Mittwoch, Oktober 07, 2015

apoBank - fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - viele Darlehensverträge von Apothekern und Ärzten betroffen!

Die Deutsche Apotheker und Ärztebank eG (apoBank) verwendet in ihren Darlehensverträgen in den letzten Jahren oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – sowohl in Darlehensverträgen mit Festzinsvereinbarungen als auch in Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz und mit Zinscap-Gebühren.


Aktuell enthalten 70 – 90 % der Darlehensverträge der apoBank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zur Folge, dass die Kreditverträge selbst Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können.

Bei den betroffenen Kunden der apoBank handelt es sich dabei meist um Darlehen, die zur Finanzierung von privat genutzten Immobilien aufgenommen wurden.

Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen der apoBank sind

- eine mangelnde Hervorhebung der Widerrufsbelehrung (d.h. sie ist einfach im Vertragstext „versteckt“) oder

- die Verwendung von Formulierungen wie:

„die Frist beginnt frühestens...“
„der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem...“

Daneben existiert noch eine Vielzahl weiterer Fehlermöglichkeiten.

Aus diesem Grund ist eine unverbindliche Prüfung der Kreditverträge durch einen spezialisierten Fachanwalt immer empfehlenswert. Meist kann dies unkompliziert durch Übersendung des Darlehensvertrags per E-Mail erfolgen.

Falls die Widerrufsbelehrung des Immobilienkreditvertrags fehlerhaft ist, kann der Vertrag widerrufen werden. Dies wird in vielen Fällen zu hohen Zinsvorteilen führen, da ein neuer Darlehensvertrag zu den aktuellen Marktzinsen abgeschlossen werden kann. Dieser ist in der Regel deutlich günstiger. 

Wurde der Kreditvertrag vor 8 Jahren zu einem Zinssatz von 6 % – 8 % p.a. geschlossen, wäre heute u.U. ein Zinssatz von unter 1,8 % möglich. Darüber hinaus besteht im Fall eines Widerrufs auch ein Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren, die von der Apobank beim Abschluss von Verbraucherdarlehen (z. B. Immobilienkredite) regelmäßig erhoben wurden. Schließlich entfällt in jedem Fall die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung. Ferner besteht oft die Möglichkeit, bereits zu viel gezahlte Zinsen zurückzufordern.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf/ apoBank beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                               

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

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