Dienstag, August 07, 2012

DEGI Europa: Schadensersatz für Anleger des offenen Immobilienfonds


Die Ausschüttung Juli 2012 des offenen Immobilienfonds DEGI Europa betrug 1,55 Euro je Anteil. Welche Möglichkeiten stehen Anlegern des Fonds offen, die sich nicht länger an der Abwickung beteiligen möchten?


Seit der Auflösung des offenen Immobilienfonds DEGI Europa im September 2010 wurden 8 der 17 Fondsimmobilien bzw. Immobilienbeteiligungen veräußert. Das Fondsmanagement hat noch bis zum 30.September 2013 Zeit, um die Abwicklung weiter voranzutreiben. Am 25.Juli 2012 erhielten die rund 90.000 Anleger des aufgelösten Immobilienfonds die vierte Auszahlung: 1,55 Euro je Anteil. Nach Angaben der Fondsgesellschaft Aberdeen Immobilien sind 27.4 % des Ausschüttungsbetrags zu versteuern. Die nächste Ausschüttung im Rahmen der Abwicklung des DEGI Europa sollen die Anleger im Januar 2013 erhalten.

Die Anteile am DEGI Europa können weiterhin an der Börse verkauft werden, aber der Börsenkurs bewegt sich aktuell etwa bei der Hälfte des Anteilswerts. Angesichts des niedrigen Kurses und der anfallenden Verkaufsgebühren, dürfte ein Börsenverkauf für trennungswillige Anleger des DEGI Europa nicht die erste Wahl sein. Welche weiteren Möglichkeiten stehen Anlegern, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten, offen? Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Anlageberatung vor der Investition in den DEGI Europa in Ordnung war. Oder ob  wie so oft  Fehler passierten. Beratungsfehler sind keine Seltenheit! Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI Europa investierten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI Europa anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten viele Anleger offener Immobilienfonds – auch viele Anleger des DEGI Europa -  und haben dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet. Anleger des DEGI Europa, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DEGI Europa" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. August  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Montag, August 06, 2012

OLG München: DAB Bank wurde verurteilt, Schadensersatz an Anleger der Accessio AG zu zahlen.


Das Oberlandesgericht München lässt eine Direktbank für die fehlerhafte Anlageberatung eines engen Kooperationspartners haften.


Das Oberlandesgerichts München verurteilt (Aktenzeichen 5 U 3242/11) die DAB Bank zu Schadensersatz wegen falscher Beratung. Das Besondere: Anlageberatung wurde nicht von Beratern der DAB Bank vorgenommen, sondern von einem engen Kooperationspartner, der Accessio AG. Die Anlegerin hatte ihr Geld dem Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch anvertraut, welches sich im Jahr 2009 in Accessio AG umbenannte. Was den meisten Kunden nicht bewusst war: Bei den von dem Wertpapierhandelshaus vertriebenen Papieren handelte es sich um hochspekulative Wertpapiere und nicht um sichere Kapitalanlagen. Und tatsächlich floppten etliche der Unternehmensanleihen, Aktien und Genussscheine. Einem Bericht der Wirtschaftswoche vom 31.07.2012 ist zu entnehmen, dass Wertpapiere der HPE Hanseatic Private Equity AG, der Cargofresh AG, der Intelis AG, der Pongs & Zahn AG, der Konservenfabrik Zachow, der loginet3 AG sowie Aktien des Handelshauses selbst zum Angebot gehörten.

OLG München stellt enge Zusammenarbeit zwischen Bank und Wertpapierhandelshaus fest

Da die Accessio AG zwischenzeitlich Insolvenz anmeldete, stellte sich die Frage, an wen sich die vielen geschädigten Anleger wenden können. Und just hier bietet das Urteil des Oberlandesgerichts München neue Hoffnung für die Anleger. Das Gericht verurteilt die DAB Bank zu Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Nach Ansicht der Richter lag eine sehr enge Kooperation zwischen der DAB Bank und der Accessio AG vor. Das Wertpapierhandelshaus beriet die Anleger und die DAB Bank führte die Depots der Anleger. Die Bank habe ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten an die Accessio AG ausgelagert, urteilte das Münchner Gericht, weswegen sie nun haften müsse. Gegen dieses Urteil kann die DAB Bank nun Revision einlegen, sodass die Ansprüche der Anleger vor dem Bundesgerichtshof nochmals auf den Prüfstein gestellt werden könnten.

Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass falsche Anlageberatung durch Banken – und jetzt auch Kooperationspartner! – keine absoluten Ausnahmefälle sind. Anleger, die sich wehren, haben echte Chancen, Schadensersatz zu erhalten. Daher kann es sich für Anleger der DAB Bank, der Accessio AG und weiterer Kooperationspartner der DAB Bank lohnen, ihre Kapitalanlagen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Da mögliche Ansprüche bereits 3 Jahre nach der Zeichnung verjähren können, sollten Anleger nicht zögern, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um ihre individuellen Ansprüche ermitteln und sichern zu lassen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Lloyd Fonds MS Emilia Schulte insolvent! Achtung, es droht Verjährung!


BSZ e.V. ruft Interessengemeinschaft ins Leben. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen auf Schadensersatz ein. Achtung: Es droht in den nächsten Wochen Verjährung!


Die Fondsgesellschaft des Lloyd Fonds "MS Emilia Schulte" musste vor kurzem Insolvenz anmelden.
Die Gründe hierfür waren einerseits die infolge der Finanzmarktkrise niedrigen Charterraten, andererseits aber auch der massiv gestiegene Kurs des Yen im Verhältnis zum US-Dollar, der ein in Yen valutierendes Darlehen der Gesellschaft wesentlich verteuert hat.

Anlegern droht damit der Totalverlust ihrer Anlage, viele Anleger haben auch im Rahmen eines "Sanierungskonzeptes" in den letzten Jahren ihre erhaltenen Ausschüttungen vollständig oder zum Teil wieder zurück bezahlt.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben die Anlage inzwischen geprüft und sehen in vielen Fällen gute Schadensersatzchancen für die betroffenen Anleger.

Oftmals wurde den Anlegern die Anlage von den Beratern/Vermittlern der Anlage als sichere Anlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet sein sollte, vermittelt und sie somit nicht auf die hohen Risiken der Anlage hingewiesen. Oftmals war die Anlage somit weder anleger- noch objektgerecht, da es sich bei einer Beteiligung in einem Schiffsfonds um eine spekulative Anlage mit Totalverlustrisiko handelt.

Oftmals wurden die Anleger auch nicht auf die hohen Weichkosten der Anlage hingewiesen, bei einem Weichkostenanteil von über 15 % der Beteiligungssumme nimmt der BGH an, dass der Anleger auf diese hohen Kosten hingewiesen werden muss.

Oftmals wurden Schiffsfonds auch von Banken an Anleger vertrieben. In diesem Fall müssen die Banken laut der "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH den Anleger ausdrücklich auf die erhaltenen Rückvergütungen, sog. "Kick-backs", hinweisen. Sofern also die Anlage von einer Bank vertrieben worden sein sollte und nicht auf die erhaltenen "Kick-backs" hingewiesen worden sein sollte, ergeben sich auch hieraus gute Schadensersatzmöglichkeiten für die Anleger.

Aus diesem Grunde haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in den letzten Wochen die ersten Schadensersatzklagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht. Doch Achtung, es droht Verjährung:

In den von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreuten Fällen wurde die Anlage fast immer in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2002 vermittelt. Aufgrund der absoluten 10-jährigen Verjährungsfrist, die taggenau einsetzt, und nicht erst zum Jahresende des Jahres 2012, drohen die Schadensersatzansprüche der Anleger daher bereits in den nächsten Wochen und Monaten zu verjähren.

Betroffene Anleger sollten daher unbedingt umgehend prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, um eine möglicherweise demnächst eintretende Verjährung wirksam zu hemmen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds MS Emilia Schulte" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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K1-Fonds: Achtung, es droht Verjährung! Erfolge der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte.


Diverse Vergleiche gegen Vermittler! Achtung: Es droht Verjährung! Geschädigte können wirksam Verjährung hemmen! In Sachen K1-Fonds sollten Geschädige beachten, dass in der nächsten Zeit Verjährung eintreten dürfte.


BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Helmut Kiener kam im Oktober 2009 in Untersuchungshaft. Da Geschädigte kenntnisabhängig 3 Jahre für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Zeit haben, ist es somit möglich, dass, zumindestens bis Ende 2012, Verjährung eintreten wird. In einigen anderen von uns betreuten Fällen dürfte, aufgrund der Sonderverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form, bereits Verjährung eingetreten sein.“. 

Bereits vor einiger Zeit wurden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth Rechtsanwälten daher auch Klagen gegen diverse Verantwortliche in ganz Deutschland eingereicht, unter anderem gegen die Vermittler der Anlage (aber nicht nur gegen diese).

Der erste von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreute Fall gegen einen Vermittler, ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wurde dabei, wie vom BSZ e.V. bereits berichtet wurde, mit einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt am Main abgeschlossen, der dortige Geschädigte hat den Vergleichsbetrag inzwischen auch von der Vermittlerfirma ausbezahlt erhalten. „Dies bestätigt unsere Ansicht, dass Ansprüche gegen die Vermittler teilweise nicht nur in juristischer Hinsicht durchsetzbar  sind, sondern auch in vollstreckungstechnischer Hinsicht,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, die die Vergleich mit dem Vermittler erzielt hat.

Allerdings sollte eine mögliche Vollstreckung gegen den jeweiligen Vermittler immer im Einzelfall geprüft werden, teilweise verfügen die Vermittler auch über eintrittspflichtige Haftpflichtverssicherungen, wie von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten heraus gefunden werden konnte.

Auch in einem weiteren, vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall konnte inzwischen ein Vergleich mit dem Vermittler geschlossen werden.

Weitere Klagen gegen diverse Vermittler, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten eingereicht wurden, werden demnächst vor Gerichten in ganz Deutschland verhandelt, der BSZ e.V. wird demnächst darüber berichten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind optimistisch, hier demnächst auch die ersten vollständig obsiegenden Urteile zu erstreiten, bisher wurde noch keine Klage der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte abgewiesen.

Allerdings sollten Geschädigte berücksichtigen, dass in zahlreichen Fällen wegen fehlerhafter Falschberatung Verjährung droht, zumindestens zum Jahresende 2012, da Gerichte der Ansicht sein könnten, dass Geschädigte mit der Verhaftung von Herrn Kiener Kenntnis davon hätten erlangen können, dass sie Schadensersatzansprüche haben und auch, gegen wen. Die Verjährung muss jedoch immer im Einzelfall überprüft werden.

Auch in Fällen, in denen Anleger von einem sog. Wertpapierdienstleistungsunternehmen (ob es sich beim Berater um ein derartiges handelte, muss immer im Einzelfall geprüft werden) falsch beraten wurden, tritt taggenau Verjährung ein zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch entstanden ist, aufgrund der Spezialverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form.

Auch Geschädigte aus Österreich sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dringend mögliche Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen und eine möglicherweise eintretende Verjährung überprüfen, die dortigen Geschädigten werden von einer Kanzlei aus Wien betreut, die mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitet und die auch bereits erste Klagen gegen diverse Verantwortliche eingereicht hat.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend K 1/Kiener durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „K1 Group“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Die Roland Prozessfinanzierung will Clerical Medical Verfahren finanzieren.


Roland Prozessfinanz bietet klagewilligen Kunden von Clerical Medical die Übernahme der Prozesskosten an. Die Erfolgsaussichten für ca. 30.000 enttäuschte Anleger stehen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2012 gut. Es wurden einige Pflöcke eingeschlagen, an denen die Gerichte in Deutschland jetzt nicht mehr vorbeikönnen.    


Die Prozessfinanzierungstochter des Rechtsschutzversicherers Roland will von der erwarteten Klagewelle von bis zu 30.000 Anlegern gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical profitieren. Roland Prozessfinanz bietet ab sofort enttäuschten Anlegern an, Klagen gegen die Clerical Medical zu finanzieren. Bei Erfolg muss der Anleger einen Teil der erstrittenen Summe an Roland abgeben. Bei einem Streitwert bis 500.000 Euro sind 30 Prozent üblich, für den darüber liegenden Betrag 20 Prozent.

 "Bei Klagen gegen Clerical Medical wird der Anteil ähnlich hoch sein, im Einzelfall möglicherweise höher", so Arndt Eversberg, Vorstand von Roland Prozessfinanz. Geht der Prozess verloren, muss der Anleger nichts zahlen.

Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Clerical Medical sind gut. Kürzlich hatte der BGH entschieden, dass Anleger mit bestimmten Anlageprodukten Ansprüche an Clerical Medical haben. Die Clerical Medical hatte Verträge mit überzogenen Renditeversprechen von 8,5 % verkauft. Intern war bekannt, dass höchstens 6,0 % bei guten Rahmenbedingungen zu erzielen waren. Tatsächlich lag die Rendite dann bei 0,5 bis 3,5 %. Vor deutschen Gerichten sind rund 1000 Klagen gegen Clerical Medical anhängig. Die Zahl der Geschädigten wird auf 30.000 geschätzt. Roland ist im Fall Clerical Medical bereit, auch bei kleineren Streitwerten in die Vorfinanzierung zu gehen. Normalerweise übernimmt der Prozessfinanzierer Verfahren erst ab einem Streitwert ab 50.000 Euro bei Kunden von Roland Rechtsschutz und ab 100.000 Euro bei anderen. Auch andere Prozessfinanzierer werden entsprechende Angebote machen.

Da ein Prozessfinanzierer nur Klagen annimmt, die zuvor von zwei Gutachtern geprüft wurden, können Anleger auch für ihre Anlage prüfen, ob der Weg zum Gericht oder einer Verhandlung mit Clerical Medical erfolgversprechend ist. Wegen der komplexen Gestaltung der Anlage sollten Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht beigezogen werden.

Diese sollten auch schon Erfahrungen mit Clerical Medical haben, weil dann die Ansprechpartner bei den Banken und der CMI sowie die gegnerischen Rechtsanwälte bekannt sind. Selbst Verhandlungen mit Banken sind erfolgreich. Bei finanzierenden Banken konnten die Kredite abgelöst werden und Zahlungen von bis zu 15 % des Kredites als Abstand verhandelt werden.  Dann wurde die Finanzierung zur Hausbank transferiert.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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Samstag, August 04, 2012

Neue GEZ – Gebühr verfassungswidrig! Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsabgabe gegründet!


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) gründet Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsgebühr. Bürger wehren sich und können dadurch rund 300,00 € jährlich sparen!


Wer hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer Informationspflicht nicht mehr nachkommen.

Umso ärgerlicher ist es, wenn wir als Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden – die auch noch gegen die Verfassung verstößt.

Viele Medien haben bereits darüber berichtet: Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten. Folgendes wird sich ändern: An Stelle der bisher zu zahlenden noch verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr wird eine neue Zwangsabgabe treten. Diese neue GEZ-Gebühr wird Ihren Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten finanziell im Einzelfall bis zu dreimal mehr belasten als bisher!

Auf jeden einzelnen Haushalt kommen Kosten von rund 300 Euro im Jahr dazu. Egal, ob er überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich rechtlichen Kanäle „genießen“ möchte.

Abgesehen davon, dass hier ein staatliches Monopol seine durch Steuern schon arg gebeutelten Bürger noch weiter ausquetscht, werden diese zusätzlichen Einnahmen sinnlos verschleudert. Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen € Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Aber jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich gegen diese neuerliche Zwangsabgabe zu wehren!

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit). Der BSZ e.V. und viele seiner Vertrauensanwälte teilen diese Rechtsauffassung. Der BSZ e.V. unterstützt jeden Bürger der sich dem BSZ Aktionsbündnis gegen die neue GEZ Gebühr anschließt mit der Bitte an seine Vertrauensanwälte, im Sinne der Mitglieder des Aktionsbündnisses und im Sinne der Gerechtigkeit tätig zu werden.

Der BSZ e.V.:  „Sparen Sie sich diese verfassungswidrige Abgabe! Fordern Sie darüber hinaus über die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von den verantwortlichen Behörden Rechenschaft, wofür die Zwangsabgabe verwendet wird und die Ausgaben nicht durch Werbeeinnahmen gedeckt werden können – wie bei den privaten Sendern üblich.“

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck soll sich zu der neuen GEZ - Zwangsgebühr wie folgt geäußert haben:   "Wir haben einen Meilenstein gesetzt, was die Rundfunkpolitik in Deutschland angeht!" "Man zahlt seinen Wasser- und Abwasseranschluss und seine Müllgebühren ja auch dann, wenn man das alles nicht nutzt". "Wir sind jetzt auch hier in einer Grundversorgung."

