Auch bei dem Fonds Deutscher Container Madeira, der 2006 vom Anbieter DCM Capital AG auf den Markt gebracht wurde, mussten wegen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise Umplanungen vorgenommen werden. Die Ausschüttungen für die Anleger blieben in den letzten Jahren daher deutlich hinter den Prognosen zurück. Rund 1.200 Anleger beteiligten sich an dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira. Deren investiertes Geld ist in einem Portfolio verschiedener Standard- und Spezialcontainer angelegt.
Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die sich
nicht mit der dürftigen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten,
können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Rechte und
Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der
Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der
Anleger im Raum stehen. Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken
einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das
Totalverlustrisiko, das jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt.
Auch musste Anlegern die Funktionsweise eines geschlossenen
Containerfonds erklärt werden. So handelt es sich bei dem DCM Deutscher
Containerfonds Madeira nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar
können "gebrauchte" Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden,
jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab. Auch ist ein Verkauf der Anteile
des DCM Deutscher Containerfonds Madeira angesichts des Kurses mit Verlusten
verbunden.
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den DCM
Deutscher Containerfonds Madeira nicht ausreichend über die Risiken und die
Funktionsweise eines Containerfonds aufgeklärt, bestehen für die Anleger des
DCM Deutscher Containerfonds Madeira gute Chancen, dass sie sich von ihrer
Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des DCM
Deutscher Containerfonds Madeira, die wissen möchten, wie gut ihre
individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll &
Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger von DCM Fonds
(Renditefonds) und ist daher gerade über die DCM gut informiert.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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