Jetzt ist das Urteil des Dresdner Landgerichts gegen die SHB-Vertriebgesellschaft, die Oberhachinger AFD GmbH, rechtskräftig. Der Anleger bekommt alles, was er eingezahlt hat, zurück und wird von der AFD GmbH von allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung freigestellt. Außerdem muss die AFD GmbH die ganzen Prozesskosten ersetzen. Ein Erfolg der BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira.
Wir hatten schon am 31.07.2015 über die zweifelhaften
Vertriebsmethoden der AFD Allgemeiner Finanzdienst Deutschland GmbH informiert.
Den Beitrag können Sie hier einsehen.
Nachdem die ehemalige AFD-Beraterin in der mündlichen
Verhandlung ausgepackt hatte und über die schwindligen Vertriebsmethoden ('Bei
Schulungen, die wie alle 14 Tage sonnabends hatten, ist das ja so
eingetrichtert worden, dass man nur bestimmte Risikopunkte schildert. Dann
sollte der Prospekt übergeben werden mit der Frage, ob auch die anderen Punkte
noch erörtert werden sollten. Da die Gespräche oft abends waren, hatten die
Kunden dann die Nase voll und wollten das zu Hause machen. Sicherlich haben das
die Wenigsten getan. Uns sind ja nie alle Punkte des Prospekts erklärt worden.
Ich habe ja selber eine solche Anlage gezeichnet, andere auch, und das hätten wir doch nie getan, wenn es
geheißen hätte, es könne einem passieren, das man Geld verliert oder noch
welches mitbringen muss. Da hätte man doch nie im Leben unterschrieben. Bei den
Schulungen ist uns beispielsweise gesagt worden, dass wir [bestimmte Risiken]
erläutern sollen. Das Totalverlustrisiko war nicht drunter.')
Nachdem die ehemalige AFD-Beraterin in der mündlichen
Verhandlung auspackte, hatte das Landgericht Dresden die Vertriebsgesellschaft
verurteilt und dem betroffenen Anleger des SHB-Fonds SHB Innovative
Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG (jetzt
Sonnenhöfe Unterhaching GmbH & Co. KG) Schadensersatz zugesprochen.
Das Urteil konnte, erklärt die auf das Bank- und
Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Catia Sofia
das Neves Sequeira, mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. Das
hat die AFD GmbH auch getan. Aber zu spät. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.
Der Anleger, der von den Anlegeranwälten vertreten wurde,
freut sich. "Er bekommt jetzt", sagt Rechtsanwältin Sequeira,
"seinen ganzen Einsatz zurück und wird auch noch aus allen
Verbindlichkeiten aus dem Kommanditanteil freigestellt und die AFD GmbH muss
ihm jetzt auch noch die ganzen Prozesskosten ersetzen."
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds
beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Direkter Link zum Kontaktformular:
gröpköp
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