Der BSZ e.V.:  Die Bürger werden auch einen Meilenstein setzen. Sie werden sich nämlich gegen die  GEZ-Haushaltszwangsabgabe  und die damit verbundene grobe Verfassungswidrigkeit massiv zur Wehr setzen.

Wer sich gegen die Zwangsgebühr  wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://www.fachanwalt-hotline.eu/Kontakt?PHPSESSID=d2520debd8a45464ddf09960cf46716b unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe  anfordern. Oder per  Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829.

Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung  publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.



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Freitag, August 03, 2012

AXA Immoselect – Anleger des aufgelösten Immobilienfonds erhalten Ausschüttung – Weitere Abwertungen


Die Anleger des AXA Immoselect erhielten die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012. Doch die Abwicklung des offenen Immobilienfonds wird noch viele Monate dauern. BSZ e.V. Vertrauensanwälte beraten Anleger, die Alternativen zur Abwicklung suchen.


Die Ausschüttung in Höhe von 1,85 Euro je Anteil war der erfreuliche Teil des Juli 2012 für die Anleger des aufgelösten Immobilienfonds AXA Immoselect. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde am 27.07.2012 an die Anleger überwiesen. Doch der Monatsbericht Juli 2012 zeigt auch negative Entwicklungen des AXA Immoselect. Es kam zu Abwertungen bei einer Fondsimmobilie in Düsseldorf und bei einem Gebäude in Lille/Frankreich. Nachdem bislang 2 Immobilien im Rahmen der Abwicklung veräußert wurden, befinden sich insgesamt noch 65 Immobilien im Portfolio des offenen Immobilienfonds. Das Management des AXA Immoselect hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

2 Immobilien verkauft – noch 65 im Portfolio

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

Alternativen zur Abwicklung

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits Vergleiche mit Banken abschließen. Zum Beispiel mit der Hamburger Sparkasse (Haspa). Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Nassauische Sparkasse wird vor dem LG Wiesbaden wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt.


BSZ e.V. Vertrauensanwälte KWAG Rechtsanwälte obsiegen in Sachen Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (Hannover Leasing Nr. 166)


Nassauische Sparkasse wird vor dem Landgericht Wiesbaden wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 17.07.2012 (AZ 8 O 269/10) wurde die Nassauische Sparkasse vor dem Landgericht Wiesbaden zu Schadensersatz wegen Falschberatung in Bezug auf die Medienfondsbeteiligung Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (Hannover Leasing Nr. 166) verurteilt. Das Gericht sah eine Falschberatung wegen unterlassener Aufklärung über vereinnahmte Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) als erwiesen an.

Danach muss die Nassauische Sparkasse dem Kläger seine Kapitaleinlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen ersetzen. Der Kläger wird von Verbindlichkeiten aus der obligatorischen Fremdfinanzierung, wirtschaftlichen sowie steuerlichen Schäden (Zinsen) freigestellt.

Hervorzuheben ist, dass der Kläger sich die bisher erlangten Steuervorteile nicht anrechnen lassen muss. Darüber hinaus wurde dem Kläger entgangener Gewinn in Höhe von 4%, bezogen auf seine Bareinlage, zugesprochen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds/Hannover Leasing Nr. 166" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Donnerstag, August 02, 2012

Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV: Anlegern des Schiffsfonds drohen Verluste.


Der Notverkauf der MS Manhattan ist beschlossen und nun stellt sich die Frage, wie sich die Zukunft des Schiffsfonds Lloyd Fonds Flottenfonds IV gestalten wird. Angesichts der drohenden Verluste sollten Anleger überprüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.


Es ist nicht zum Besten bestellt um den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV. Im Frühjahr 2012 wurde der Notverkauf des Schiffs MS Manhattan beschlossen. Für die Anleger wird ein Notverkauf wahrscheinlich erhebliche Verluste bedeuten. Bereits zuvor belasteten finanzielle Probleme den 2004 aufgelegte Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV, weswegen die Anleger teilweise auf Ausschüttungen verzichten mussten. Die Ausschüttungen des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV bleiben insgesamt deutlich hinter den Prognosen zurück.

