Dienstag, Oktober 13, 2015

SHB-Erlenhofparkfonds-Urteil gegen die Oberhachinger AFD GmbH rechtkräftig.

Jetzt ist das Urteil des Dresdner Landgerichts gegen die SHB-Vertriebgesellschaft, die Oberhachinger AFD GmbH, rechtskräftig. Der Anleger bekommt alles, was er eingezahlt hat, zurück und wird von der AFD GmbH von allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung freigestellt. Außerdem muss die AFD GmbH die ganzen Prozesskosten ersetzen. Ein Erfolg der BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin  Catia Sofia das Neves Sequeira.


Wir hatten schon am 31.07.2015 über die zweifelhaften Vertriebsmethoden der AFD Allgemeiner Finanzdienst Deutschland GmbH informiert. Den Beitrag können Sie hier einsehen.

Nachdem die ehemalige AFD-Beraterin in der mündlichen Verhandlung ausgepackt hatte und über die schwindligen Vertriebsmethoden ('Bei Schulungen, die wie alle 14 Tage sonnabends hatten, ist das ja so eingetrichtert worden, dass man nur bestimmte Risikopunkte schildert. Dann sollte der Prospekt übergeben werden mit der Frage, ob auch die anderen Punkte noch erörtert werden sollten. Da die Gespräche oft abends waren, hatten die Kunden dann die Nase voll und wollten das zu Hause machen. Sicherlich haben das die Wenigsten getan. Uns sind ja nie alle Punkte des Prospekts erklärt worden. Ich habe ja selber eine solche Anlage gezeichnet, andere auch,  und das hätten wir doch nie getan, wenn es geheißen hätte, es könne einem passieren, das man Geld verliert oder noch welches mitbringen muss. Da hätte man doch nie im Leben unterschrieben. Bei den Schulungen ist uns beispielsweise gesagt worden, dass wir [bestimmte Risiken] erläutern sollen. Das Totalverlustrisiko war nicht drunter.')

Nachdem die ehemalige AFD-Beraterin in der mündlichen Verhandlung auspackte, hatte das Landgericht Dresden die Vertriebsgesellschaft verurteilt und dem betroffenen Anleger des SHB-Fonds SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG (jetzt Sonnenhöfe Unterhaching GmbH & Co. KG) Schadensersatz zugesprochen.

Das Urteil konnte, erklärt die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira, mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. Das hat die AFD GmbH auch getan. Aber zu spät. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.

Der Anleger, der von den Anlegeranwälten vertreten wurde, freut sich. "Er bekommt jetzt", sagt Rechtsanwältin Sequeira, "seinen ganzen Einsatz zurück und wird auch noch aus allen Verbindlichkeiten aus dem Kommanditanteil freigestellt und die AFD GmbH muss ihm jetzt auch noch die ganzen Prozesskosten ersetzen."

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Direkter Link zum Kontaktformular:   

gröpköp

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