Mittwoch, August 20, 2014

HCI Euroliner II in Nöten: Vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Jork Ruler und MS Jork Reliance eröffnet.

Schlechte Nachrichten für die Anleger des Dachfonds HCI Euroliner II. Wie das fondstelegramm berichtet, hat das Amtsgericht Neumünster die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der Container-Feeder Schiffe MS Jork Ruler (Az.: 93 IN 47/14) und MS Jork Reliance (Az.:93 IN 46/14) eröffnet.


Die Anleger müssen im Fall der Insolenz den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Der 2006 aufgelegte Dachfonds von HCI Euroliner II konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Nun droht er sogar endgültig zu scheitern. Die betroffenen Anleger können aber immer noch versuchen, ihr Geld zu retten und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. ,,Gerade bei Schiffsfonds stehen die Chancen für Schadensersatz nicht schlecht", macht BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Hoffnung.

Denn erfahrungsgemäß sei die Anlageberatung in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß verlaufen. So seien Schiffsfonds häufig als sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sei, auch immer wieder Anlegern empfohlen worden, die ausdrücklich auf Sicherheit bedacht waren. ,,Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sind aber keineswegs sichere Kapitalanlagen. Sie sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die für die Anleger mit dem Totalverlust enden können. Von daher sind sie für sicherheitsbewusste Anleger die falsche Anlageform", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Doch diese Risiken wurden im Beratungsgespräch oft genug ignoriert. ,,Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört aber auch zwingend eine umfassende Risikoaufklärung. Und es gilt immer noch der Grundsatz, dass die Anlage auch zum Profil des Anlegers passen muss", so der Rechtsanwalt.

Außerdem hätten die Banken auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen. Cäsar-Preller: ,,Aber auch das ist erfahrungsgemäß oft nicht geschehen. Der BGH hat allerdings entschieden, dass der Kunde über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen in Kenntnis gesetzt werden muss, da sie großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Wurden sie verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden."

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/HCI Euroliner II" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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