Montag, Oktober 12, 2015

Im Sommer gab es für die Anleger des insolventen Solarkraftwerk-Herstellers Solar Millennium noch gute Nachrichten. Sie sollten eine Abschlagzahlung in Höhe von insgesamt rund 25 Millionen Euro erhalten. Weitere Ausschüttungen seien nach Angaben des Insolvenzverwalters denkbar. Doch bisher warten die Anleger vergeblich.

  An die Anleihegläubiger sollten die ersten Abschlagszahlungen im September ausgeschüttet werden. Doch die Zahlung verzögert sich. Grund: Die geplante Art der Ausschüttung könnte zu steuerlichenNachteilen für die Anleger führen. Bis zur abschließenden Klärung sei daher die Zahlung zurückgestellt worden.  

Die Solar Millennium AG verkaufte sog. Teilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt rund 227 Millionen Euro an ca. 16.000 Anleger. Ende 2011 ging das Unternehmen Pleite, im Mai 2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Immerhin sollten die Anleihegläubiger nun erste Ausschüttungen erhalten. Die Insolvenzquote sollte bei rund zehn Prozent liegen. „Das ist eine relativ hohe Insolvenzquote – auch wenn die Anleger dann immer noch viel Geld verloren haben. Umso unverständlicher ist es, wenn die geschädigten Anleger nun auch noch bei den Zinsen ,bluten‘ sollen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Um weiteren Schaden zu vermeiden, empfiehlt er den betroffenen Anlegern, sich rechtlich beraten zu lassen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Derzeit laufen auch noch diverse Schadensersatzprozesse, so dass sich das Insolvenzverfahren noch Jahre hinziehen kann. Erst dann könne gesagt werden, wie viel Geld die geschädigten Anleger am Ende zurückerhalten werden. „Die Anleger darf man jetzt nicht im Regen stehen lassen. Sie haben schon viel Geld verloren und jeder weitere Euro wäre einer zu viel“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Solar Millennium" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. 10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp
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