Montag, August 18, 2014

Ausschüttungen bei der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG bleiben aus. Steigen Sie jetzt aus!

Anlegern des CSA Beteiligungsfonds 5 drohen hohe Verluste. Um den Schaden möglichst gering zu halten, empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  allen Anlegern, schnell aus dem Investment auszusteigen.


Der Hintergrund


Die CSA Verwaltungs AG legte 2006 den CSA Beteiligungsfonds 5 auf. Gegenstand des Investments ist die Verwaltung und Veräußerung von Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Form von nicht weiter erläuterten Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Mit diesem Blindpool sollte laut Prospektangaben eine Rendite von 14,8 % p.a. für die Anleger erzielt werden.

Die aktuelle Situation
Aufgrund der Angaben in den Geschäftsberichten steht fest, dass bereits ein großer Teil des Kapitals der Anleger entweder für Kosten oder durch fragwürdige Investitionen verbrannt wurde. So sind ca. 20 % des angelegten Kapitals von der Fondsgesellschaft für Kosten aufgewendet worden, die an Tochtergesellschaften der Emittentin geflossen sind. Die übrigen Zahlen belegen, dass durch die Investitionen der Fondsgesellschaft bereits Verluste von bis zu 60 % des angelegten Kapitals entstanden sind.

Die Empfehlung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Johst Richter Rechtsanwälte

Nach der negativen Entwicklung des Fonds in den vergangenen Jahren, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gunter Mickert aus der Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte jedem Anleger, möglichst schnell seine Beteiligung zu beenden. Bei Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bestehen gute Erfolgsaussichten, zumindest ein Teil des Geldes zurückzuerhalten und keine weiteren Zahlungen an den Fonds leisten zu müssen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen  und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CSA beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gunter Mickert

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
johrimick

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