Mittwoch, Oktober 14, 2015

Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG widerrufen Kredite

Immer mehr Kreditkunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG – kurz Apobank - fragen sich, ob sie von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren können, um dem bisherigen höheren Zinssatz ihres Immobiliendarlehens zu entkommen.


Was sind die Voraussetzungen eines Widerrufs des Kreditvertrages bei der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apobank)?

Zunächst muss das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumen. Das liegt vor bei  Verbraucherdarlehensverträgen siehe Überschrift des Darlehensvertrages. Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist z. B. eine Finanzierung durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Richard-Oskar-Mattern-Straße 6 in 40547 Düsseldorf oder an anderen Standorten der Apobank beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.

Bei Existenzgründungen gibt es ebenfalls Möglichkeiten der Senkung der Belastung.

Dieses Widerrufsrecht muss gegenüber der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG form- und fristgerecht ausgeübt werden. Dazu genügt die Textform, also sogar eine E-Mail ohne Unterschrift. Jedoch beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage.

Die 14 Tage sind bereits abgelaufen? Ein Denkfehler bei Ihnen!

Denn entscheidend ist, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt! Für Darlehensverträge zum Zwecke der Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, die seit November 2002 abgeschlossen worden sind, beginnt die Widerrufsfrist erst mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.

Sofern die Belehrung nicht den Anforderungen der Rechtsprechung und des Gesetzgebers genügt, ist der Widerruf von Verbraucherdarlehen grundsätzlich unbefristet.

Ob die Widerrufsbelehrung den Anforderungen der Rechtsprechung genügt, kann der juristische Laie kaum noch beurteilen. Diese Aufgabe übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens. Es geht dabei um die neueste Rechtsprechung der Landgerichte, Oberlandesgerichte und insbesondere des Bundesgerichtshofes. Hier haben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte umfassende Erfahrung in Bezug auf die Apobank.

Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung durch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG.

Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben. Er ist folglich über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren. An einer solchen hinreichenden Belehrung könnte es bei einigen von der Apobank verwendeten Vertragsformularen fehlen. Dies haben Gerichte so entschieden. so z.B. das LG Berlin.
Bei einem wirksamen Widerruf ist der Verbraucher an seine auf den Abschluss des Darlehensvertrags mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Durch den Widerruf entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis. Die Einzelheiten sind komplex und für den juristischen Laien wohl von untergeordneter Rolle. Wichtig ist das Ergebnis:

Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, sind bei einem wirksamen Widerruf der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG die ausgezahlte Nettodarlehenssumme zurückzuzahlen.

Weiter muss der Verbraucher Wertersatz für das genutzte Kapital leisten. Dabei ist grundsätzlich der vertraglich vereinbarte Darlehenszins bei der Berechnung des Wertersatzes zu Grunde zu legen. Es steht dem Verbraucher mit seinem Fachanwalt der Nachweis offen, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.

Dadurch kann statt des vertraglich vereinbarten Darlehenszinses der unter Umständen deutlich günstigere Marktzins maßgeblich sein. Auf diesem Wege kommt der Verbraucher rückwirkend deutlich günstiger an das bisher gewährte Darlehen.

Auf jeden Fall fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Demnach muss die Apobank die Rückzahlung der Nettodarlehenssumme, soweit noch nicht getilgt, akzeptieren ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung dafür zu erlangen!

Das heißt für den Darlehensnehmer: Die Finanzierung mit den deutlich höheren Zinsen seit Ende 2002 (5 bis teilweise 9 %) kann mit den aktuell niedrigen Zinsen  ( ca. 1,5 % p.a.)  umgeschichtet werden! So sind je nach Konstellation monatlich bis zu mehreren Hundert Euro und über die gesamte Finanzierungszeit bis zu mehreren Zehntausend Euro Ersparnis zu erzielen.

Selbst bei bereits zurückgeführten Darlehen oder anderweitig abgewickelten Darlehensverträgen ist ein Widerruf grundsätzlich möglich und folglich die Rückzahlung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zu erlangen. Die Einzelheiten dazu sind umstritten.

Der Bundesgerichtshof wird darüber entscheiden, wann das Widerrufsrecht verwirkt ist.

Gibt es ein Kostenrisiko?

Der BSZ e.V. bietet den Mitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apobank/Darlehens Widerruf die kostenlose Prüfung der Darlehensverträge der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG – kurz Apobank durch Fachanwälte an.

Für die ggf. weiter vorzunehmenden Schritte nehmen die Rechtsanwälte Kontakt zu Ihnen auf.

Grundsätzlich hat der Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Gebührensätzen abzurechnen. Unter gewissen Umständen kann zumindest außergerichtlich auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Gern holen die Rechtsanwälte auch die Deckungszusage bei Ihrer privaten Rechtsschutzver-sicherung ein, wenn Sie den Darlehensvertrag für eine selbstgenutzte Bestandsimmobilie abgeschlossen haben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apobank/Darlehens Widerruf ist die  Prüfung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Wenn Sie jeden Monat Geld sparen wollen, zögern Sie nicht, Ihren Darlehensvertrag prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apobank/Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:          
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c       

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
   
Steff

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