BSZ e.V. ruft Interessengemeinschaft ins Leben. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen auf Schadensersatz ein. Achtung: Es droht in den nächsten Wochen Verjährung!
Die Fondsgesellschaft des Lloyd Fonds "MS Emilia
Schulte" musste vor kurzem Insolvenz anmelden.
Die Gründe hierfür waren einerseits die infolge der
Finanzmarktkrise niedrigen Charterraten, andererseits aber auch der massiv
gestiegene Kurs des Yen im Verhältnis zum US-Dollar, der ein in Yen
valutierendes Darlehen der Gesellschaft wesentlich verteuert hat.
Anlegern droht damit der Totalverlust ihrer Anlage, viele
Anleger haben auch im Rahmen eines "Sanierungskonzeptes" in den
letzten Jahren ihre erhaltenen Ausschüttungen vollständig oder zum Teil wieder
zurück bezahlt.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben die Anlage inzwischen
geprüft und sehen in vielen Fällen gute Schadensersatzchancen für die
betroffenen Anleger.
Oftmals wurde den Anlegern die Anlage von den Beratern/Vermittlern
der Anlage als sichere Anlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet sein
sollte, vermittelt und sie somit nicht auf die hohen Risiken der Anlage
hingewiesen. Oftmals war die Anlage somit weder anleger- noch objektgerecht, da
es sich bei einer Beteiligung in einem Schiffsfonds um eine spekulative Anlage
mit Totalverlustrisiko handelt.
Oftmals wurden die Anleger auch nicht auf die hohen
Weichkosten der Anlage hingewiesen, bei einem Weichkostenanteil von über 15 %
der Beteiligungssumme nimmt der BGH an, dass der Anleger auf diese hohen Kosten
hingewiesen werden muss.
Oftmals wurden Schiffsfonds auch von Banken an Anleger
vertrieben. In diesem Fall müssen die Banken laut der
"Kick-back"-Rechtsprechung des BGH den Anleger ausdrücklich auf die erhaltenen
Rückvergütungen, sog. "Kick-backs", hinweisen. Sofern also die Anlage
von einer Bank vertrieben worden sein sollte und nicht auf die erhaltenen
"Kick-backs" hingewiesen worden sein sollte, ergeben sich auch
hieraus gute Schadensersatzmöglichkeiten für die Anleger.
Aus diesem Grunde haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in
den letzten Wochen die ersten Schadensersatzklagen gegen diverse Vermittler der
Anlage eingereicht. Doch Achtung, es droht Verjährung:
In den von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreuten Fällen
wurde die Anlage fast immer in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2002
vermittelt. Aufgrund der absoluten 10-jährigen Verjährungsfrist, die taggenau
einsetzt, und nicht erst zum Jahresende des Jahres 2012, drohen die
Schadensersatzansprüche der Anleger daher bereits in den nächsten Wochen und
Monaten zu verjähren.
Betroffene Anleger sollten daher unbedingt umgehend prüfen
lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, um eine möglicherweise
demnächst eintretende Verjährung wirksam zu hemmen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds MS Emilia Schulte" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © S.Hofschlaeger / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws
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