Freitag, Oktober 09, 2015

VW-Abgasskandal: Ansprüche anmelden, Rechte sichern um Ansprüche durchsetzen zu können.

Nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation sind zahlreiche Fahrer eines PKW der Marke VW, Audi, Skoda und Seat, deren Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet ist, in Sorge wie sich weiter verhalten sollen. Die PKW Eigentümer sind aber keineswegs rechtlos gestellt.


Volkswagen selbst hat den Dieselfahrern der betroffenen PKWs zugesagt, die Fahrzeuge nachzubessern. Wie nunmehr bekannt wurde, soll diese Nachbesserungsaktion erst im Januar 2016 anlaufen und womöglich das ganze kommende Jahr über dauern. Für die betroffenen Autofahrer bedeutet dies aber nach den derzeitigen Informationen wohl zum einen keine Sicherheit, dass der PKW anschließend völlig mangelfrei ist und zum anderen sind im kommenden Jahr u.U. bereits Fristen abgelaufen, die einer Durchsetzung von Ansprüchen entgegenstehen.

Diejenigen Autofahrer, die sich nicht auf diese Unsicherheiten einlassen möchten, haben regelmäßig schon jetzt die Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen bzw. zu sichern. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können beispielweise von dem Händler, bei dem der PKW erworben wurde, Nachbesserungen eingefordert werden. Ist anschließend das Fahrzeug nicht mängelfrei besteht sogar die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Lösen vom Kaufvertrag ist beispielsweise auch möglich, wenn eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolgreich erklärt wird.

Weiter können gegenüber dem Hersteller bzw. dem VW Konzern Ansprüche geltend gemacht werden, die darauf gerichtet sind, den PKW – Kauf rückabzuwickeln.

Zu beachten sind in diesen Fällen die gesetzlichen Fristen. Sachmängelhaftungsansprüche verjähren grundsätzlich in zwei Jahren, so dass je nach Erwerbszeitpunkt u.U. jederzeit Verjährung eintreten kann. Eine Anfechtung der Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung hat binnen eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung durch den Anfechtungsberechtigten zu erfolgen. Dies bedeutet im Klartext, dass die Zeit grundsätzlich für VW bzw. den Vertragspartner läuft und folglich gegen die PKW Eigentümer.

Die Betroffenen sollten daher, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz der bereits VW Geschädigte vertritt, ihre Ansprüche sichern und sich ggfs. anwaltlichen Rat einholen. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen PKW – Eigentümer die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter.

Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.
Direkter Linkz zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
Cllb

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den “bitte zahlen” Button verwenden.

Keine Kommentare: