Nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation sind zahlreiche Fahrer eines PKW der Marke VW, Audi, Skoda und Seat, deren Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet ist, in Sorge wie sich weiter verhalten sollen. Die PKW Eigentümer sind aber keineswegs rechtlos gestellt.
Volkswagen
selbst hat den Dieselfahrern der betroffenen PKWs zugesagt, die Fahrzeuge
nachzubessern. Wie nunmehr bekannt wurde, soll diese Nachbesserungsaktion erst
im Januar 2016 anlaufen und womöglich das ganze kommende Jahr über dauern. Für
die betroffenen Autofahrer bedeutet dies aber nach den derzeitigen
Informationen wohl zum einen keine Sicherheit, dass der PKW anschließend völlig
mangelfrei ist und zum anderen sind im kommenden Jahr u.U. bereits Fristen
abgelaufen, die einer Durchsetzung von Ansprüchen entgegenstehen.
Diejenigen
Autofahrer, die sich nicht auf diese Unsicherheiten einlassen möchten, haben
regelmäßig schon jetzt die Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen bzw. zu
sichern. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können beispielweise
von dem Händler, bei dem der PKW erworben wurde, Nachbesserungen eingefordert
werden. Ist anschließend das Fahrzeug nicht mängelfrei besteht sogar die
Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Lösen vom Kaufvertrag ist
beispielsweise auch möglich, wenn eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
erfolgreich erklärt wird.
Weiter
können gegenüber dem Hersteller bzw. dem VW Konzern Ansprüche geltend gemacht
werden, die darauf gerichtet sind, den PKW – Kauf rückabzuwickeln.
Zu
beachten sind in diesen Fällen die gesetzlichen Fristen.
Sachmängelhaftungsansprüche verjähren grundsätzlich in zwei Jahren, so dass je
nach Erwerbszeitpunkt u.U. jederzeit Verjährung eintreten kann. Eine Anfechtung
der Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages wegen arglistiger
Täuschung hat binnen eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung durch den
Anfechtungsberechtigten zu erfolgen. Dies bedeutet im Klartext, dass die Zeit
grundsätzlich für VW bzw. den Vertragspartner läuft und folglich gegen die PKW
Eigentümer.
Die
Betroffenen sollten daher, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz der
bereits VW Geschädigte vertritt, ihre Ansprüche sichern und sich ggfs.
anwaltlichen Rat einholen. In vielen Fällen dürften überdies eventuell
vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen PKW – Eigentümer die
Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen
Klageverfahrens übernehmen, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter.
Wie bleibt man als VW-Aktionär und als
VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ
e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?
Der
BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren
Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen
Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter
Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und
Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch
Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart
und München.
Der
BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst
31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem
Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine
Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.
Direkter Linkz zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
Der
BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit
der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch
Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal
anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und
Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für
eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert
durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse,
Entwicklungen und deren Folgen.
Cllb
BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.
49
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Internet:
http://www.fachanwalt-hotline.eu
+ www.sammelklagen.de
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?
Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der
BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz
dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung
angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge.
Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für
Ihre Zuwendung können Sie den “bitte zahlen” Button verwenden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen