulierungen wie:

„die Frist beginnt frühestens...“
„der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem...“

Daneben existiert noch eine Vielzahl weiterer Fehlermöglichkeiten.

Aus diesem Grund ist eine unverbindliche Prüfung der Kreditverträge durch einen spezialisierten Fachanwalt immer empfehlenswert. Meist kann dies unkompliziert durch Übersendung des Darlehensvertrags per E-Mail erfolgen.

Falls die Widerrufsbelehrung des Immobilienkreditvertrags fehlerhaft ist, kann der Vertrag widerrufen werden. Dies wird in vielen Fällen zu hohen Zinsvorteilen führen, da ein neuer Darlehensvertrag zu den aktuellen Marktzinsen abgeschlossen werden kann. Dieser ist in der Regel deutlich günstiger. 

Wurde der Kreditvertrag vor 8 Jahren zu einem Zinssatz von 6 % – 8 % p.a. geschlossen, wäre heute u.U. ein Zinssatz von unter 1,8 % möglich. Darüber hinaus besteht im Fall eines Widerrufs auch ein Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren, die von der Apobank beim Abschluss von Verbraucherdarlehen (z. B. Immobilienkredite) regelmäßig erhoben wurden. Schließlich entfällt in jedem Fall die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung. Ferner besteht oft die Möglichkeit, bereits zu viel gezahlte Zinsen zurückzufordern.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf/ apoBank beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                               

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

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