Freitag, August 15, 2014

MCE Zweitmarktportfolio: Anleger sollen offenbar Geld ,,nachschießen"

Die anhaltende Krise der Schifffahrt macht auch vor den MCE-Zweitmarktfonds nicht Halt. Die Anleger der Fonds MCE 01 Zweitmarktportfolio und MCE 02 Zweitmarktportfolio werden offenbar aufgefordert, frisches Kapital ,,nachzuschießen", um eine Insolvenz der Fonds zu vermeiden.


Das Emissionshaus MCE Schiffskapital konzentriert sich auf Kapitalanlagen im Bereich der Schifffahrt. Dazu zählen auch die Investitionen in Schiffsbeteiligungen auf dem Zweitmarkt. Doch die anhaltende Krise der Schifffahrt macht nun offenbar auch diesen Zweitmarktfonds zu schaffen, da sich die Zielfonds weiter in Schwierigkeiten befinden. Zudem müssen sich die MCE Zweitmarktfonds ggfs. an Sanierungsmaßnahmen für die kriselnden Zielfonds beteiligen. Nach einem Bericht von Fonds Professionell online werden die Anleger der Fonds MCE 01 Zweitmarktportfolio und MCE 02 Zweitmarktportfolio nun offenbar aufgefordert, freiwillig für eine Kapitalerhöhung zu sorgen, um eine Insolvenz der Fonds zu verhindern.

,,Das sollten sich die Anleger jedoch gut überlegen", sagt  BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Denn: ,,Es ist keineswegs garantiert, dass durch eine Kapitalerhöhung eine Insolvenz mittel- und langfristig vermieden werden kann. Dafür hält die Schifffahrt-Krise schon zu lange an und viele Schiffsfonds mussten bereits die Segel streichen." Bevor die Anleger noch mehr Geld investieren, das dann möglicherweise verloren ist, können sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen.

Diese können zum Beispiel entstanden sein, wenn sie im Zuge der Anlageberatung nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken zählt u.a. auch der Totalverlust des investierten Geldes. ,,Von daher kann in diesem Zusammenhang auch nicht von einer sicheren Altersvorsorge die Rede sein", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Dennoch seien erfahrungsgemäß Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds immer wieder als sichere Kapitalanlage beworben worden.

Außerdem hätten auch die vermittelnden Banken über die Provisionen, die sie neben dem Agio erhalten haben, informieren müssen. Auch das Verschweigen dieser Rückvergütungen kann zum Anspruch auf Schadensersatz führen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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