Freitag, August 03, 2012

Nassauische Sparkasse wird vor dem LG Wiesbaden wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt.


BSZ e.V. Vertrauensanwälte KWAG Rechtsanwälte obsiegen in Sachen Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (Hannover Leasing Nr. 166)


Nassauische Sparkasse wird vor dem Landgericht Wiesbaden wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 17.07.2012 (AZ 8 O 269/10) wurde die Nassauische Sparkasse vor dem Landgericht Wiesbaden zu Schadensersatz wegen Falschberatung in Bezug auf die Medienfondsbeteiligung Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (Hannover Leasing Nr. 166) verurteilt. Das Gericht sah eine Falschberatung wegen unterlassener Aufklärung über vereinnahmte Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) als erwiesen an.

Danach muss die Nassauische Sparkasse dem Kläger seine Kapitaleinlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen ersetzen. Der Kläger wird von Verbindlichkeiten aus der obligatorischen Fremdfinanzierung, wirtschaftlichen sowie steuerlichen Schäden (Zinsen) freigestellt.

Hervorzuheben ist, dass der Kläger sich die bisher erlangten Steuervorteile nicht anrechnen lassen muss. Darüber hinaus wurde dem Kläger entgangener Gewinn in Höhe von 4%, bezogen auf seine Bareinlage, zugesprochen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds/Hannover Leasing Nr. 166" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


Mitgeteilt durch:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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