Donnerstag, August 21, 2014

Wölbern Fonds Holland 54 insolvent - Dritter Holland-Fonds von Wölbern pleite.

Nach den Insolvenzen der Wölbern Fonds Holland 55 und Holland 56 vor wenigen Wochen, hat es nun den dritten Holland-Fonds in kurzer Zeit erwischt. Für den Wölbern Fonds Holland 54 wurde beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag eingereicht (Az.: 67c IN 374/14).


BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,So ein bisschen war es eine Insolvenz mit Ansage. Denn die Probleme beim Wölbern Fonds Holland 54 sind schon längere Zeit bekannt. Aber das macht es für die Anleger nicht besser. Sie sollten jetzt handeln, bevor sie ihr gesamtes investiertes Geld verlieren."

Wie viele andere Wölbern-Fonds kriselte auch der Holland 54 schon seit längerer Zeit. Noch problematischer wurde die Situation durch die Ende des Jahres auslaufenden Mietverträge. Zudem die beiden Fondsimmobilien in Breda und Utrecht wohl auch noch Sanierungsbedarf aufweisen. Daher sei es bis heute nicht gelungen, die Mietverträge zu verlängern bzw. neue Mieter zu finden. Oder nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen, berichtet Fonds professionell online. Da auch noch die Kreditverträge mit den finanzierenden Banken ausgelaufen sind, scheint der Gang zum Insolvenzgericht unvermeidlich gewesen zu sein.

,,Die Probleme der Immobilien aus dem Wölbern-Fonds Holland 54 zeigen deutlich, welchen Risiken geschlossene Immobilienfonds ausgesetzt sind: Die Immobilien verlieren an Wert, das Mietniveau sinkt und am Ende gibt es Leerstände. Das alles belastet die Wirtschaftlichkeit eines Fonds erheblich, was natürlich auch die Anleger zu spüren bekommen. Daher hätten sie im Zuge der Anlageberatung auch über diese Risiken informiert werden müssen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Doch das sei häufig nicht geschehen. Daher könne dann auch Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Außerdem hätten die Banken laut Rechtsprechung des BGH auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen. ,,Die Banken verdienen an der Vermittlung der Fondsanteile in der Regel nicht schlecht. Auch über diese Rückvergütungen muss der Anleger informiert werden. Werden sie verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden", so  der Rechtsanwalt.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wölbern Fonds" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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