Mittwoch, Oktober 07, 2015

VW Skandal: Antwort der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei v. Buttlar auf die fünf wichtigsten Fragen geschädigter VW-Aktionäre

Der Kurs der VW-Aktie ist seit Bekanntwerden der Manipulationen Mitte September um mehr als 40 % gesunken. Wegen dieser Kursverluste sind bereits erste Schadensersatzklagen beim Landgericht Braunschweig eingereicht worden. Für die betroffenen Aktionäre stellt sich die Frage, ob sie ebenfalls gleich aktiv werden sollen oder ob es besser ist, erst einmal abzuwarten und die weitere Entwicklung zu beobachten?


Bestehen überhaupt Erfolgsaussichten?
Ja, wenn VW im Zusammenhang mit der manipulierten Abgas-Software Ad-hoc Pflichten verletzt hat. Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Unternehmen wie VW zur unverzüglichen Veröffentlichung solcher Tatsachen, die den Börsenkurs der Aktien des Unternehmens erheblich beeinflussen können.

Medienberichten zufolge soll VW die Software, mit der die Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen manipuliert werden, seit 2009 verwenden. Seit 2012 geht das renommierte Institut ICCT (International Council on Clan Transportation) der Frage nach, wie viele Schadstoffe Dieselfahrzeuge tatsächlich ausstoßen. Tests ergaben, dass die Stickoxidwerte mehrerer VW- Fahrzeuge unter Realbedingungen deutlich höher lagen als auf einem offiziellen Prüfstand. Diese Erkenntnisse weckten erstmals den Verdacht einer Manipulation.
Deswegen leiteten die kalifornische Behörde Carb und die US-Umweltbehörde Epa im Mai 2014 eine offizielle Untersuchung gegen Volkswagen ein. Im Zuge dessen rief VW im Dezember 2014 in den USA fast 500.000 Fahrzeuge zurück, um ein Software-Update einzuspielen. Entsprechende Dokumente liegen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vor.

Kursbeeinflussend und damit veröffentlichungspflichtig waren diese Untersuchungen und ihre Folgen nach unserer Rechtsauffassung spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem die Entdeckung der Manipulation praktisch nicht mehr zu verhindern war. Dies war nach unserer Einschätzung spätestens im Dezember 2014 der Fall.

Auch die BaFin prüft gerade, ob VW Ad-hoc-Pflichten verletzt hat. Ergebnisse sind zwar noch nicht bekannt. Aus den Prüfungsergebnissen können sich aber weitere Anknüpfungspunkte für Ad-hoc Verstöße ergeben.

Wie berechnet sich der Schaden?
Der Kurs der VW Aktie ist in den zwei Wochen nach Bekanntwerden des Skandals von über 160 Euro auf ca. 90 Euro gefallen. Wer einen Anspruch wegen eines Ad-hoc Verstoßes gegen VW besitzt, erhält den Kaufpreis erstattet und muss im Gegenzug die Aktien an VW übertragen. Wer die Aktien bereits verkauft hat, erhält die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufserlös.

Gibt es Fristen zu beachten?
Ja, es kommen allerdings unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht, für die jeweils eigenständige Verjährungsfristen gelten. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist vor allem die Verjährungsfrist des § 37 b Abs. 4 WpHG zu beachten. Danach verjährt der Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen Ad-hoc-Pflichten ein Jahr nachdem der Aktionär Kenntnis von dem Verstoß erlangt hat, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Verstoß. Nachdem die Manipulationen im September 2015 durch die Medien bekannt gemacht wurden, müssen betroffene Aktionäre spätestens im September 2016 verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Es können im Zuge der eingeleiteten Ermittlungen aber auch Ad-hoc Verstöße bekannt werden, bei denen die Verjährungsfristen schon vor September 2016 ablaufen. Deshalb sollte die Nachrichtenlage aufmerksam beobachtet werden.

Kann man sich einer Sammelklage anschließen?
Nein, Sammelklagen nach amerikanischem Muster gibt es in Deutschland nicht. Hierzulande muss jeder geschädigte Aktionär seine Ansprüche selbständig geltend machen. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bietet jedoch Vorteile gegenüber einer Einzelklage. Wichtige Fragen, die alle Klagen betreffen, werden in einem Musterverfahren entschieden. Die dortigen Ergebnisse gelten dann für alle anderen Verfahren. Außerdem bietet das KapMuG im Vergleich zu einem Einzelverfahren Kostenvorteile für die geschädigten Aktionäre.

Wir rechnen damit, dass wegen des Abgasskandals ein Musterverfahren durchgeführt werden wird. Nach den Erfahrungen aus anderen Musterverfahren sind wir jedoch skeptisch, ob dieses Musterverfahren vor Ablauf der Jahresfrist im September 2016 abgeschlossen sein wird. Deshalb muss jeder betroffene Anleger in diesem Zeitraum selbständig die notwendigen Maßnahmen einleiten.

Wie bleibt man als VW-Aktionär  und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V.  Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet  allen VW Abgasskandal-Betroffenen  an, diese bis 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen zu informieren.  Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu unserer VW-Newsmailliste.  (per Telefon:06071-9816810, per E-Mail: bsz-ev@t-online.de oder per Post: BSZ e.V. Lagerstr. 49, 64807 Dieburg). Über die einmalige Anmeldegebühr zur VW-Newsmailliste über Euro 95.- erhalten Sie eine Rechnung.

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar 

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