Im März 2012 wurde der Notverkauf der MS Manhattan beschlossen

Dem Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV verbleibt nach dem Verkauf der MS Manhattan noch das Containerschiff MS San Fernando, das sich auf einem schwierigen Markt behaupten muss. Die Transportschifffahrt – insbesondere kleine bis mittelgroße Containerschiffe -  leiden unter einem Überangebot an Transportkapazität und gestiegenen Kosten. Es wird sich zeigen müssen, ob sich die MS San Fernando sich an diesem Markt behaupten kann.

Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?

Was können Anlegern des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV angesichts der drohenden Verluste und der ungewissen Zukunftsaussichten unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligungen an dem Schiffsfonds ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ermöglicht werden kann. Um dies zu ermitteln, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler und Defizite überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater den Anlegern die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds darlegen. Wurden Anleger nicht die Risiken erläutert, die sich aus dem unternehmerischen Charakter der Schiffsbeteiligungen des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ergeben, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsdachfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Anteile des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ist daher nicht immer möglich.

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV das Gefühl, dass sie ihr Anlageberatungsgespräch ihnen kein umfassendes Bild des Schiffsfonds bot, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger aus. Anleger des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV sollten angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Urteil des BGH zu Clerical Medical: Welche Bedeutung hat das Urteil für die Versicherungsnehmer?


Der BGH hat am 11. Juli 2012 erstmals zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden. Der BGH stellte fest, dass Clerical Medical eine umfassende Aufklärungspflicht gegenüber den Versicherungsnehmern hat. Die Aufklärung der Clerical Medical war aus Sicht des BGH aber schuldhaft ungenügend. 

Nachdem das Urteil nun schriftlich vorliegt, hat der BSZ e.V. den BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht  Karl-Heinz Steffens  (Berlin) um eine Erläuterung gebeten, welche Bedeutung das Urteil für die Versicherungsnehmer hat:

1. Die zur Verfügung gestellte Musterberechnung mit prognostizierten Rediteangaben von 8,5 % war viel zu optimistisch. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Clerical Medical intern nicht mehr als 6 % als realistisch angesehen hat.

2.Clerical Medical hat nicht darüber informiert, das im Glättungsverfahren - dem smoothing - nach eigenem Ermessen darüber entschieden wurde, wie die tatsächlich erzielten Renditen verwendet wurden. So konnte Clerical Medical die Gewinne aus den Anlagen auch zur Deckung anderer Policen aus anderen Pools verwenden.

3. Die Aussagen der Vermittler beim Abschluss der Versicherung sind grundsätzlich Clerical Medical zuzurechnen. Dies gilt besonders für die verwendete Musterberechnung.

4. Die in den Policen verwendeten Regelungen zur Marktanpassung hält der BGH für unwirksam, da keine ausreichende Transparenz vorhanden ist. Dies stellt ein Verstoß gegen sogenannte AGBs dar. Es werden vom Verwender von AGBs verlangt, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen , wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH). 

5. Die Verjährung ist dann gehemmt, wenn eine der folgenden Kriterien vorliegt:

- Sie haben eine sogenannte Marktpreisanpassung bei vorzeitiger Auflösung der Police durch Kündigung hinnehmen müssen.

- Ihr Vertragsschuss fand nach Juli/August 202 statt

- Sie haben bereits verjährungshemmende Maßnahmen bei einer öffentlichen Schlichtungsstelle eingeleitet.

6. Bei Entnahmeplänen oder klassischen Ansparplänen besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Schadenersatzansprüche.

Sie sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen.

Beachten Sie bitte, dass nun auch verschiedene Organisationen sie anschreiben werden, die ihnen unterschiedliche Konzepte für die im bankfinanzierten Rentenbereich angelegten Gelder vorschlagen werden. Es sollte jedoch der Grundsatz gelten, dass man nach einem Fehler, um diesen auszuwetzen, nicht noch einen weiteren machen sollte.

Sie müssen auch beachten, dass Regelungen mit Versicherungen, Banken usw. nur durch versicherte Fachleute erfolgen sollten, da es um sehr hohe Beträge geht. Fragen Sie daher den Berater, welche Erfolge bisher bei Verhandlungen mit Clerical Medical oder finanzierenden Banken vorliegen. 

