Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. August 2015 ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12.Juni 2014 aufgehoben. Geklagt hatte in dem Verfahren ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB betreuter Anleger, der aufgrund der von der Accessio AG betriebenen Anlageberatung hohe Verluste erlitten hatte.
Der Bundesgerichtshof stellte nun fest, dass das OLG
Schleswig den Kläger in seinen Grundrechten verletzt habe, weil er ihm nicht
hinreichend rechtliches Gehör gewährt habe.
„Der Bundesgerichtshof bestätigt damit im Ergebnis unsere
Rechtsansicht, wonach die Vorgehensweise des OLG Schleswig, wichtige Rechte der
Verfahrensbeteiligten zu beschneiden, keinesfalls rechtmäßig sein kann “, so
der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits
zahlreiche Accessio-Geschädigte vertritt. „Erfreulich ist auch, dass der
Bundesgerichtshof nun deutliche Worte gefunden hat. Denn die Bezugnahme auf
grundrechtliche Verletzungen der Klägerrechte kann nur als handfeste
Zurechtweisung des Oberlandesgerichts durch den Bundesgerichtshof gewertet
werden. Wir hoffen daher, dass das OLG dies nun anerkennt und zukünftig wieder
versuchen wird, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.“
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber empfiehlt Betroffenen,
anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch
zu nehmen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Accessio /
Driver & Bengsch AG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. 10. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cllblub
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