Montag, Oktober 12, 2015

Abgasskandal der Volkswagen AG : US Chef von VW Michael Horn vor dem US – Kongress

US Chef von VW Michael Horn räumt vor dem US – Kongress ein, dass er bereits im Frühjahr 2014 über mögliche Verstöße gegen Emissionsrichtlinien informiert wurde.


Die im BSZ e.V. Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal eingebundenen CLLB Rechtsanwälte (München)  vertreten Anleger in Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG).

Michael Horn, Chef von VW in den USA, wird heute vor dem US – Kongress erklären, dass er bereits im Frühjahr 2014 darüber unterrichtet wurde, dass es mögliche Verstöße gegen Emissionsrichtlinien gibt und dass die Umweltbehörde EPA verschiedene Strafen für derartige Verstöße verhängen kann.

VW war also frühzeitig über die Untersuchungen und die möglichen Sanktionen der Umweltbehörde EPA informiert, ohne diese Informationen zu veröffentlichen.

Anleger, die ab dem Frühjahr 2014 Aktien der Volkswagen AG erworben haben, haben daher unseres Erachtens sehr gute Chancen auf Schadensersatz. Denn VW hätte die Ermittlungen sowie die möglichen Sanktionen der EPA veröffentlichen müssen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Anleger bei pflichtwidrig unterlassener Veröffentlichung einer Insiderinformation, welche Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG begründet, den Erwerbsschaden ersetzt verlangen. Also die Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Aktien, wenn die Aktien in Kenntnis der veröffentlichungspflichtigen Tatsache (hier die Ermittlungen der EPA) nicht erworben worden wären, so Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz Mitglied im BSZ e.V. Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal.

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger in dem bereits von einzelnen Klägern beantragten Musterverfahren gegen VW. Erforderlich für die Durchführung des Musterverfahrens sind mindestens 10 gleichgelagerte Fälle, was im Verfahren Volkswagen AG unschwer erreicht wird.

Der Vorteil des Musterverfahrens nach dem KapMuG liegt darin, dass Fragen, die für   Kläger gleichgelagert von Relevanz sind, in einem einzelnen Musterprozess von einem ausgewählten Musterkläger beim Oberlandesgericht geklärt werden. Die ebenfalls klagenden anderen Anleger müssen entscheidungserhebliche Rechtsfragen daher nicht in ihrem eigenen Prozess durchstreiten; vielmehr wird ihr Rechtsstreit gemäß § 8 KapMuG ausgesetzt; die Entscheidung im Musterverfahren hat dann für alle ausgesetzten Klageverfahren Bindungswirkung.

Alternativ besteht die Möglichkeit für Anleger, Ansprüche im Musterverfahren lediglich anzumelden. Diese Anmeldung hat verjährungshemmende Wirkung. Der Nachteil gegenüber einer Klageerhebung liegt in der fehlenden Bindungswirkung des Musterentscheids.

Die BSZ e.V. Netzwerk VW Abgasskandal Rechtsanwälte von CLLB vertreten Anleger sowohl in Klageverfahren als auch bei der Anmeldung von Ansprüchen im Musterverfahren.   Geschädigte Anleger sollten unbedingt von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen und sich beraten lassen, wie diese geltend gemacht werden können.

Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
Cllb

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

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