Abschießend sollte man über einen Rechtsanwalt seine Rechtsschutzversicherung prüfen und klären lassen, ob dort die Kosten für Verhandlungen nach dem BGH Urteile vom 11. Juli 2012 zum Aktenzeichen IV ZR 122/11 oder Klagen gegen Clericval Medical übernommen werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst


Private Commercial Office (PCO) Inc. Gründer in den USA gefasst.


Bereits in den Jahren 2007 und 2008 berichtet der BSZ e.V. über die Machenschaften der Firma Privat Commercial Office Inc. Insgesamt hatten Vermittler ca. 3.500 Anleger für diese dubiosen Geschäfte an amerikanischen Börsen gewinnen können, welche teilweise ihre gesamten Ersparnisse in dieses "Anlagemodell" investierten. Nunmehr ist der Gründer und Verantwortliche - Herr Ulrich Engler - in den USA festgenommen worden.


Bei der Festnahme haben Fahnder Kunst im Wert von möglicherweise mehreren Millionen Euro sichergestellt, welche nun auf dem Kunstmarkt versteigert werden könnten. Hierdurch erhöhen sich somit auch die Chancen, möglicherweise noch einen Teil des investierten Kapitals zurück zu erhalten.

Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass die Anleger und Geschädigten aktiv werden und die Ansprüche durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen und geltend machen lassen.

Geworben wurden die Anleger damals mit einem angeblich "vorbörslichen Tageshandel" an der US Börse. Mit Hochglanzbroschüren wurden die Anleger angeworben. Auch Pressevideos wurden bei der Vermittlung nicht selten verwandt. Den Anlegern wurden Gewinnmargen in Höhe von 4% pro Monat und sogar 5% bei einer Laufzeit von fünf Jahren versprochen. Tatsächlich erfolgten dann auch einige Ausschüttungen an Anleger, welche aber, wie in einem Schneeballsystem üblich, aber aus Anlagegeldern weiterer - nämlich neuer - Anlage gespeist wurden. Im Rahmen der Vermittlung wurde gegenüber den Anleger nicht selten eine Legende erzählt, wie, dass man ehemaliger Chefhändler einer renommierten Großbank oder eines Fonds sei.

Geschädigte sollten nunmehr umgehend zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen. Insbesondere stehen hierbei Ansprüche gegen die Anlagevermittler wegen Falschberatung im Raum. Solche Ansprüche könnten insbesondere auf § 32 KWG gestützt werden, da die Vermittler nicht im Besitz einer Erlaubnis zum Vertrieb waren. Auch könnte eine Grundlage für Ansprüche die seitens der Vermittler erhaltene Provision sein, welche gemäß Angaben der Polizei bis zu 40% betragen haben. Hierüber hätte aufgeklärt werden müssen. Auch könnten hier eine mangelnde Plausibilitätsprüfung und der Verdacht eines Kapitalanlagebetruges zum Erfolg führen.

Geschädigte Anleger sollten daher der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Private Commercial Office PCO/ Ulrich Engler" beitreten und ihre Ansprüche von Fachanwälten prüfen lassen.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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aw

Mittwoch, August 01, 2012

DCM Deutscher Containerfonds Madeira - Die Goldgräberstimmung in der Containerfondsbranche ist vorüber.


Auch bei dem Fonds Deutscher Container Madeira, der 2006 vom Anbieter DCM Capital AG auf den Markt gebracht wurde, mussten wegen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise Umplanungen vorgenommen werden.  Die Ausschüttungen für die Anleger blieben in den letzten Jahren daher deutlich hinter den Prognosen zurück.  Rund 1.200 Anleger beteiligten sich an dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira. Deren investiertes Geld ist in einem Portfolio verschiedener Standard- und Spezialcontainer angelegt.


Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die sich nicht mit der dürftigen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt.

Auch musste Anlegern die Funktionsweise eines geschlossenen Containerfonds erklärt werden. So handelt es sich bei dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können "gebrauchte" Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab. Auch ist ein Verkauf der Anteile des DCM Deutscher Containerfonds Madeira angesichts des Kurses mit Verlusten verbunden.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise eines Containerfonds aufgeklärt, bestehen für die Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger von DCM Fonds (Renditefonds) und ist daher gerade über die DCM gut informiert.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


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drst