Die Insolvenzen bei König & Cie. Schiffsfonds reißen nicht ab. Nach Angaben des fondstelegramm hat die Fondsgesellschaft des Schiffsfonds König & Cie. MS Franklin Strait Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bremen gestellt (Az.: 507 IN 10/14).
Es ist nicht die erste Insolvenz die Anleger in König & Cie. Schiffsfonds in den vergangenen Wochen verkraften mussten. Ihnen droht der Totalverlust ihres investierten Geldes. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, macht den betroffenen Anlegern Hoffnung: ,,Bei Schiffsfonds besteht oft die Chance, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können."
Denn bei der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds sei oft schon die Anlagevermittlung fehlerhaft gewesen. So sei häufig nicht auf die Risiken bei der Investition in Schiffsfonds hingewiesen worden. Zu diesen Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, schwankende Einnahmen bei den Charterraten und nicht zuletzt das Totalverlustrisiko. Cäsar-Preller: ,,Trotz dieser Risiken wurden Schiffsfonds auch sicherheitsorientierten Anlegern empfohlen. Das sind klassische Fälle einer Falschberatung."
Darüber hinaus hätten die Banken nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen. ,,Diese zeigen das Provisionsinteresse der Bank. Und das muss nicht zwangsläufig mit den Wünschen des Kunden übereinstimmen. Bei Kenntnis der Rückvergütungen wäre es vielleicht erst gar nicht zum Geschäftsabschluss gekommen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Anleger, die ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten umgehend handeln, da bereits Verjährung drohen könnte.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ König & Cie. MS Franklin Strait " beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp