Londoner Bürohaus "The Gherkin" wird voraussichtlich verkauft! Vergleichsangebote der Deutschen Bank liegt vor; die Commerzbank zögert noch. Angebote genau prüfen, wenn die Quote sehr unterschiedlich ist!
Bereits im April 2014 wurde das berühmte Londoner Bürogebäude "The Gherkin" unter Zwangsverwaltung gestellt. Für die rund 9000 Anleger dürfte nach einem Verkauf kaum etwas übrig bleiben.
Wenn die Immobilie ungefähr 650 Millionen Pfund einbringt, könnten die finanzierenden Banken ihre ausstehenden Kredite zurückerhalten. Die Privatanleger gehen dann aber wahrscheinlich leer aus. Zwar laden die Banken die den Vertrieb betrieben nun die Kunden des IVG 14 in die Bankfilialen ein. Dort soll ein Vergleichsgespräch geführt werden. Für solche Gespräche gibt es besonders geschulte Experten. Wie bekannt wurde, werden Vergleiche angeboten, die in der Höhe sehr unterschiedlich ausfallen. Es sollen zwischen 10 und 40 Prozent der Zeichnungssumme angeboten werden.
Die Kunden dürften bei passiven Fehlern von der seriösen Bank verlangen, dass der komplette Schaden übernommen wird. Es wird leider nicht mit offenen Karten gespielt.
Bei den Kunden sind viel Rentner vertreten. Diese scheuen generell und schon vom Alter her einen Prozess. Man war noch nie vor Gericht und will auch im Alter diese Erfahrung nicht machen.
Bei einer Vergleichsaktion kann eine Bank viele berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz günstig vergleichen. Die Kapitalanleger haben dann die erheblichen Verluste. Die Deutsche Bank hat für den Fonds IVG 14 schon Rückstellungen gebildet.
Es wäre nur gerecht, wenn alle Kunden gleiche und vor allem angemessene Vergleichsangebote erhalten. Die Banken machen Vergleichsangebote weil sie die erheblichen Beratungsmängel beim Vertrieb des Immobilienfonds nicht gerichtlich festgestellt haben wollen.
Die Annahme eines außergerichtlichen Vergleichs sollte genau überlegt sein. Es sind steuerliche und rechtliche Dinge zu beachten. Es bestehen aber gute Aussichten für Schadenersatzansprüche vor Gericht. Bei Klagen wird der Druck auf die Deutsche Bank bedeutend größer.
Der Vertrieb weiterer Immobilienfondsanteile beim Fonds IVG 14 erfolgte auch durch die Dresdner Bank. Die Commerzbank ist Rechtsnachfolger der Dresdner Bank und nun mit den Ansprüchen konfrontiert. Die Commerzbank hat aber bislang noch nicht einmal ein prüffähiges Angebot vorgelegt.
Die Problematik entstand dadurch, dass die Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen wurden. Dieser stieg in der Folgezeit gegenüber dem britischen Pfund so stark, dass die Kreditbelastung in britischen Pfund stark zunahm. Außerdem wurde weniger Miete eingenommen als erwartet, damit sank der Wert der Immobilie, und diese Faktoren führten kumuliert zur jetzigen höchst unguten Situation für die Anleger.
Trotzdem: der Kaufpreis war wohl überteuert und die potentiellen Mieterträge zu hoch angesetzt, so dass die Banken, die die Anlagen vertrieben haben, auf die Risiken hätten hinweisen müssen. Auch auf zahlreiche andere Risiken hätten die Vertriebsfirmen hinweisen müssen, z. B. hohe Provisionen, die lange Laufzeit, die Tatsache, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können usw.
Es können Haftungsansprüche gegen die Banken bestehen, die Ihnen diese Fondsbeteiligungen vermittelt haben. Vermittler der Beteiligung waren regelmäßig die Deutsche Bank und die Dresdner Bank, heute Commerzbank. Bei Durchsetzung der Schadensersatzansprüche wird der Anleger so behandelt, als ob er die Anlage nie gezeichnet hätte, das heißt, es kommt zur Rückabwicklung.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG Fonds Euroselect beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
khsteff
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